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Kinder-GKV - blickt jemand durch ?

Thema: Kinder-GKV - blickt jemand durch ?

Guten Morgen ! Eine Sachfrage bezüglich der Krankenversicherung der Kinder. Männe baut wieder mal Spiegelglaslabyrinthe und keiner steigt mehr durch. ICH bin bei der gesetzlichen in D versichert. Die Kinder derzeit (schon länger) bei mir im Rahmen der Familienversicherung. Die GKV forderte nun vom in NL lebenden KV eine Bestätigung, daß auch ER in einer gesetzlichen KV ist - dann könne die Familien-KV für die Kids bei mir bleiben wie sie ist. Soweit so einfach. Das kapier ich noch. Nun hat KV monatelang rumgedruckst, bevor er überhaupt in Gang kam. Jetzt kommt er und sagt die Kids sind bei ihm mit in der holländischen KV versichert. Ist mir ja an sich schnuppe. Aber wie sieht es dann in der Praxis aus ? Kommt die niederländische KV wirklich im gleichen Rahmen für die in Deutschland lebenden Kinder und die durch deutsche Ärzte erbrachten Leistungen auf wie es die deutsche KV tun würde ? Oder ist Ärger vorprogrammiert wegen unterschiedlicher Leistungskataloge ? Wie funktioniert die Abrechnung ? Weiß das hier jemand ? Irgendwie grummelt´s mir im Bauch ..... Merci ! Silke

von Ikmam am 10.08.2011, 04:40



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hallo oh,je ohne dir angst machen zu wollen aber doppelt gemoppelt geht nicht entweder in der dt. oder in der hol. kv aber beides geht definitiv nicht und kann ärger bedeuten - da beide der eu angehören würde es genügen wenn falls die kinder bei dir bleiben - ihr bei einem besuch in holland einfach eurer karte verwendet - falls die kinder über ihn versichert sind würde euch die holländische kk einen schein ausstellen und damit würdet ihr hier zum arzt gehen einfacher ist es natürlich wenn sie bei dir bleiben desweiteren wird diese bescheinigung angefordert damit die kk hier vor ort prüfen kann ob ein anspruch auf fv gegeben ist - sollte die holländische kk keine gesetzliche sein dann würde sie als private gewertet werden u. da würde nochmals der anspruch auf fv hier geprüft werden so oder so solltet ihr den sachverhalt dringends klären mfg

Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 07:08



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Ich würde das auf jeden Fall mit der Versicherung abklären. Doppelt versichern geht m.E. nicht. Wenn die Kiddies ihren Arzt in Deutschland haben, ist es sinnvoller, sie über eine dt. GKV zu versichern. Zwar gibt es dieses europäische Versicherungsabkommen, allerdings kann es da von Arzt zu Arzt auch mal holpern und man muss die Behandlung vorstrecken.

von shinead am 10.08.2011, 08:25



Antwort auf Beitrag von shinead

Ja, genau in die Richtung gehen meine Überlegungen ja auch .... KV behauptet alles kein Problem. Es gäbe ein Formular der holländischen KV, das der deutschen KV vorgelegt werden muß und dann wäre alles in Butter - aber ich stell es mir trotzdem schwierig vor. Glücklicherweise geht ohnehin das ganze KV-Verfahren (auch) über´s Gericht, so daß ich hoffe, daß hier Klarheit geschafft wird. Aber ich dachte vielleicht weiß es jemand zufällig schon exakter ... Daß zwei KV gar nicht gehen ist schon klar. Aber wie üblich handelt Mann einfach mal vor sich hin wie er denkt - und was draus wird ist dann nicht sein Problem *augenroll* ...... Stimmt, KV anrufen ist ne gute Idee ... nur hab ich bislang keine genauen Unterlagen sondern nur die Info "ich hab die Kinder jetzt bei mir versichert" ... Danke schonmal ! Silke

von Ikmam am 10.08.2011, 12:05



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Ist in Deutschland für eine Familienversicherung nicht die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten erforderlich? *grübel*

von shinead am 10.08.2011, 12:08



Antwort auf Beitrag von shinead

Meine Zwei waren immer bei Papa Familienversichert als wir verheiratet warne. 10 Monate nach der Trennung hat mein Ex mal wieder einen gehabt und zu mir gesagt ich solle doch froh sein das er mir die KK-Versicherungskarten für die Kinder überlässt und ich sie mir nicht immer holen muss wenn ich zum Arzt mag .Es ist ja seine KK. Ich wusste damals schon das er nicht im Recht hat doch war mir alles zu blöd . Hab dann meine Kasse angerufen wie ich die Kinder zu mir in die Familienversicherung bekomme . Die sagte nur einen Zettel ausfüllen den Rest machen sie . Der Zettel war am nächsten Tag im Briefkasten , 2 Tage später wieder auf den Postweg zur KK . Und 1 Woche später hatte ich KK Karten von meiner Kasse für die Kinder und bei der alten KK war alles geregelt worden von meiner KK . Ohne einen Unterschrift des Vaters .

von nociolla am 10.08.2011, 12:20



Antwort auf Beitrag von nociolla

Ich habe das ASR, daher achte ich ehrlich gesagt nicht so sehr darauf. Aber ich dacht, ich hätte der KK auch mal meine Negativbescheinigung geschickt... Ehrlich gesagt, ist das aber schon blöd. Da kann der eine dem anderen einen reinwürgen weil die Krankenkassenkarten mit denen man beim Arzt war nicht mehr gültig sind...

von shinead am 10.08.2011, 13:52