Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Robinie am 07.09.2005, 18:04 Uhr

@Murmeline

Hallo, ja, theoretisch müsste er mir Unterhalt zahlen. Das mit seinem Einkommen hast du vollkommen richtig verstanden.
2400€ netto.
Habe aber, kurz vor der Geburt meines 1.Sohnes die Scheidung zu meinem 1. Ehemann gestoppt, weil ich als Beamtin wieder die Versetzung in mein Bundesland wünschte, weit weg vom Kindsvater, und nur Chancen hatte auf einen Ländertausch, wenn ich die Zusammenführung mit meinem 1. Mann als Grund angab.
Wartete laaange auf die Versetzung als Lehrerin, jetzt ist sie durch. Nach fast 2Jahren.
Somit war mein Mann Nr 1 für mich zuständig (Unterhalt), nicht der Herr Papa. Weil wir nicht geschieden waren.
Was dem Vater meiner Kinder natürlich mehr als recht war.
Hatte mich eben dummerweise auch beruflich ihmzuliebe verändert, hier meine schöne Stelle aufgegeben und bin zu ihm 200km weit weg gezogen. Später bleib mir nur die Flucht zurück in die Heimat, aber verbunden mit dem Problem, dass ich meine Beamtenstelle nicht einfach so aufgeben konnte und wollte.
Die einzige Möglichkeit versetzt zu werden, war erst mal verheiratet zu bleiben...
So kompliziert ist das Ganze
Danke für eure Mühe. Robinie

 
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