Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 22.09.2020, 11:20 Uhr

mir gingen dazu gerade ein paar Dinge durch den Kopf...

ich stelle die mal einfach so hier rein, das sind weder Wertungen noch sonstwas.

Also rein theoretisch muss Amydonna ja gar nichts machen... Wenn sie auf sämtliche Unterhaltszahlungsrechte verzichtet, also auch auf UHV, dann braucht sie ja auch nicht zum Jugendamt. Kindergeld bekommt man ja auch so.

In dem Fall, wo sie zum JA geht, den KV als unbekannten ONS angibt und das "nachweist" (wie auch immer man das tut) und sie erhält UHV, ja - dann ist es Sozialbetrug. Oder? Aber auch das hat sie ja offenbar nicht vor. Weil es finanziell passt. Aber vielleicht passt es in ein paar Jahren und eine Mieterhöhung, zwei Wachstumsschübe und Klassenfahrten später aber eben nicht mehr...

Sagen wir mal, der KV begibt sich in Therapie und fängt ein geordnetes Leben an und weiß, oh, da ist irgendwo mein Kind, das möchte ich jetzt kennenlernen. Geht zum JA oder Gericht oder womandannauchimmerhingeht und lässt einen Vaterschaftstest machen. Ok, dem muss die AP ja nicht zustimmen... Das Kind ist inzwischen so alt, dass es zum KV Fragen stellt. Dem Kind lügt man ins Gesicht.

KV stirbt reich. Kind wäre Erbe.

Kind soll einen Ausweis bekommen, Bezirksamt fragt nach dem KV und der zweiten Unterschrift. Muss man hier nicht nachweisen, dass man das ASR hat? Muss man nicht spätestens dann zum Jugendamt, werden DANN Fragen gestellt?

Jetzt spinne ich mal richtig: Kind liegt auf Intensivstation und gesucht werden Personen in seiner Blutlinie wegen.. keine Ahnung, Knochenmarkspende, Blutspende... na Ihr wisst schon. Sagt man dann immer noch, dass man den KV nicht kennt?

Alles wahrscheinlich Gewissensfragen. Aber alles Fragen, die Du Amydonna Dir eben stellen musst. Viele der Sachen treten wahrscheinlich nie auf, manchmal läuft es so dumm, wie man gar nicht denken kann...

 
8 Antworten:

OH SORRY, das sollte in den Beitrag unter mir...

Antwort von Holzkohle am 22.09.2020, 11:20 Uhr

...

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Re: mir gingen dazu gerade ein paar Dinge durch den Kopf...

Antwort von pauline-maus am 22.09.2020, 12:21 Uhr

ja das alles könnte...
nur wenn man im leben immer alle eventualitäten in der zukunft abwägt würde man sehr oft auf der stelle treten.
ich bin selber eher pesimist aber so unausgegorene zukunftsvisonen stehen für mich nicht in relation zu problemen im hier und jetzt.
und die erfahrung hat mich gelehrt, für alles ,was passiert finden sich lösungen, für alles

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Re: mir gingen dazu gerade ein paar Dinge durch den Kopf...

Antwort von drosera am 22.09.2020, 14:58 Uhr

Hi,
zum Nachweis des ASRs:
Die Sorgerechtsregister werden am jeweiligen Geburtsort geführt. Ist man allein sorgeberechtigt, so fordert man das JA am aktuellen Wohnort auf, ein Negativattest auszustellen. War man nie verheiratet, dann ist lediglich relevant, ob es Eintragungen im Sorgerechtsregister gibt (wenn die Mutter da nichts veranlasst und auch der Vater nichts erstreitet, wird das leer bleiben). Darüber stellt das JA eine Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung macht man das ASR ggü anderen glaubhaft. Da das Negativattest nur über die Vergangenheit etwas aussagt, sollte man das auch mal "aktualisieren".
Meine Erfahrungen mit den Jugendämtern dazu waren:
JA1 hatte ein PDF online. Ausfüllen, hinschicken, 1 Woche später hatte ich die Bescheinigung
JA2: umständliches Telefonat, warum ich das überhaupt haben will (Hallo???) und welche Familienstände ich alle nicht habe ("Ich bin ledig." "Sind Sie verheiratet?" "Nein, ledig." "Waren Sie mal verheiratet?" "Nein." "Sind Sie verwitwet?" "Nein, ich war nie verheiratet." "Sind Sie geschieden?" ".... " und dann noch ne Kopie von der Geburtsurkunde einschicken.
Ich habe vor 2 Jahren einen Kinderausweis beantragt und das Negativattest wurde klaglos akzeptiert.
Zur Blutspende: da nimmt man eh nicht die (ungetestete) Verwandschaft. Knochenmark ist natürlich etwas anderes.

