Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Mal ne Frage......

Thema: Mal ne Frage......

Hallo zusammen, ich weiß nicht ob ich hier in dem Forum richtig bin aber ich versuch einfach mal mein Glück..... Ich hab mal eine Frage: Ich gelte als alleinerziehend weil ich mit meinem Freund, der Vater meiner Tochter ist nicht zusammen wohne. Ich bekomme Alo II. Er zahlt Unterhalt für mich und für unsere Tochter. Ist es richtig daß ich den Anspruch auf Alo II verliere, wenn wir zusammen ziehen? Danke im voraus! LG Conny

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 16:40



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Hallo, wenn er genug verdient - muß er für alles aufkommen, ansonsten gibt es Hartz4 dazu. Und er wird vielleicht genötigt einen Job anzunehmen in dem er mehr verdient. Habe das mal gelesen. Sie geht seit 20 Jahren einer Teilzeitstelle nach, er ist Arbeitslos. Da wollten sie ihr eine Stelle andrehen, Vollzeit mit Probezeit 6 MOnate. Und jetzt stell dir mal vor, sie übersteht die Probezeit nicht. Ich meine, wer gibt schon gerne einen Job auf, wo man schon 20 Jahre ist. Aber solange man H4 bezieht, ist man verpflichter alles zu tun um aus der Bedürftigkeit heraus zu kommen. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 17:32



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Danke für die Antwort! Weißt Du vielleicht auch ob man das selber ausrechnen kann und wenn ja wie und wo? Beim AA direkt anfragen möcht ich ungern weil die bei uns hier n bißle "komisch" sind ........ LG Conny

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 17:54



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Hallo, es gibt im Netzt Hartz4 - Rechner. Mußt mal goog... Kann auch das Tacheles e.v. forum empfehlen um Fragen zu stellen oder zu suchen. Du mußt dich nicht anmelden. Eigentlich muß man in diesem Forum wirklich die Suchfunktion benutzen, weil wirklich fst jede Frage dort schon gestellt wurde. Viel Glück Taram

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 18:07



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Super!! Vielen lieben Dank!!

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 18:46



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na, andersrum finde ich es schon berechtigt, wenn die arge bei euch etwas "komisch" ist. bei eurer konstellation müsst ihr euch schon gefallen lassen, dass da die frage aufkommt, weshalb ihr nicht zusammen wohnt und nicht aus einer kasse wirtschaftet, wenn ihr ein gemeinsames kind habt und eine beziehung führt. ganz abgesehen davon, dass viele kosten sich halbieren würden, wenn ihr zusammen lebt! schliesslich sollte der gedanke erlaubt sein, ob ihr da nicht sozialbetrug begeht (du hast die hintergründe nicht näher beschrieben, aber deine formulierung lässt den gedanken durchaus zu!) - was ist denn so schlimm dran, zusammen zu ziehen, und dann gemeinsam bei wohnungsamt oder arge vorzusprechen und die ansprüche prüfen zu lassen? gruss, martina

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 19:19



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Also irgendwie hast Du da was falsch verstanden............ Es ist nichts "schlimmes" daran zusammenzuziehen - wir spielen ja mit dem Gedanken das zu tun - deshalb auch meine Frage! Wie Du selber schreibst: Die näheren Umstände kennst Du nicht, wenn Du dann wegen meiner Formulierung den Gedanken zwecks Betrug hast - okay, kann ich nicht ändern! Es ist nicht so, aber wenn Du den Eindruck hast kann ich auch nichts machen! Und die Kosten würden sich nicht halbieren, sondern mein Freund hätte die ganzen Kosten. Da ich kein Einkommen habe und Alo II wegfällt wenn wir zusammen ziehen - also ich seh da keine Halbierung, nur eine Kostenverlagerung von mir zu ihm. Meine Frage war lediglich ob ich da richtig drüber informiert bin daß das Alo II dann wegfällt, nicht mehr und nicht weniger! Gruss

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 08:25



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hallo conny, ob ALGII dann wegfällt, wird dir nur dein zuständiger sachbearbeiter nach prüfung der einkommensverhältnisse sagen können. und ggf. habt ihr dann ja zumindest anspruch auf wohngeld... wie gesagt, wir kennen deine umstände nicht, auch nicht wie alt ihr seid oder weshalb ihr nicht schon zusammen lebt etc. aber hier möchte ganz sicher auch niemand eine andere schreiberin zum sozialbetrug auffordern *gg* oder dahingehend beraten. es gibt sicher noch andere dinge, wo ihr als familie mit geringem einkommen zuschüsse bekommen könnt, auch wenn ihr keinen anspruch mehr auf ALGII hättet. da bin ich allerdings nicht so fit, weil ich mit meinem einkommen bisher immer über sämtlichen anspruchsgrenzen gelegen habe. aber die sachbearbeiter haben im grunde eine beratungsPFLICHT und dürfen euch diese informationen nicht vorenthalten (ob sie es jedoch wissen, steht auf einem anderen blatt). du hast auch die möglichkeit während des erziehungsurlaubs zu arbeiten (max. 30 std./woche), wenn ihr das gefühl habt, das geld reicht hinten und vorne nicht und du noch etwas dazuverdienen willst. liebe grüsse, martina

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 11:26