Hallo alle zusammen,
Ich habe nun meine Steuererklärung für 2014 gemacht per elster - online.
Ich bin alleinerziehend
Verdiene etwa 20.000 € und zahle etwa 850 € Lonhsteuer im Jahr
Die Kita kostet für einen Ganztagsplatz 2040 € im Jahr
Ich weiß nur das man sich 2/3 der Betreuungskosten von der Lohnsteuer wieder holen kann. ( es steht nirgendwo "bis zu 2/3", sondern nur 2/3)
Laut Berechnung von elster - online soll meine Lohnsteuer um 1360 € gemindert werden.
Wie darf ich das verstehen, hat da jemand von euch Erfahrung?
Ich kann mir nicht vorstellen dass man mehr vom Finanzamt zurück bekommen kann wie man an Lohnsteuer gezahlt hat? Oder?
von
Franzi86
am 15.02.2015, 21:11
Ich weiß nur, dass man die Kita-Kosten abzüglich der Verpflegungskosten definitiv absetzen kann. Man gibt das ja so komplett an, also den gesamten Jahresbeitrag.
Da ich das nicht mit einem Programm mache, weiß ich nicht, ob da nur ein gewisser Satz anerkannt wird.
von
Susanne.75
am 15.02.2015, 21:34
Ja die 2040 € Kitakosten sind reine Betreuungskosten ohne Verpflegung. Wurden auch von keinen dritten bezuschusst.
von
Franzi86
am 15.02.2015, 21:39
Absetzbar sind 2/3 der reinen Betreuungskosten, maximal 4.000€.
Allerdings mindern diese 1.360 € nicht die festzusetzende ESt, sondern nur die Besteuerungsgrundlage, also Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um diesen Betrag.
Mehr Steuern, als man gezahlt hat, kann man nicht zurückbekommen. :-)
von
Leena
am 15.02.2015, 22:59
Ich habs unter Baby und Job erklärt.
von
Badefrosch
am 16.02.2015, 07:44