Thema:
Kürzung kindesunterhalt
Hallo!
Vielleicht hat hier ja jemand mit sowas erfahrung ich habe auch schon im rechtsforum gefragt.
Und zwar der Vater meiner beiden Kinder hat seit einigen monaten ein Kind mit seiner Freundin.
Nun möchte er gerne zwei monate in Elternzeit gehen und möchte deshalb die zustimmung in der zeit nur einen sehr geringen betrag an kindesunterhalt zahlen zu müssen (bishee mindestunterhalt).
Laut jugendamt gibt es die möglichkeit dem zuzustimmen(würde ich wenn er es nachzahlen würde will/kann er aber nicht) oder er müsse sein recht einklagen ..
Was würdet ihr denn tun?oder hatte jemand schon so einen fall und wie ging es aus?
Ich kann seinen wunsch wirklich nachvollziehen andrerseits kann ja in ich sage mal intakten Familien auch nur der mann zuhause bleiben wenn man das finanziell stemmen kann?
Liebe grüsse
von
Mummy1.2.3.
am 15.03.2017, 14:35
Warum sollten die Kinder und du seine Elternzeit finanzieren? Seine Freundin ist dann die Monate dran, mehr Geld zu verdienen. Sie beendet doch damit ihre Elternzeit, geht doch schließlich wieder arbeiten und verdient Geld, wenn er zu Hause bleibt. Und wenn sie nicht arbeitet, ist das nicht dein Problem.
Deine Kosten bleiben doch schließlich gleich. Es steht den Kindern zu!
von
Susanne.75
am 15.03.2017, 15:31
er nimmt diese zwei monate zeitgleich mit seiner freundin...
von
Mummy1.2.3.
am 15.03.2017, 16:34
Nette Idee, dass ihm seine ersten Kinder 2 Monate Urlaub mit seiner Neuen bezahlen.
Klares "Nein" dazu, dass du da auch noch einwilligen sollst.
von
Susanne.75
am 15.03.2017, 18:00
...vielleicht erlässt ihm der ja Miete?! ...oder evtl. Kreditraten aussetzen?!...komisch, dass so viele meinen, der Unterhalt wäre weniger wichtig wie andere fixe Ausgaben...eeeeigentlich ist es doch genau andersrum...
Ist ja alles schön und gut...aber er hatte ja auch mind. 6 Monate Zeit, die Differenz zu sparen...der Unterhalt für deine beiden wird ja vermutlich eh weniger durch das 3.Kind...von daher würde ich höchstens zustimmen, wenn ich die Differenz problemlos verkraften könnte...
von
Möhrchen
am 15.03.2017, 18:22
Er hat m.E. nicht das Recht den Kindesunterhalt wegen Elternzeit zu senken. Wenn die Kinder bei ihm wohnen würden, könnte er ja auch nicht mal zwei Monate weniger Essen/Miete bezahlen, weil man meint in Elternzeit gehen zu wollen.
Er kann in Elternzeit gehen wenn er Dir den Mindestunterhalt (ggf. wg. drittem Kind neu berechnet) für eure gemeinsamen Kinder bezahlt hat.
Solange eure Kinder minderjährig sind muss er alles in seiner Macht stehende tun um mindestens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Jeden Monat.
von
shinead
am 15.03.2017, 16:49
Der unterhalt wurde bereits neu berechnet nach dem weiteren kind..
Wie gesagt ich kann ihn verstehen aber ein recht drauf dass dann halt jemand anders für einen aufkommt?
Er meinte wie gesagt man kann es einklagen dazu gäbe es bereits fälle.
von
Mummy1.2.3.
am 15.03.2017, 18:18
...
von
Möhrchen
am 15.03.2017, 18:25
Er soll ruhig versuchen, sein "Recht" einzuklagen.
von
Pamo
am 15.03.2017, 17:28
Wegen urkunde Es ging alles über die beistandschaft des jugendamtes die es auch alles berechnet haben was er nach geburt des dritten kindes zahlen muss..
von
Mummy1.2.3.
am 15.03.2017, 18:52
Achsoooo falsch verstanden naja über internetrecherche..
von
Mummy1.2.3.
am 15.03.2017, 18:53
Nö, da würde ich nicht zustimmen. Außerdem steht es ja den Kindern zu.
von
clarence
am 16.03.2017, 10:58
biete ihm an, da er dann sowieso daheim ist, kann er auch die betreuung seiner erstkinder mit übernehmen.du verzichtest dann natürlich auf den gesamtunterhalt in dieser zeit..., dazu gibt es schon viele beispiele;);) grins.
keine angst, er wird bei diesem angebot nicht zuschlagen
Mitglied inaktiv - 16.03.2017, 13:06
Ich schließe mich Pauline und Susanne an. Sie haben total Recht.
Würde es irgendwie nicht anders gehen, weil sie wieder arbeitne muss und nicht genug verdient, würde ich drüber nachdenken. Aber die beiden wollen beide zuhause bleiben (Luxus!), während sein ersten Kinder weniger haben? Frechheit.
Wie denkt er denn bitte?
Mach das nicht, sitz es aus, ich glaube nicht, dass man das einklagen kann. Ich kenne Fälle, da hätte der Vater gerne unter Zahlung des Unterhalts für die "ersten" Kinder Elternzeit genommen, aber er DURFTE sein Einkommen nicht verringern, damit der Unterhalt gewährleistet bleibt. Sprich: Trotz seiner arbeitenden Neuen und der "Alten", die nicht MEHR arbeiten WOLLTE (aber gekonnt hätte, um die Abhängigkeit zu verringern), bekam sie Recht. Insofern: Pustekuchen.
von
maiju
am 21.03.2017, 10:33