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Ich habe ja bei Kind1 genau das gemacht...

Antwort von Leena am 22.09.2020, 19:28 Uhr

...den leiblichen Vater nicht angegeben.

Mein Kind ist ja mittlerweile schon über 20, aber bei mir fragte das Jugendamt zweimal freundlich an, ob sie mir bei der Feststellung der Vaterschaft behilflich sein könnten, ich habe zweimal freundlich gedankt - und das war es dann.

Finanziell hat es gepasst - ich habe Erziehungsgeld bezogen und Kindergeld, sonst nichts. Keinerlei "Sozialbetrug". Selbstverständlich nicht! Nach einem halben Jahr habe ich dann wieder gearbeitet und ab Kindergartenplatz dann voll.

Bei der Stiefeltern-Adoption habe ich gegenüber dem Jugendamt klar kommuniziert, dass ich den Vater kenne, dass er Bescheid weiß über das Kind und dass ich keine Veranlassung sehe, ihn zu benennen. Das Jugendamt hatte dazu dann wohl eine etwas längere "Teamkonferenz", hat aber die Adoption befürwortet. Und der Richter fand, wenn der leibliche Vater sich jahrelang nicht gerührt hat, sieht er keine Veranlassung, deswegen Bedenken zu tragen. (War jedenfalls bei uns so, Kind war knapp 6 bei der Adoption.)

Ich habe übrigens intern immer klar kommuniziert, den Vater über die Geburt informiert, es besteht auch Kontakt zur Familie väterlicherseits (mittlerweile allerdings nur noch zur Tante und sporadisch zur Großmutter). Dem Kind habe ich nie "ins Gesicht gelogen" - warum hätte ich das auch sollen..?

Der Kindsvater lebt übrigens nach abgebrochener Ausbildung und mit diversen psychischen Krankheiten seit 20 Jahren von Sozialleistungen. Dass er "reich stirbt", halte ich für hinreichend unwahrscheinlich. Es wäre wahrscheinlich wahrscheinlicher gewesen, dass das Kind vom Amt zu Leistungen für ihn herangezogen würde. (Wobei auch das KEIN Sozialbetrug wäre, im Zweifelsfall müsste man nicht zahlen, wenn das Elternteil sich nie gekümmert und nie gezahlt etc. hat, aber das müsste man dann ggf. gerichtlich klären, zumindest Nerven würde das kosten.)

Wie gesagt, mein Nachwuchs ist mittlerweile schon über 20 und ich gehe davon aus, dass der leibliche Vater von seiner Schwester erfahren hat, dass er mittlerweile schon Großvater ist. Gemeldet hat er sich bisher nicht - dabei könnte er Mutter und Schwester fragen, wo er den Nachwuchs findet.

Ich habe tatsächlich keinerlei schlechtes Gewissen deswegen.

(Ach so - Negativbescheinigung fürs Sorgerecht hat immer gereicht, auf Formularen habe ich immer "Vaterschaft nicht anerkannt/festgestellt" angegeben und auf der Geburtsurkunde steht zum Vater schlicht gar nichts. Also - mittlerweile gibt es eine neue Geburtsurkunde mit Adoptivvater, da steht dann der juristische Vater und der "Geburtsname" hat sich durch die Einbennung bei meiner Hochzeit auch geändert.)

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Re: mir gingen dazu gerade ein paar Dinge durch den Kopf...

Antwort von Sabri am 22.09.2020, 23:16 Uhr

Ich würde bei Kind 1 jetzt rückblickend den KV verschweigen. So weit, dass auch er nichts von der Schwangerschaft und dem Kind erfahren würde. Er hat mir/uns viel Ärger eingebracht und es ist nicht ausgeschlossen, dass das weiter passiert.

Er hat mehrfach mit erweitertem Selbstmord gedroht. Da er einige Selbstmordversuche hinter sich hat, bin ich vorsichtig.
Er hat so manche Drohung ausgesprochen und mich gestalkt. Er hat bei meiner Arbeit randaliert und auch dort Drohungen ausgesprochen. Er hat Jugendamtsmitarbeiter bedroht und meiner Tochter gruselige Briefe geschrieben. Er hat etliche Rechtsanwälte auf mich angesetzt, um von mir Unterhalt zu bekommen, obwohl wir nie verheiratet waren und auch nie zusammen gewohnt haben. Wir waren auch nie ein Paar.

