Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Melde mich gehorsam von der Arge zurückgekehrt zu sein

Thema: Melde mich gehorsam von der Arge zurückgekehrt zu sein

Hallo, nun ich bin wieder da und habe den Antrag abgegeben . Den Umzugsantrag (Kostenübernahme mußte ich ertsmal wieder mitnehmen, weil die Vermieterin mir heute erst Mittag was geschrieben hat, und auch nur larifari. Also muß das warten, desweiteren erkenne sie meine Wohnungsangebote nicht an, muß neue bringen, die evtl angemessen ist (gibts nicht hier) Alles nur Wohnungen bei 100qm und teuer, mir wurde aber gesagt, das die qm keine große Rolle spielen sonder die einzelnen Punkt. Nebenkosten müssen passen und Heizkosten, die Grundmiete. Ansonsten muß wird der Antrag nun bearbeitet so wie jetzt meine Lage ist, mein Mann gehört nicht mehr zu Bedarfsgemeinschaft sondern zu Haushaltsleben Personen. In Moment lebe ich aber noch von Ihm , was ich sicher jetzt einstellen muß. Gottsei dank habe ich noch Geld und Abgaben sind Gottsei dank alle weg. Tja was soll ich sagen? Das Auto muß ich umelden auf meinen Namen, auch die Versicherung auf mich alleine umstellen. Mir gehts jetzt echt besser und die Aufregung nimmt ab. Ich dachte sie wollen noch vom Anwalt was, aber sie wollten nur das ich entweder Unterhaltvoschuß beantragt habe oder eben den Unterhaltstitel. Tja ich wußte garnicht das sie eine Unterhaltsstelle habe bei der Arge, wegen Trennungsunterhalt, habe ich aber gleich gesagt, das er keinen zahlen muß, weil an den Selbstbehalt des Ehepartners bei Unterhaltszahlung schon ran ist. Was diese Wohnung angeht, bezahlt jeder ein drittel Miete wenn ich das so richtig verstanden habe. So das ist das aller neusete von mir. L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:27



Antwort auf diesen Beitrag

Woran hängt es jetzt, ob Du in diese Wohnung einziehen darfst und wann erfährst Du das? Du zahlst ein Drittel für die jetzige Wohnung und Dein Mann auch? Ähm, ein Ganzes ergeben doch 3 Drittel, oder? Wer zahlt das 3. Drittel? Kriegst Du jetzt Unterhaltsvorschuß? Was ist wirr an der Bescheinigung der Vermieterin? Konfuse Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:49



Antwort auf diesen Beitrag

Ich auch nicht port... aber das problem habe ich öfter...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:54



Antwort auf diesen Beitrag

Dann sind wir ja schon zu dritt :-)

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:57



Antwort auf diesen Beitrag

Woran hängt es jetzt, ob Du in diese Wohnung einziehen darfst und wann erfährst Du das? - meine Vermieterin hat gestern Abend vergessen mir diese Expose zu mailen wo alle Daten drauf stehen. Das brauche ich , meine Vermieterin hat mir nur die Daten geschickt für die Wohnung, das ich sie sofort beziehen kann. Diese Teil muß ich haben, das sie es bearbeiten können. Ich hatte ein weiteres Angebot mit, womit sie sich nicht zufrieden gaben, also muß ich nochmal los.Welche besorgen. Du zahlst ein Drittel für die jetzige Wohnung und Dein Mann auch? Ähm, ein Ganzes ergeben doch 3 Drittel, oder? Wer zahlt das 3. Drittel? So hat die mir das erklärt, vielleicht habe ich ja was missverstanden, vieleicht weiß ja Ralph, wie das gemeint ist. Was ist wirr an der Bescheinigung der Vermieterin? Ich zitiere -ca 62qm 351,77 Kalt NK 120 Euro Diese Wohnung kann sofort bezogen werden In einer anderen Mail stand die Straße drin. Fl...Nr 15 L.G Hoffe bist nicht mehr so Konfuß

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:59



Antwort auf diesen Beitrag

wartet mal, ich versuche zu übersetzen...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 13:59



