Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 27.09.2004, 8:13 Uhr

Mindestunterhalt gibt es nicht

HAllo,
der Begriff Mindestunterhalt wird zwar hier und da benutzt, aber es gibt ihn nicht.

Gezahlt werden muss nach Leistungsfähigkeit und das kann unter bestimmten Umständen auch bedeuten, dass nichts gezahlt werden muss.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, mit der verwsucht wird, die einzelne Ansprüche gerecht zu verteilen - und zwar abhängig vom Einkommen, und dem Alter der Kinder und der Anzahl der Unterhaltsbrechtigten.

Die Unterhaltspflicht darf nicht dazu führen, dass der Pflichtige selber seinen eigenen Bedarf nicht deckt.

Darum hat er einen Selbstbehalt der gegenüber minderjährigen Kindern in den alten Bundesländern 840Euro beträgt.

d.h. dass alle Unterhaltsansprüche bei 840Euro gekappt werden, damit der Pflichtige selber nicht zum Sozialfall wird. (wobei er mit den 840Euro dann alles! abdecken muss).

In den Unterhaltsstufen 1 bis 6 darf nur anteilig das Kindergeld abgezogen werden, so dass für ein Kind der Altersstufe 1 (0-5) immer 191Euro fällig sind, insofern die 840Euro für den Pflichtigen bleiben.

cu

 
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