Unterhalt hat er nie gezahlt. Er hat auch einige Rechtsanwälte beschäftigt, so dass ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen konnte.

Ich ärgere mich nur über das Finanzamt, weil die meinen, eine "Übertragung von Freibeträgen für das ... Kind scheidet aus, weil Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurden", dies wurde aber nicht, weil der KV dies verhindert hat und ich keinen Anspruch habe, weil mein Einkommen 2 bis 3 mal so hoch ist wie seines (wenn ich sein Einkommen hätte, würden wir verhungern). Das Finanzamt erkennt dies aber nicht an und rechnet so, als ob ich Unterhaltsvorschuss bekommen würde. Wenn ich ihn nicht angegeben hätte, hätte das Finanzamt dies so nicht machen können.

Ich würde ihn und ihm das Kind ganz klar verschweigen. Dem Kind würde ich aber nichts verschweigen.
Er hat einfach einen Knall. Zum Glück ist das nicht erblich.

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Re: mir gingen dazu gerade ein paar Dinge durch den Kopf...

Antwort von kravallie am 23.09.2020, 9:02 Uhr

wie sind denn eigentlich Kinder in Kriegszeiten großgeworden?
die müssten doch alle seelisch verkümmert sein, weil sie ganz unverschwiegen ihre wurzeln nicht alle kennen (können).
manch einer mag nun behaupten, diese Generation hat eh einen hau, aber alle sind es sicher nicht.

ich hätte den vater auch nicht angegeben, wenn ich nicht das erste jahr auf Unterstützung angewiesen wäre und da man das NIE wissen kann, würde ich es im nächsten leben wieder lieber tun. spätestens wenn das Kind selbst seinen unterhalt gelten machen muss, um zum Beispiel eine längerfristige Ausbildung zu machen, wird es spannend.
das mit der negativbescheinigung wurde ja schon beschrieben und das mit der knochenmarksspende, nun ja....

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Re: Ich habe ja bei Kind1 genau das gemacht...- Leena

Antwort von Holzkohle am 23.09.2020, 11:11 Uhr

Moin, da hat die AP ein schönes Beispiel, dass es klappen kann :)

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Ich bin ja nur indirekt von dem Thema "betroffen"

Antwort von Schru am 23.09.2020, 22:40 Uhr

da ich keine AE bin, aber einige Jahre -wenn auch schon lange her- als Amtsvormund und und Amtspfleger, bzw später als Beistand gearbeitet habe.
In meiner Praxis gab es einige Frauen, die gut beraten gewesen wären, den KV nicht anzugeben, weil er nur Stress und Ärger, aber keinen (auch nicht finanziell) Mehrwert fürs Kind gebracht hat.
Dies wurde noch schlimmer, als es '98 die Kindchaftsreform mit Namenserteilung und gem SR kam, da die emotionalen Erpressungen der Frauen massiv anstiegen.

Das Schlimme ist, dass die Frauen durch die finanziellen Einbußen gezwungen werden, den KV anzugeben. Wenn sie dann doch falsche Angaben macht und unrechtmäßig UVK beantragt, ist das Geschrei nach Steinigung groß.
Aber kein Hahn kräht danach, dass über eine Milliarde (!) UVG Leistungen pro Jahr gezahlt wird, auch weil die Väter (ich wage mal zu behaupten zum großen Teil) nicht Willens sind ihrer Unterhaltspflicht ausreichend nachzukommen. Da wird sich der Arsch auf dem Selbstbehalt breit gedrückt, ggf noch schwarz gearbeitet oder er wird anderweitig durch Eltern oder neuer Freundin gesponsert.
Das Strafrecht macht sein Übriges, da die Unterhaltspflichtverletzung in der Realität immer noch ein Kavaliersdelikt ist.
Wen wunderts, die entsprechenden Gesetze werden ja von Männern gemacht.
So hat eine Strafanzeige z.B. gegen einen Sozialhilfeempfänger nur Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewiesen werden kann, dass er auch tatsächlich eine Arbeitsstelle gefunden hätte, wenn er sich bemüht hätte!
Das ist doch eine Lachnummer! Wer hat den da schon was zu befürchten.

Und bei der jetzigen Planung, das gem SR automatisch zu erteilen, stellen sich bei mir die Nackenhaare hoch.
Ich bin mir sicher, da wird die Anzahl "vaterlosen" Kinder in die Höhe schnellen.

Ich würde es mir auch gut überlegen, wenn ich in einer instabilen oder toxischen Beziehung wäre.
So das ist doch etwas lang geworden, anscheinend triggert mich das Thema doch mehr als ich dachte.

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