Antwort auf diesen Beitrag

ich habe im übrigen kein Hartz bekommen, solange mein Mann noch bei mir wohnte... dafür musste ich aber für die Wohnung, die ich jetzt bezogen habe NIX einreichen... ich habe da angerufen, gesagt: die hat soundsoviel qm, die kostet soundsoviel kalt (was anderes wollten die gar nicht wissen) und kann bezogen werden zum.... dann hat meine nette frau vom sozialamt gesagt, dass die bude ok ist und ich musste nur noch den mietvertrag einreichen und mein vermieter musste so einen gelben wisch ausfüllen... das wars... ich hatte mit allem, was hartz IV angeht irgendwie weder sonderlich große rennerei noch probleme?! also ein expose oder so brauchte ich nicht... habe ich für diese wohnung auch nicht bekommen...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:03



Antwort auf diesen Beitrag

ist 1974 dein Geburtsjahr? Susi

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:03



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habs nach der Reihe geschrieben wie es abgelaufen ist, ich weiß auch nicht. L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:03



Antwort auf diesen Beitrag

Von mir wollen die alles haben, ich habe einen gelben wisch bekommen, wo ich die Gründe aufschreiben muß, sie wollen drei Angebote und muß bis 326 Euro Kalt betragen und die Nebenkosten, dann wird eins ausgewählt, was an günstigen ist und das darf genommen wird. Wenn das was ich will, das nidrigste ist (wird nicht so sein) bekomme ich die. So kompliziert, ich find furchtbar. L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:06



Antwort auf diesen Beitrag

ot

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:07



Antwort auf diesen Beitrag

nur so, man weiß ja von vielen hier das Alter.... musst ja nicht sagen, war nur neugierig

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:08



Antwort auf diesen Beitrag

Sie haben offenbar eine Richtlinie, nachder die Nettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Betriebskosten) für Euch drei maximal 326,- € betragen darf. Laut Schreiben Deiner Vermieterin beträgt die Nettokaltmiete aber bereits 351,77 € Das ist zuviel, aus, Ende der Durchsage! Jetzt stellt sich die Frage, ob die Sachbearbeiterin Chancen sieht, die Miete dennoch anerkennen zu können. Und ab hier steige ich nicht mehr durch. Du aber wahrscheinlich auch nicht. Nur genau jetzt an dieser Stelle wird es interessant! Konkrete Angebote über angemessene Wohnungen zu präsentieren, um dann DIESE - offenbar unangemessene - Wohnung zu bekommen? Das ist mir zu hoch... *grübel* Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:19



Antwort auf diesen Beitrag

das Geburtsjahr stimmt .

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:27



Antwort auf diesen Beitrag

Ich soll es versuchen, mit dieser Wohnung. Es ist kompliziert, weil ich unbedingt diese haben möchte und nicht sviel teurer ist. Aber wenn sie kein Auge zu drücken, habe ich wohl einen Zapfen. ich werde sehen was ich für Angebote bekomme noch, aber es werden keine angemessenen sein. Wenn garkeine angemessene dabei ist, bekomme ich die Postwendent wieder zurück. L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:31



Antwort auf diesen Beitrag

Das wäre dann wohl das fehlende Drittel Tschulligung

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 18:30



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Madleen, Ihr seid zu viert, Dein Mann wird herausgerechnet als Haushaltsgemeinschaft... korrekt. Dann muß die Arge 3/4 der Miete für Euch tragen, 1/4 muß Dein Mann zahlen. Was die Anerkennung der Miete angeht, so kann ich das nicht beurteilen, weil die Vorschriften unterschiedlich sind. Ich würde allerdings, wenn die Unterlagen der Vermieterin bei Dir angekommen sind, zur Arge gehen und fragen, ob sie das anerkennen oder nicht. Wenn die Miete angemessen ist, sollen sie das übernehmen. Es ist doch widersinnig, von Dir konkrete weitere Angebote zu verlangen, wenn es sie a) nicht gibt und b) Du dann ja jedesmal erst einmal in die engere Auswahl kommen müßtest. Ich habe meine Zweifel an der Art und Weise dieser Sachbearbeitung. Wenn die Miete angemessen ist und der/die Sachbearbeiter/in sich weiterhin quer stellt, laß Dich zur Teamleitung bringen und frage dort. Meistens findet sich dann die Lösung. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:04



