Alleinerziehend, na und?

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Habe ihm gesagt wegen Unterhalt

Thema: Habe ihm gesagt wegen Unterhalt

Guten Morgen, ich habe mit meinen Mann mich versucht über den Unterhalt zu unterhalten am WE, was er bezahlen muß, wollte auch verbinden das der Unterhalt festgestellt wird. Die Reaktion war, " Je mehr ich verdiene desto mehr muß ich löhnen" Er hat nicht mal wissen wollen wieviel und das Gespräch war dann weg. Nur ein langes Gesicht. Da ich es nun dringend brauche, habe ich ihm vorhin eine SMS geschrieben und auch mitgeteilt was er zahlen müßte. Das er einen Schriebs ausfüllen lassen muß von der Firma. Er rief mich an und meinte er wolle es nicht über die Firma machen, sondern wir unter uns regeln. Was mache ich jetzt, warte ich das er mir die Erklärung für den Mindestunterhalt unterschrieben hat? Und wenn er das nicht tut, über meinen Anwalt? Er hat mir vorgeworfen weil es unter der Woche ist, das ich damit konfrontiere. Ich habe aber am WE mit ihm darüber reden wollen, null eingegangen ist er darauf. Er hätte keinen Kopf dafür in der Woche er müsse arbeiten, man immer schiebt er die Arbeit vor. Er fragte dann komm doch der nächste Schritt, ich sagte ja mein Auszug. Na dann mach mal. Ich habe jetzt Angst das er am WE frei dreht, wenn er nach Hause kommt. Ich kann ir Dienstag erst die Wohnung ansehen. Oder übertreibe ich, das er sich wieder beruhigt, habe ich schiss L.G

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 08:11



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ich habe die Sachbearbeiterin angerufen, das er es nicht in der Firma ausfüllen lassen möchte wie ich weiter verfahren werden. Da ich die Lohnzettel der letzten 12 Monate vorgelegt habe, geht das auch so. Er muß nur den Fragebogen ausfüllen lassen und unterschreiben das reicht. Hoffentlich unterschreibt er diesen schriebs. L.G

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 08:44



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der Unterhalt wird nun mal über die Gehaltsnachweise bzw. die Lohnzettel ausgerechnet, sofern Dein Ex sich in einem normalen Arbeitsverhältnis befindet. Da wird er auch nichts ändern können. ICh denke, er möchte das deswegen "so unter uns" ausmachen, da er eine hohe Zahlung erwartet, ergo ein hohes Gehalt hat. Ich würde mich darauf nicht einlassen. Du kannst ihm ja am Wochenende, damit ihn das unter der Woche nicht so belastet *gg*, nahelegen, dass in dem Fall, dass er sich weigert die Unterlagen einzureichen, vom Gericht ne Unterhaltsklage bzw. eine Klage auf Festsetzung eingeht. Das haben sie bei Simons Vater auch so gemacht (ich erzähl ja nur MIst und so...) Sie haben ihn mehrmals vom Jugendamt (die haben über Simon die Beistandschaft und regeln deshalb alles rechtliche, was ihn betrifft) aus den KV angeschrieben, er möchte bitte seine Gehaltsnachweise, Steuerbescheide usw. einreichen - er ist selbständig - hat er nicht gemacht. Am Ende hat das JA dann das Gericht eingeschalten und zu den recht geringen Unterhaltskosten hatte der KV dann auch noch die Gerichtskosten am Hals. Wir haben übrigens im Vorfeld ein Schreiben aufgesetzt, in dem sich der KV verpflichtet hat, bis zur Festsetzung des Unterhaltes einen Betrag von monatlich 200 Euro zu zahlen. Nach Festsetzung des Unterhaltes (der dann über 200 Euro lag) haben wir eine Nachzahlung gefordert von den noch fehlenden 28 Euro, die er noch hätte zahlen müssen. Am Ende habe ich ihm die glaube ich erlassen, weils nur noch Terror gab. LG Sue

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 10:12



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dass er nicht möchte, dass die firma da was ausfüllen muss, ist ja verständlich. reichen denn nicht die lohn- oder gehaltszettel? oder auch kontoauszüge? ich habe noch nie gehört, dass der arbeitgeber damit zu tun hat. und falls es so ist, dass er eine höhere zahlung erwartet, dann kommt das ja sicher zum vorschein, wenn er demnächst mal wieder sein gehalt nachweisen muss. mein ex und ich haben vereinbart, dass jährlich jeder von uns sein gehalt dem anderen bekannt gibt - machen wir zwar letztlich nicht, weil es auch so gut klappt, aber zur not könnte man sich darauf berufen. katrin

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 10:27