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Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Thema: Krank + Unangemeldeter Hausbesuch vom Jobcenter - Muß ich die reinlassen?

Hallo, Ich bin im 8 Monat schwanger und allein erziehend. Seit März 2010 beziehe ich ALG 2 und hatte noch nie einen Hausbesuch von der Arbeitsagentur. Am 24.2.2012 hätte ich einen Termin bei meiner Jobvermittlerin gehabt und am 23.2. War ich wegen Blutungen beim Arzt der mich dann krank geschrieben hat. Den Termin habe ich sofort abgesagt und auch die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung per Brief hingeschickt. Am 2.4.2012 gehe ich in den Mutterschutz die Leistungen wurden mir auch bis August 2012 bewilligt. Da meine Anwältin auch schon mit den Jobcenter telefoniert hat wegen anderen Angelegenheiten bzw. es versucht hat, weiß ich das sie sehr, sehr unfreundlich sind und meine Anwältin das letztendlich schriftlich machen musste. Nun hat meine Tochter heute Nacht ständig gebrochen und ich fühle mich auch ziemlich elend. Als meine Tochter sich wieder übergeben hat musste ich sie in die Wanne stecken und erstmal abduschen. Da klingelte es und ich ging an die Sprechanlage und fragte wer da ist. Es meldete sich ein Mann mit Namen und das er vom Jobcenter kommt und noch ein paar Fragen hätte, ich meinte das sei jetzt ganz schlecht da mein Kind krank ist und ich jetzt nicht kann. Er meinte nur das sie dann wieder vorbei kucken werden wenn sie mal wieder in der Ecke hier sind. Mein Exmann meinte die hätten kein Recht einfach in meine Wohnung zu kommen und sie dürften auch nicht mit Leistungskürzungen kommen zumal ich auch eine Krankschreibung habe. Nun wollte ich mal fragen ob es auch so wirklich stimmt das ich die ohne Voranmeldung nicht reinlassen muss. Vor allem weil ich auch krank geschrieben bin, mich wundert es nur das sie nicht zum Anfang der Leistungsbeziehung bzw. bei der Erstausstattung der Wohnung usw. zum Hausbesuch gekommen sind und jetzt so plötzlich vor der Tür standen. Wollten die evtl. kontrollieren ob ich zu Hause bin? Kann mir das alles überhaupt nicht so recht erklären. Danke

Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 12:03



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Ich habe dir eben im SWN was geschrieben.

von mf4 am 27.02.2012, 12:11



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Habe da auch geantwortet ;-) War ohne Voranmeldung und die Erstausstattung der Wohnung habe ich ja schon im März 2010 bewilligt bekommen. Hätte mich nicht gewundert wenn die im Juni 2010 vor der Tür gestanden hätten. Aber jetzt?

Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 12:13



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... dann wuesstest du, was der grund des besuches war - und braeuchtest hier keine fragen zu stellen.

von spiky73 am 27.02.2012, 18:12