Antwort auf diesen Beitrag

also ich musste auch nicht mehrere Vorschläge bringen... ich hatte einen rahmen und in diesem rahmen musste ich liegen... und meine sachbearbeiterin meinte, dass sich keiner quer stellt, wenn ich ein wenig überm satz liege... ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob es dir arbeit des sachbearbeiters ist, die man hier in frage stellen muss...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:11



Antwort auf diesen Beitrag

So wirds sicher auch sein. Ich weiß nicht was das für eine Bearbeiterin ist, vielleicht weiß sie einiges nicht, aber so hat sie es mir gesagt. Sehr merkwürdig, und strenge Vorschriften. Ich würde weniger insgesammt bezahlen, als ich habe darf, aber die Schlüsseln das einzeln auf, tja ich werde mit dem dann zur Arge gehen was mir geschickt wird und dann werde ich sehen. So ein Zirkus, erst komme ich nicht aus der Falte und dann, Probleme wegen Bewilligung. Dann fragte ich nach der Kaution, ich bekomme einen Zinslosen Kredit, wenn die Vermieterin nicht auf Ratenzahlung eingeht. Aber ich würde günstiger wegkommen, wenn ich bei der Vermieterin abzahlen würe, bei der Arge würde dann auch noch was abgeht, sie sprach von 10% Ein erstaustattungsantrag kann ich auch stellen, das wurde mir auch geagt. L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 14:25



Antwort auf diesen Beitrag

hat mir gerade die Vermieterin, gemailt, ,könnte brechen

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:12



Antwort auf diesen Beitrag

abtretungsvertrag?

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:14



Antwort auf diesen Beitrag

ot

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:21



Antwort auf diesen Beitrag

Wieso, ist doch cool. M.W. bedeutet "Abtretungsvertrag", daß die ARGE die Miete direkt an die Vermieterin überweist. Das fände ich nicht nur okay, sondern sehr gut. Für die VM ist es gut, weil sie die Miete sicher bekommt, bevor Du sie "versehntlich" auf den Kopf haust oder sie irgendjemand abbucht, dem Du auch noch was schuldest. Und Du hast die Miete raus aus Deiner Agenda und mußt Dich darum nicht kümmern. Ich finde das okay. Dann gehe halt nochmal zur ARGE und sage denen, daß diene VM das so wünscht. Das ist bei denen Standard Procedure, das sollte die nicht aus den Pantinen werfen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:22



Antwort auf diesen Beitrag

Ich weiss auch nicht, wo das problem ist... ich finde es es eigentlich auch praktisch wenn ich ehrlich bin... ich hatte damals auch sowas mit dem energieversorger... und das war für mich total ok... und ich fands eben bequem, weil ich an gar nix denken musste...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:34



Antwort auf diesen Beitrag

das es nur geht, wenn man Mietschulden gemacht hat, aber ich werde trotzdem noch mal nachhacken, ich finds auch besser. l:G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:42



Antwort auf diesen Beitrag

die machen das generell, wenn man darum bittet? Ich find es echt seltsam, dass die sich bei dir scheinbar wegen jedem pups quer stellen...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:46



