Alleinerziehend, na und?

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kennt sich einer von euch mit dem betreuungsgeld aus?

Thema: kennt sich einer von euch mit dem betreuungsgeld aus?

hallo zusammen, vielleicht kann mir einer von euch helfen oder mir einen tip geben... das elterngeld wird immer ende des monats überwiesen, sodass ich es am 31. bzw. am 01. eines monats auf dem konto haben. es kann auch später werden, falls ein WE oder feiertage dazwischen liegen. zudem aufstockend ALG2. nun soll ich ab januar 2014 betreuungsgeld erhalten, was dann vom jobcenter angerechnet wird. so weit so gut. nun bekomme ich für dezember schon die 100 eur betreuungsgeld abgezogen. ich habe eben mit der hotline gesprochen. die dame war furchtbar unfreundlich und total genervt. sagte aber, dass alles korrekt sei bli bla blubb....meine bitte, mein anliegen an die SB beim jobcenter vorort weiterzuleiten, damit sie sich telefonisch mit mir in verbindung setzt, hat sie abgelehnt....was bisher aber nie ein problem war, wenn ich mal dort angerufen hatte und die mir nicht sofort helfen konnten. bevor ich direkt beim jobcenter aufschlage, wollte ich hier einfach mal nachfragen, ob mir einer erklären kann wie das nun wirklich angerechnet wird. vorab vielen dank. grüße D.

von Dijanna am 02.12.2013, 14:42



Antwort auf Beitrag von Dijanna

ich bin selber beim jobcenter und kann dir sagen, du solltest dahin gehen und mit deiner ifk reden,den so richtig ist das nicht,wenn du das betreuungsgeld erst im januar bekommst, dann dürfen sie das auch erst ab januar abziehen. und eigentlich dürften sie dir das gar nicht abziehen, da das betreuungsgeld ja als einkommen zählt, man aber bis 150 euro glaub ich anrechnungsfreies einkommen haben darf. daher würde ich das mit deiner ifk bereden und gegenfalls einen anwalt dagegen einschalten. auf jedenfall dürfen sie dir die 100 euro nicht schon im dezember anrechnen. erst ab dem monat in dem du das betreuungsgeld auch bekommst. ob es nun anrechnungsfrei ist oder nicht steht überall verschieden,auf jedenfall dürfen sie das erst ab januar mit einberechnen wenn du es erst im januar bekommst. Ausser es wird dir am 30/31, Dezemeber gezahlt, dann gilt das Betreuungsgeld für Dezember mit und sie dürfen das anrechnen

von Froehlich am 02.12.2013, 19:13



Antwort auf Beitrag von Froehlich

hallo..danke für deine rückmeldung... ok...jetzt weiß ich bisschen mehr... hmmmm zu dem einkommensfreien betrag hab ich aber noch eine frage..ich beziehe ja elterngeld...da habe ich einen freibetrag von 300,- eur, der rest wird der alg2 aufstockung gegen gerechnet...trifft das dann mit den 150,- eur freibetrag trotzdem noch zu? LG

von Dijanna am 02.12.2013, 20:04



Antwort auf Beitrag von Dijanna

mh das weiß ich nicht genau da solltest du deine ifk fragen oder geh mal auf die seite hartz4hilfthartz4.de da kannst du deine frage hinschicken oder deinen alg2 kostenlos berechnen lassen ob auch alles so stimmt.die können dir das genau sagen alles .

von Froehlich am 02.12.2013, 20:29



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Hallo, also meines Wissens nach, wird das Betreuungsgeld überall als Einkommen angerechnet, sprich bei Hartz IV oder auch beim Kindergeldzuschlag, NUR beim Wohngeld ist es anrechnungsfrei! Wenn Du schon deine Freigrenze beim Elterngeld erreicht hast, wird Dir das BG sicher voll angerechnet werden! Aber vielleicht ist in dem Fall zu prüfen, ob Du Dich mit Wohngeld nicht besser stellst, als mit Aufstockung! Da BG für den jeweiligen Monat im Vorraus bezahlt wird, dürfte es meiner Meinung nach auch erst im Januar mit berechnet werden, aber ich würde hierfür auch direkt im Jobcenter vorstellig werden und genau nachfragen! Mir wurde sogar bei der Beantragung geraten, es zu lassen, da die neue Regierung das kippen wollen würde, aber wo ich doch schon mal da sei... Immer wieder gibt es was neues und dann weiß keiner Bescheid und beim Amt (Telefonzentrale) wird dann gerne sauer und unfreundlich reagiert, das hatten wir beim Kindergeldzuschlag, der dann mit Verweis auf ergänzendes Hartz IV auch direkt abgebügelt wurde! Lieben Gruß

von Ruhrgirl am 03.12.2013, 06:00



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Nein, zur Sache kann ich dir nicht weiterhelfen, hätte aber einen Tipp für zukünftige Anrufe an der Hotline, weil ich sehr oft mit solchen Stellen Kontakt habe. Zuerst notiere ich mir den Namen der Person, die ich dran habe und spreche sie auch direkt damit an, während ich mich selbst vorstelle. Wenn ich den Namen nicht verstanden habe, stelle ich mich vor und frage gleich nochmal nach. Wenn man jemanden persönlich anspricht, reagiert der nämlich gleich viel netter. Wenn man dann trotzdem angepampt wird, kann man das auch sagen. Auch das wirkt oft Wunder, wenn man freundlich darauf hinweist, dass der Ton gerade unangebracht ist. Und wenn ich gar nicht weiterkomme, rufe ich einfach nochmal an, dann ist zu 99 % jemand anderes dran, mit dem das Gespräch ganz anders verläuft.

von Curly-Cat am 03.12.2013, 09:40



Antwort auf Beitrag von Dijanna

Ruhrgirl....auf wohngeld habe ich anscheinend keinen anspruch, da hier erst mal alg2 greift. würde ich arbeiten und hätte ein niedriges einkommen, dann ja...aber nicht, wenn ich "nur" elterngeld + kindergeld beziehe...zudem hat man mich schriftl. und hochoffiziell aufgefordert betreuungsgeld zu beantragen - mit fristabgabe...du hast recht, keiner weiß so genau wie es sich damit verhält... curly-cat...danke für den tip..ich werde das in zukunft genau so umsetzen..mir erscheint das sinnvoll und ehrlich gesagt würde ich als mitarbeiterin auch netter sein, wenn mich von anfang an einer direkt mit namen anspricht. das klingt einleuchtend. zumal ich nettigkeit gar nicht erwarte,man sollte einfach nur höflich und hilfreich sein...

von Dijanna am 03.12.2013, 11:31