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krankenversicherung der kinder

Thema: krankenversicherung der kinder

hallo, meine krankenkasse hat mir grade mitgeteilt, dass der unterhalt, den ihr vater für sie an mich zahlt einkommen der kinder ist und wenn der höher als 355euro ist, fällt die familienversicherung der kinder bei mir weg. habt ihr das schon mal gehört? das ist mir neu, dass der unterhalt als einkommen der kinder gerechnet wird. weiß von euch jemand dazu bescheid? katrin

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 13:04



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Ad hoc kann ich die Frage nicht sicher mit "ja" beasntworten aber doch, Unterhalt kann durchaus als Einkommen gesehen werden, auch wenn das Kind 2,7 oder 12 Jahre alt ist! Grundsätzlich kann ich mir also durchaus vorstellen, das die KV-Familienversicherung wegfällt. ABER: Krankenversicherung wird ggf. immer zusätzlich zum normalen Unterhalt geschuldet, sollten die Kinder tatsächlich aus der KV rausfallen. Dann muß der Vater diese eben zusätzlich übernehmen. § 10 SGB V sagt, daß die Kinder eben dann nicht mehr in die Familienversicherung können s. § 9 SGB V Die Kinder haben jedes für sich anscheinen mehr Unterhalt als 355 EUR mtl... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 13:58



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hm, das ist ja eigenartig ... meine tochter ist bei ihrem vater familienversichert und bekommt außerdem noch unterhalt und da hat noch nie jemand was dazu gesagt.

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 21:25



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sind die kinder über 18? ... dann kann ich mir das vorstellen.

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 21:34