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Lohnsteuer

Thema: Lohnsteuer

ich werde ja nun nächstes Jahr in den Genuss kommen eine Erklärung abzugeben. Was kann ich den alles sammeln?Betreuungskosten-reicht da der Vertrag oder Kontoauszug jeden Monat? Was reicht ihr den so alles ein? LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 27.06.2011, 10:53



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Betreuungskosten: Kontoauszug jeden Monat, Vertrag wg. Essensgeld beilegen, wenn eine Summe überwiesen wird. Kilometer: Fahrten zur Arbeit (ich nehme da den KiGa-Umweg mir rein) einfach. Quittungen für Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen, Brille, Kontaktlinse, etc aufbewahren. Das sind Sonderausgaben. Knackt man den Eigenbehalt, bringt das was. Wenn die Betreuungs- und Fahrtkosten hoch sind (mehr als 600 Euro im Jahr), dann kannst Du Dir auch einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann hast Du das Geld aus dem LStAusgleich schon jeden Monat mehr. Gruß Corinna

von shinead am 27.06.2011, 11:48



Antwort auf Beitrag von shinead

Danke für die Infos. Gelten sie Quittungen auch für Kinder?Also kann ich die Brille von meinem Sohn absetzen bzw. eintragen in die Erklärung. gruss Chrissie

von Aprilscherz2000 am 27.06.2011, 11:51



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Hallo, wollte nur kurz anmerken – es ist grundsätzlich nicht erlaubt, bei den Fahrten zur Arbeit den KiGa-Umweg „einfach mit rein“ zu nehmen. Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte werden nach den Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angerechnet, und zwar nach ist hierbei auf die kürzeste (!) Straßenverbindung abzustellen. Nur wenn eine andere Strecke eindeutig verkehrsgünstiger ist und deshalb regelmäßig benutzt wird, kann die einfache Entfernung für diese Strecke angesetzt werden. Also – wenn die Strecke Wohnung-KiGa-Arbeitsstätte schneller und verkehrsgünstiger ist als die direkte Straßenverbindung, dann und nur dann kann diese Strecke geltend gemacht werden, ansonsten ist es NICHT erlaubt, die Strecke für den KiGa-Umweg steuerlich als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte geltend zu machen. Wenn man z.B. von zu Hause zur Arbeit 4 km Fahrtstrecke hat (Fahrtzeit 10 min.), aber man fährt täglich 10 km, weil man vorher und hinterher das Kind in den Kindergarten bringt (Fahrzeit 30 min.), in der Steuererklärung aber die 10 km als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend macht – dann ist man im Bereich Steuerhinterziehung oder zumindest Steuerverkürzung – das wäre dann also definitiv ein schlechter Tipp. Ansonsten - bei den Betreuungskosten kommt es auf den jeweiligen Bearbeiter an, welche Belege er anfordert, formal müssten der Vertrag sowie die Zahlungsnachweise (Überweisung) vorgelegt werden, darauf besteht aber kaum noch jemand, mittlerweile. Meistens reicht es, den Vertrag in Kopie und zwei exemplarische Kontoauszüge vorzulegen – wenn Belege nötig sind. (Allerdings übersehen/vergessen viele, dass nur die Betreuungskosten und eben nicht die Essenskosten geltend gemacht werden können.) Ansonsten sind Arzt- und Arzneimittelkosten wie z.B. Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen, Brille, etc. KEINE Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen, und wenn diese Krankheitskosten (auch für die Kinder) vom Steuerpflichtigen getragen werden (sprich: keine Erstattung in irgendeiner Form, und die Gesamtkosten dafür die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen, dann kann man das steuerlich geltend machen. Diese Eigenbelastung liegt bei Eltern, abhängig von den Einkünften, bei 1 bis 4 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, die Einzelheiten dazu kannst Du hier nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/estg/__33.html Übrigens - so schlimm ist es gar nicht, eine Steuererklärung zu machen! ;-)

von Leena am 27.06.2011, 13:22



Antwort auf Beitrag von Leena

Das macht mich nicht reich, aber es wurde angenommen.

von shinead am 27.06.2011, 17:42



Antwort auf Beitrag von shinead

Es hat akzeptiert, dass Dein Arbeitsweg z.B. 7 km lang ist, oder es hat akzeptiert, dass Dein Arbeitsweg eigentlich 3 km ist, Du aber wegen KiGa täglich 7 km fährst..? Ersteres wäre keine Absicht (man prüft halt nicht immer alle Entfernungsangaben), zweiteres wäre schlichtweg falsch, und würde auch nicht dadurch besser, dass der Bearbeiter in Deinem Finanzamt absichtlich so verfahren würde.

von Leena am 27.06.2011, 17:52



Antwort auf Beitrag von Leena

Es macht zwei Kilometer aus. Ich habe die Änderung der Kilometer mit dem Kiga begründet (Anschreiben), mit dem Hinweis, dass wenn das falsch sein sollte, man doch bitte die alten Kilometer in Anrechnung bringen sollte. Außerdem steht es so noch einmal im Formular. Ich für mich habe da ein reines Gewissen. Vielleicht klappt es dieses Jahr nicht mehr. Wäre aber auch egal, da knacke ich die Werbungskostenpauschale eh nicht mehr.

von shinead am 27.06.2011, 19:38