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Geschrieben von mutti6 am 05.07.2017, 10:02 Uhr

Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Frage steht schon im Titel.
Da die Kindsmutter, alleinerziehend, gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, vor Ort keine Arbeit findet, müsste sie 180 km weit weg ziehen.
Vater stimmt dem nicht zu, hat aber kaum Kontakt zum Kind und will sich auch nicht darum kümmern.
Kindsmutter argumentiert, dass er ja keinen Unterhalt mehr für sie zahlen müsse, wenn sie umzieht. Und wenn er das Kind nicht ziehen lassen will, dann könne er sich ja drum kümmern, aber dazu hat er ja keine Zeit (Mutter kannte die Antwort, hätte das sonst auch nicht angeboten).
Die Anwälte geben auch unterschiedliche Antworten, die Mutter darf umziehen, aber das Kind nicht, aber wie das ist, wenn das Kind (10 Monate) nicht versorgt ist, wenn Vater es nicht will und Mutter es nicht mitnehmen darf, wenn Vater dem nicht zustimmt, dass konnte keiner so recht beantworten.
Vielleicht hat hier ja jemand einen Tipp.

 
6 Antworten:

Re: Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Antwort von Aprilscherz2000 am 05.07.2017, 11:33 Uhr

Bei gemeinsamen Sorgerecht bzw.Aufenthaltsbestimmungsrecht muß auch gemeinsam entschieden werden.

solange der Vater dagegen ist, kanns sie eigentlich nichts machen.solange sie keine Job findet und nachweisen kann das sie sich bemüht, muß er halt Unterhalt zahlen.

Natürlich kann man sich in einem anderen Ort einen Job suche und dann in Nacht und Nebel aktion umziehen, allerdings kann der Vater dann auch verlangen das sie den Umgang gewährleisten kann. z. B auch mal Nachmittags wie es jetzt auch möglich wär.

LG Chrissie

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Re: Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Antwort von Holzkohle am 05.07.2017, 12:09 Uhr

da der KV dem Umzug nicht zustimmt und der RA das offenbar genauso sieht, wird Dir nichts anderes übrig bleiben als die Durchsetzung vor Gericht zu erklagen. Oder Du erklagst Dir das ABS. So oder so, wenn Papa "nein" sagt mit gemeinsamen SR kannst nix machen.

Ich meine natürlich kann man es vielleicht noch mal mit einem gemeinsamen Gespräch vor dem JA versuchen. Aber egal, wohin Du Dich wendest, in jedem Fall solltest Du wirklich alle Fakten zusammentragen, die sich in bezug auf Betreuung/Besuche KV-Kind in den letzten Monaten oder Jahren abgespielt haben. Du musst also nachweisen, dass es im Grunde genommen Wumpe für den KV ist, wo das Kind lebt, da der eh keinen Kontakt hat. Ebenfalls wäre schön, wenn Du nachweisen könntest, dass auch das Kind von diesem Umzug profitiert. Ebenfalls kannst Du anbringen, dass Du ja dem KV angeboten hast, sich dann in der ZEit um das Kind zu kümmern (offenbar gehts um eine TempStelle?) und er dies abgelehnt hat. Wichtig wäre in dem Fall vielleicht auch, dass Du nachweisen kannst, dass Du in Deinem Ort und in der näheren Ortschaft wirklich auch nach jahrelangem Suchen NICHTS gefunden hast. Wären so meine Tipps.

LG

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Re: Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Antwort von kevome* am 05.07.2017, 12:14 Uhr

Ich war in einer ähnlichen Situation.

Auskunft vom Jugendamt war, dass ich natürlich mit den Kindern umziehen kann, wenn es beruflich erforderlich ist.

Der Vater darf meinen Umzug nicht verbieten. Wenn er nicht in der Lage/bereit ist, die Kinder zu nehmen, ziehen diese selbstverständlich mit mir um. Schließlich können die Kinder schlecht alleine leben.

Das Widerspruchsrecht des Vaters zieht nur, wenn er auch bereit wäre, die Kinder selbst zu nehmen. Ansonsten ist es einfach eine Luftnummer.

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Re: Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Antwort von mutti6 am 06.07.2017, 11:29 Uhr

Danke, Kontakt besteht kaum, ist auch aktenkundig. Beruflich ist in der Tat in der Umgebung nichts zu machen, es wurde auch schon vorgeschlagen, dass der Vater sich an den Kosten für eine Heimunterbringung des Kindes in der Nähe beteiligt, damit er es jederzeit sehen kann, weil er es ja nicht nehmen will (hätte die Mutter nie gemacht, aber sie will dem Vater halt was "anbieten", damit er sich nicht beklagen kann, dass sie ihm das Kind, was er bisher in den 10 Lebensmonaten erst 2 x gesehen hat, entzieht.)
Wird wohl gerichtlich festgelegt werden müssen, aber die Zeit drängt, die Stelle ist zum 1.9. und muss dann auch angetreten werden.
Es war jetzt nur ein Versuch, das außergerichtlichlich zu regeln.
Er stellt sich bei allem quer und man kann nur hoffen, dass der Richter nicht nach Vorschriften sondern als Mensch entscheidet.

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Re: Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Antwort von Pamo am 06.07.2017, 19:48 Uhr

Wenn der Vater das Kind nicht nehmen will, dann kann sie auch ohne gerichtliches OK mit dem Kind wegziehen. Geht der Vater dann vor Gericht, bekommt er ein Kind angeboten, welches er nicht will. Die Mutter kann nicht zum Rückzug gezwungen werden.

Zu der Idee, das Kind auf Kosten der Allgemeinheit in einem Heim mit prima Umgangsmöglichkeiten für den Selbstbedienungswochenendpapa unterzubringen sag ich jetzt mal nichts. Schätzungsweise wird ein besonders humorvoller drüber staunen und lachen, aber der Durchschnittsrichter wird stinksauer.

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Re: Muss Vater berufsbedingtem Umzug der Mutter mit Kind zustimmen?

Antwort von Bremerhaven am 06.08.2017, 7:37 Uhr

Kindsmutter argumentiert ?

Umziehen und Fakten schaffen.

ENDE.

wozu brauchst du nen Anwalt ? Wohl keine Eier in der Hose ?

Meine EX Frau zahlt auch nix für ihre Kinder. Die hat bei mir keine Rechte. Klar wollen alle Behörden Weiber ne Unterschrift meiner EX. Schule. Amt bla bla.

Quatsch.

Fakten schaffen.

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