Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Le am 15.06.2004, 9:48 Uhr

Meine Geschichte-eure Meinungen bitte!

Hallo liebe Leidensgenossinen!

Ich bin 17 Jahre alt,habe eine Tochter (Leonie *31.07.2003*) und bin mit dem Erzeuger nicht mehr zusammen,auch nicht in Kontakt.
Er hat mich ziemlich vera*****,belogen,betrogen usw aber das ist ja jetzt auch nicht mehr weiter wichtig.

Fakt ist,dass er nicht zahlen kann,da er noch Schüler ist (12.Klasse Gymn.) und auch keinen Nebenjob hat.

Zwar habe ich nun für ein halbes Jahr Unterhaltsvorschuss bekommen.122 € im Monat,ein echter Witz!
Oke,nun habe ich diese Zahlungen aber wieder eingestellt,weil ich derzeit noch mietfrei usw bei meiner Mutter wohne und der Unterhaltsvorschuss ja auch nur 6 Jahre lang gezahlt wird und ich dieses Geld evtl erst später wenn ich allein wohne brauchen kann.

Da der Kindsvater aber doch recht gut verdienende Eltern hat und diese als Leonie noch klein war auch mal gemeint haben,sie würden den Unterhalt für ihren Sohn vorschießen,dachte ich mir,ich mache dieses Gesetz geltend,dass auch Verwandte dazu herangezogen werden können Unterhalt zu zahlen,wenn der Kindsvater nicht kann.

Doch diese faulen,unengagierten Arschlöcher vom JA haben mich total gebremst,ich hätte vor Gericht sowieso so gut wie null Chancen,da der Vater vom Kindsvater auch schon mal bei meinem Sachbearbeiter war und sich erkundigt hat,bzw. rumgejammert hat,sie müssten noch ein Haus abbezahlen usw.
Und in unserem SCH***-erzkatholischen Bayern,da hält das JA sowieso zu den Vätern,denn *BÄH* eine minderhährige Mutter,ein uneheliches Kind *PFUI TEUFEL*

Doch ich denke,ich werde vor Gericht ziehen.Mir,bzw. der Kleinen steht das Geld zu,denn wenn sich diese tollen Großeltern und der Erzeuger schon einen Dreck um sie schehren,ignorieren wollen dass es sie überhaupt gibt,dann sollen sie wenigstens monatlich auf ihrem Kontoauszug daran erinnert werden,denn dort scheint es ihnen ja am meisten wehzutun...

Was meint ihr,Mädels? Glaubt ihr,ich habe eine Chance? Soll ich es überhaupt versuchen?

Liebe Grüße aus Niederbayern,
Tina und Leni

 
3 Antworten:

Re: Meine Geschichte-eure Meinungen bitte!

Antwort von Murmeline am 15.06.2004, 10:42 Uhr

Hallo! Das tut mir leid und grundsätzlich finde ich es gut und richtig, dass Du Deine und Deines Kindes Rechte verteidigst.

Aber wenn Deine "Ex-Schwiegereltern in spe" tatsächlich noch Hypothekenschulden haben, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass Du auch nach einem Gerichtsverfahren Geld von ihnen sehen wirst. Denn sie sind nicht "gesteigert" unterhaltspflichtig, da es ja nicht ihr Kind, sondern ihr Enkelkind ist. Da sind die Freigrenzen für den Selbstbehalt leider höher.

Was ich Dir raten würde: beantrage beim Jugendamt eine UNTERHALTSBEISTANDSCHAFT. Dann wird der Unterhaltsanspruch für Dich, bis das Kind 3 Jahre alt ist, und für das Kind wenigstens ordnungsgemäß verfolgt und kann nicht verjähren. Vielleicht kommt der Kindesvater irgendwann zu Geld, durch Berufstätigkeit usw., und muß seine "Schulden" dann doch noch begleichen.
Viel Glück!

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Re: Meine Geschichte-eure Meinungen bitte!

Antwort von Misty am 15.06.2004, 14:43 Uhr

Liebe Tina,

ich schließe mich meiner Vorschreiberin an, du solltest eine Beistandschaft beantragen, das hat nichts mehr mit Vormundschaft zu tun!
Eigentlich mußt du ja sowieso einen Vormund für die kleine haben oder? Bei der Beistandschaft schuat das JA um deine Rechte bzw die des Kindes.

Weiterhin wird der Unterhaltsvorschuß bis zum 6. Lebensjahr gezahlt und nicht egal wann 6 Jahre lang! VORSICHT!
Denn nach dem 6. Lebensjahr des Kindes bist du als Mutter ja wieder in Lage dich selbst zu versorgen. also auf jeden Fall darauf bestehen! (Beistandschaft)
Wenn du magst dann meld dich doch zwecks Erfahrungsaustausch mal bin in ner ähnlicher Situation. Junge Mutter, getrennt etc.

Ula

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UHV- bis zum 12 Lebensjahr, max. 72 Monate

Antwort von RainerM am 15.06.2004, 15:04 Uhr

!

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