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Geschrieben von kiara1234 am 16.12.2014, 22:02 Uhr

Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Guten Abend,

ich brauche mal Rat, es geht darum das der vater meiner tochter keinen unterhalt mehr zahlt.....ich habe beim jugendamt eine Beistandschaft u.d nun musste er eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Das Ergebnis kenn ich noch nicht,gehe aber davon aus das er weiterhin nicht zahlen wird !

Welche Möglichkeiten habe ich nun noch ??
Arbeiten geht er nicht und legt auch keine Nachweise vor,das er sich um Arbeit bemüht!
Leben tut er wohl von dem Gehalt seiner Frau,was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann...also dass das geld reicht.

Kann man ihn irgendwie zwingen arbeiten zu gehen,damit er zumindest etwas Unterhalt bezahlt ? Denn er ist ein gesunder Mann,mit Führerschein...da sollte sich doch ein job finden...

Ich bin wirklich für jeden Tipp dankbar,zumal die Dame auf dem jugendamt auch nicht gerade die Schnellste ist *grummel*

Vielen Dank,
Lg

 
10 Antworten:

Re: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Antwort von mf4 am 16.12.2014, 22:34 Uhr

Wie sollte man jemanden zwingen können? Selbst wenn er eine Haftstrafe bekäme bringt das kein Geld.

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Re: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Antwort von Franke am 16.12.2014, 23:19 Uhr

Geh davon aus, dass dauerhaft nichts mehr kommt, dann wirst Du höchstens mal positiv überrascht.

Um so konsequenter er Abstand von jeder bezahlten Arbeit hält, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man ihn irgendwie drankriegt. Würde er arbeiten, dann könnte man vielleicht nachweisen, dass er Unterhalt zahlen kann, könnte vielleicht pfänden, falls eine Unterhaltsverpflichtung besteht, könnte vielleicht Strafanzeige erstatten, falls er die Arbeit aus nichtigen Gründen schmeißt.

Nachweisen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit Arbeit finden und XY Euro verdienen würde, wenn er sich ernsthaft darum bemüht, das ist schwierig.

Er hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau, ein Teil davon kann als Unterhalt für das Kind gefordert werden, aber das ist nur ein ziemlich geringer Betrag.

Das Beste, was Dir passieren könnte, wäre sicher, dass sie anfängt, nachzudenken.

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Re: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Antwort von kiara1234 am 17.12.2014, 7:22 Uhr

Schonmal Danke für eure Antworten...........mir ist auch klar, dass man keinen zur Arbeit zwingen kann -- aber ich versteh einfach nicht, dass es möglich ist,dass sich ein Vater vor allen Pflichten = Unterhalt -Besuchszeiten so drücken kann !
Ich muss ja schließlich auch arbeiten gehen und zusehen, dass ich mich und meine (unsere) Tochter ernährt bekomme !!

Daher eben meine Frage, ob es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten gibt !?!

Somit hat man dann wohl als Mutter Pech gehabt und muss zusehen, wie man zurecht kommt und der Vater kann einfach weiterhin zu Hause rumhängen und sich ein "gutes Leben" machen..........das ist einfach ein Zustand den ich nicht nachvollziehen kann

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kiara1234

Antwort von LaLeMe am 17.12.2014, 7:48 Uhr

besuchszeiten sind keine pflicht, sondern nur sein recht
du willst doch keinen mann zwingen sich um sein kind zukümmern, wenn er kein interesse dran hat?? freu dich einfach über mehr zeit mit deinem kind.

und unterhalt, wenn er unter die einkommensgrenze liegt, kann man leider nicht viel machen, ausser das er aufgefordert wird, sich um einen guten vollzeitjob zu bemühen

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Re: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.12.2014, 8:32 Uhr

Theoretisch gibt es schon Möglichkeiten. Wenn man viel Geld in die Hand nimmt, sich einen Killer-Anwalt leistet und das Ganze bis zum bitteren Ende durchklagt, dann kann man ihm das "gute Leben" zumindest ganz schön schwer machen.

Aber kann sich das leisten? Und wer WILL sich das leisten, wenn die Aussicht, wenigstens die Anwaltskosten reinzubekommen, doch eher mau sind. Das ist eine reine Kosten-Nutzen-Rechnung.

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Re: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Antwort von shinead am 17.12.2014, 9:17 Uhr

Wenn er verheiratet ist und jetzt vom Geld seiner Frau (wenn auch nur offiziell) lebt, dann muss er sein ihm zustehendes Taschengeld (10% ihres Nettos) als Kindesunterhalt zahlen.

Außerdem wird die Ehefrau es bestimmt nicht spaßig finden, wenn ihr Mann a) auf Unterhalt verklagt wird und b) dann irgendwann eine Haftstrafe angedroht wird. Der eheliche Druck wird da ganz schnell steigen und mindestens für einen 450 Euro Job und den Mindestunterhalt ausreichen.

Klar kann man niemanden wirklich zwingen. Allerdings kann man Druck aufbauen, dem nicht jeder stand hält. Deswegen halte ich einen Kampf um das Recht des Kindes nicht für aussichtslos und für notwendig!

Also sag' dem Jugendamt, dass sie den Druck erhöhen sollen und veranlasse eine Klage.

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Re: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt

Antwort von shinead am 17.12.2014, 9:19 Uhr

Ein kostenfreies Killer-Jugendamt reicht schon. Z.B. das Jugendamt Mannheim - das ist knallhart was solche Dinge angeht.
Leider nicht mein Jugendamt, aber ich hatte beruflich mit der Beistandschaft dort zu tun - ein Traum!

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@shinead

Antwort von kiara1234 am 17.12.2014, 15:36 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort -- kannst du mir vielleicht nochmal helfen und mir sagen, wo das mit dem "Unterhalt von seinem Taschengeld zahlen" steht ?
Gibt es da ein Gesetz für; denn davon hat mir bisher noch niemand was gesagt.......und ich würde dies dann gerne auch der Dame vom Jugendamt so mitteilen.

Denn ich hab dort leider das Gefühl,dass die Dame nicht wirklich Ahnung hat und vielleicht auch froh um jeden Tipp ist.

Ich werde auf jeden Fall nochmals mit der Dame vom Jugendamt reden und auch sagen,dass sie mehr Druck machen soll........aber bisher hat der Kindsvater auch nie auf Anschreiben reagiert bzw. kam immer damit durch. Aber ich will das definitiv nicht mehr und werde mich da weiter informieren und immer weiter machen -- denn es geht einfach nicht,dass er nicht zahlt, sich nicht kümmert und sich nicht mal bemüht Arbeit zu finden !!

Würde eine Klage / Anzeige auch übers Jugendamt laufen ?

Vielen Dank nochmals

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 17.12.2014, 17:22 Uhr

Schau mal hier:

http://www.finanztip.de/taschengeld-unter-eheleuten/

Da geht es zwar um Elternunterhalt, aber für Kindesunterhalt ist es genauso.

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Re: Auch Du musst nicht unbedingt arbeiten gehen.

Antwort von Franke am 17.12.2014, 19:54 Uhr

Du musst es nur dann, wenn Du weder von einem Gönner/Partner noch von öffentlichen Leistungen abhängig sein willst, nach Möglichkeit mehr zur Verfügung haben willst, als der Staat mittellosen Menschen zugesteht, außerdem Deinem Kind vorleben willst, dass man sich bemühen sollte, aus eigener Kraft über die Runden zu kommen und Entscheidungen treffen zu können, ohne jemand fragen zu müssen, ob er das erlaubt und finanziert.

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