Antwort auf diesen Beitrag

Die Vermieterin ist ziemlich dumm, wenn sie so etwas fordert. Denn die Arge ist an solche Abmachungen nicht gebunden, wie auch! Man kann unverbindlich VEREINBAREN, daß soweit wie möglich die Miete direkt abgezweigt wird, aber nur mal angenommen, Madleen würde 750,- € Unterhalt bekommen oder irgendetwas entsprechendes an Arbeitseinkommen haben. Dann würde sie zwar noch ergänzend ALG II bekommen, die Summe vom Amt würde aber den vollen Mietzins gar nicht mehr erreichen. Und dann? Sprengt die Vermieterin die Arge in die Luft, weil sie doch den "Abtretungsvertrag" hat??? Bei uns gibt es auch solche Abtretungsverträge. Mit denen wird aber verbindlich vereinbart, daß die Mieterin (also z.B. Madleen) sich damit einverstanden erklärt, daß bei einem Auszug die Vermieterin die vom Amt vorfinanzierte Kaution auch wieder an das Amt zahlt, solange das Kautionsdarlehen nicht zurückgezahlt ist. Madleen tritt also ihren Auszahlungsanspruch gegen den Vermieter an das Amt ab (deshalb Abtretungsvertrag). Und der Vermieter muß mehrere Exemplare davon abzeichnen, damit dokumentiert ist, daß er um diesen Abtretungsvertrag WEIß! Wenn mit Abtretungsvertrag gemeint ist, daß das Amt die Miete direkt überweist... diese Vereinbarung kann sich die Vermieterin gepflegt in den Hintern stecken, die ist im Ernstfall das Papier nicht wert, auf dem sie abgefaßt ist! Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:47



Antwort auf diesen Beitrag

Sie hatte eine Praktikantin hinter sich sitzen, vielleicht hat sich deshalb so gehabt. Ich werde am Montag wieder vorsprechen und werde nach fragen, muß mich noch um 2 Wohnungsangebote kümmern. Zur Not bezahle ich die 25 Euro selber. Man ist das furchtbar, als ich bei einer anderen war, war das nicht so kompliziert. . L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:49



Antwort auf diesen Beitrag

Ich z.B. mache das auch nur entweder auf ausdrücklichen Wunsch, wenn sich die Leute nicht von mir überzeugen lassen, oder aber standardmäßig immer, wenn die von der Arge bereits ausgezahlte Miete verjubelt wurde. Warum soll ich als Amt den menschen die Vernantwortung für sich wegnehmen? Ich gehe grundsätzlich IMMER davon aus, daß die menschen das geregelt bekommen, sie müssen es, denn sie müßten es ja auch, wenn sie z.B. Elterngeld, guten Unterhalt und Kindergeld kriegen und bei der Arge keine Ansprüche haben würden. Wer "verteilt" dann von selbst das Geld? Bequem ist es für die Antragsteller sicherlich, aber Bequemlichkeit will und soll ich nicht fördern. Wo zum teufel bleibt da der mündige Bürger, der sich sonst doch auch immer bitte als solcher behandelt wissen will??? Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:52



Antwort auf diesen Beitrag

hatte der Energieanbieter drauf bestanden... aber man, hab ich ein Glück... meine Mündigkeit habe ich nicht hänzlich verloren, in der Zeit, in der ich von Hartz IV lebte... ich schaffe es jetzt auch, alles schön zu bezahlen... ohne hartz IV...und wenn nicht, dann liegt es an der sehr unwilligen zahlungsmoral von arbeitgeber und kindsvater... mit beidem habe ich glück... *augenroll*

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 15:59



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, und woher willst Du diese Wohnungsangebote nehmen? Ich denke, das schaffst Du nicht bis Montag, schon allein weil Dein Mann da ist. Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück und hoffe für Dich, daß er Dich am Wochenende weitgehend in Ruhe läßt! Gruß Sigrid

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 16:36



Antwort auf diesen Beitrag

ja Montag mit den Schriebs (hat sie mir entlich gemailt )von der Vermieterin Montag hin, und frage die ob ich sie bekomme und das ich zur Not die Diffrenz selber trage. Vielleicht klappts ja. Die Sachberarbeiterin, die meinte sie würde das nicht entscheiden. Naja warten wirs ab. Jedenfalls wirds ein grausiges We das weiß ich schon, gemein spitzzünging und voller Wut, ich weiß nicht ob er austickt, aber danke Siegried Wünsche auch ein schönes WE L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 16:57



