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Kindsvater

Thema: Kindsvater

Hallo. Habe mehr oder minder ein Problem. Im Mai habe ich erfahren, dass der Kindsvater illegal sich hier in Deutschland aufhält. Nun ist für mich die Frage, wie ich es am Besten für mich und vorallem für mein Baby geregelt bekomme, dass einerseits der Kindsvater hier in Deutschland bleibt, damit der Kontakt aufgebaut wird zwischen den Beiden, falls überhaupt gewollt vom KV. De KV ist der Meinung, dass ich ihm meine Meldeadresse geben soll, damit dies klappt. Ich scheue mich davor, diese ihm zu geben bzw anzugeben, da in den Monaten der Schwangerschaft wir uns nicht so kennenlernen konnten, wie ich es gerne gewollt hätte, um ihm dahingehend zu Vertrauen, dass er keinen Unfug macht und mich in Probleme reinreitet, die ich jetzt noch nicht absehen kann. Weiss jemand da eine Lösung, was ich machen kann? LG Andrea

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 13:56



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Ad 1: Melde ihn keinesfalls unter Deiner Adresse an, wenn Du nicht mit ihm zusammenleben möchtest. Darf ich fragen, welche Nationalität er hat? Meine Erfarhung ist die, daß die immer irgendwo ein Fleckchen finden, wo sie unterkommen und sich melden können. Ad 2: Als ich mich vor drei oder vier Jahren das letzte Mal damit beschäftigt habe, war ein Kind eine Garantie für ein Bleiberecht - so sehr, daß viele illegale oder geduldete Ausländer, die ich kenne, nicht mehr eine Heirat mit einer Deutschen anstreben, sondern einfach nur noch eine schwängern wollten. Vaterschaft anerkannt - Bleiberecht gesichert, und man ist nicht 3 Jahre vom Wohlwollen der Gattin abhängig. Zumal sich Frauen für die Heirate gerne bezahlen ließen, aber für ein Kind findet sich immer eine Dumme. (Ich meine nicht Dich - ich habe ja keine Ahnung, wie Euer Kind entstanden ist - aber ich weiß, daß manche so dachten.) Ob die Gesetzeslage immer noch so ist, daß eine anerkannte Vaterschaft ein Bleiberecht erzeugt, weiß ich nicht. Ich bilde mir ein, daß man inzwischen auch das Sorgerecht haben muß, um bleiben zu dürfen - Vaterschaft reicht nicht. So oder so: Laß Dich auf nichts ein, was Du nicht möchtest, aus falsch verstandener Verpflichtung dem KV gegenüber. Du mußt das Wohlergehen von Dir und dem Kind im Auge behalten, nicht seines. Daß zum Wohlergehen des Kindes auch ein guter Kontakt zum Vater gehört, steht außer Frage - aber nicht um jeden Preis. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 14:06



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Ich wuerde auf keinen Fall etwas Illegales tun. Du bist nicht seine Mutter, sondern die Mutter eures Kindes. Du hast keine Verantwortung fuer ihn, ganz im Gegenteil hat er Verantwortung fuer das Kind.

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 20:45



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als es um die Vaterschaftsanerkennung beim KV ging, er hat in Deutschland studiert und einen befristeten Aufenthalt, KV kommt aus dem Irak - Vater zu sein war für seine Einbürgerung nicht von Vorteil, da er da ja nachweisen musste, dass er ein Kind versorgen kann und in seinem Nebenjob damals wirklich erbärmlich wenig verdiente, er konnte seinen Unterhalt geradeso sicherstellen vor der Behörde und bekam eine Einbürgerung, war zu dem Zeitpunkt schon 10 Jahre in Deutschland, hatte Studium abgeschlossen und Promotion begonnen. Das zufällig einen Tag nach der Geburt des Kindes - mit der Einbürgerung war die ANerkennung der Vaterschaft also kein Problem mehr und hat auch geklappt. Habe aber das alleinige SR! Und das ist gut so! LG Heike

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 21:41