Antwort auf diesen Beitrag

ja Montag mit den Schriebs (hat sie mir entlich gemailt )von der Vermieterin Montag hin, und frage die ob ich sie bekomme und das ich zur Not die Diffrenz selber trage. Vielleicht klappts ja. Die Sachberarbeiterin, die meinte sie würde das nicht entscheiden. Naja warten wirs ab. Jedenfalls wirds ein grausiges We das weiß ich schon, gemein spitzzünging und voller Wut, ich weiß nicht ob er austickt, aber danke Siegried Wünsche auch ein schönes WE L.G

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 16:57



Antwort auf diesen Beitrag

Warum unterschreibst du es nicht? Ich hätte damit kein Problem, wenn ich so endlich zu ner größeren Wohnung kommen würde. Zudem kann die potentielle Vermieterin das doch eh nicht aufrecht erhalten wenn du mal nicht mehr von der Arge lebst, spätestens dann ist diese vereinbarung dnan hinfällig und gut ist.

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 18:54



Antwort auf diesen Beitrag

warum zieht eigentlich nicht dein mann aus und du bleibst in der jetzigen wohnung?

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 20:28



Antwort auf diesen Beitrag

lass doch diese Frage :-))

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 20:31



Antwort auf diesen Beitrag

der unterschreibt ja auch nicht den Wisch für den Unterhalt... böses Ehedings...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 20:47



Antwort auf diesen Beitrag

Weil er immer noch nicht weiß, daß die Ehe beendet ist . Ich denke, sie hat es ihm noch nicht wirklich in aller Konsequenz gesagt. Das war jetzt bösartig, ich weiß. Asche auf mein Haupt! Sie kann nicht in der Wohnung bleiben. Soweit ich mich erinnere, hat sie mal irgendwas erwähnt von gut über 500 Euro Miete, das zahlt die Arge nicht. Und wie soll sie ihn denn rauskriegen, wenn er nicht freiwillig geht? Er steht im Mietvertrag! Und er hat jetzt lange genug erlebt, daß sie es nicht wahr macht. Ist ja auch bequem, am Wochenende heim zu kommen, die Füße auf den Tisch zu legen, sich die Puschen und ein Bier bringen zu lassen, bekocht zu werden und jemanden die Wäsche waschen zu lassen. Ich kann nur hoffen, daß er sich nicht erst jetzt bewußt wird, daß sie so gut wie weg ist und sie deshalb gleich mal ordentlich verdrischt, wenn er heute nach Hause kommt und übers Wochenende da bleibt. Mir ist da eine Erzählung von Madleen in dunkler Erinnerung, wo er auf einem Autobahnparkplatz irgendwelche Leute grundlos verhauen wollte und es beinahe getan hätte. Das war im PF, glaube ich. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 20:53



Antwort auf diesen Beitrag

naja gut, dass man da klagen kann und die frau mit den kids immer (oder so gut wie immer) die bude bekommt, ist wahrscheinlich umsonst gesagt, oder? komisch, dass wir hier jemanden mit privatinsolvenz haben, die (nach einigen bemühungen!) ne supergeile bude gefunden hat... und es bei dir, madleen, nach einem jahr und DREI wohnungsbesichtigungen (soviel hatte ich zum teil an einem tag) nicht möglich ist...

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 20:53



Antwort auf diesen Beitrag

Ich will sie jetzt nicht in Schutz nehmen, aber ich hab meinen Exmann auch noch in einem abgetrennten Teil der Wohnung wohnen, da ich keine Wohnung finde und Ex nicht auszieht, der Richter weigert sich, mir die Wohnung zuzuteilen, da diese von der Arge als zu teuer angesehn wird und ich wirtschaftlich nicht in der Lage wäre, die Wohnung zu halten, erst wenn das geklärt ist, würde mir die Wohnung zugeteilt werden :-( Wegen meiner Inso krieg ich bei den Wohnbaugesellschaften keine Wohnung und Privatvermieter winken spätstens dann ab, wenn sie was von 3 Kindern hören und alleinerziehend.... :-( Ich häng hier momentan auf 63qm fest, Exmann hat schon mehrmals angekündigt ausziehn zu wollen und jedesmal nen Rückzieher gemacht.

Mitglied inaktiv - 06.11.2008, 21:12