Alleinerziehend, na und?

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KdU (@Ralph?)

Thema: KdU (@Ralph?)

Hallo, ich bekomme ein massives finanzielles Problem. Irgendjemand sagte, daß das Sozialamt (hier gibt es keine Jobcenter)die KdU voll übernimmt für ein Eigenheim, außer Tilgung + Strom. Nun meinte die AWO aber, daß das Amt alles (sämtliche Kosten außer Tilgung + Strom) auf 75m² herunterrechnet. d.h. ich bliebe mit Tilgung monatlich auf gut 350€ sitzen und das nur fürs Haus. Haus hat 95m², 3 Personen wohnen hier. Zinsen liegen deutlich unter den normalen KM-Kosten einer 75m² Wohnung in der Gegend hier. Mietspiegel gibt es nicht wirklich Was stimmt nun?

von 32+4 am 18.05.2011, 13:21



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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19948088a401.php vielleicht hilft dir das weiter

von taram am 18.05.2011, 14:05



Antwort auf Beitrag von taram

danke, nein..nicht wirklich

von 32+4 am 18.05.2011, 14:20



Antwort auf Beitrag von 32+4

kann es sein das das abhängig von der gemeinde ist? was sagt dein sozialamt dazu?

von krümel und murmel am 18.05.2011, 14:35



Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

da warte ich noch auf rückmeldung und die warten auf die arge. wobei die arge sagte, sie können das ohne das OK des sozialamtes nicht bearbeiten UHV und co liegen auch erstmal brach, weil es keine anschrift vom KV gibt.

von 32+4 am 18.05.2011, 14:36



Antwort auf Beitrag von 32+4

hmmmpf was für ein durcheinander. es gibt gemeinden die sind bei der berechnung der qm etwas lockerer und ich kenne welche (von freunden die wohnen in bayern) die sind da offensichtlich an anderer weisungen gebunden

von krümel und murmel am 18.05.2011, 14:40



Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

Hallo, vielleicht kann ich Dich etwas beruhigen. Wir wohnen mit 3 Personen im Reihenhaus auf 98 m². D.h. inzwischen ist der Dachboden ausgebaut und es sind gut 120 m². Mir hatte man beim Amt gesagt, es ist ein geschütztes Eigentum. Es ist nicht in einer Luxusgegend und hat keinen überdimensionalen Wert. Die Zinsen liegen weit unter dem hier üblichen Mietspiegel und der Wohnraum ist für ein Eigenheim angemessen. Es wurden die Zinsen übernommen, die Heizkosten, Schornsteinfeger, Grundbesitzabgaben usw. halt das was auch bei einer Mietwohnung üblich ist. Für die Tilgung gab es natürlich kein Geld. Hoffe, das beruhigt Dich etwas. Ach ja, wir wohnen in NRW. LG mousy

von bikermouse66 am 18.05.2011, 20:41



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hallo, danke ja, mich irritiert nun die aussage der awo-beratung geschützt sei es bis 130m², aber da wir nur 3 personen sind, würde das amt nur 75m² rechnen bei allen kosten also auch nur die zinsen für 75m² usw

von 32+4 am 18.05.2011, 20:53



Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, verläßliche Auskunft kann ich Dir nicht geben, schon gar keine Zahlen. Es würde auch nichts nützen, wenn ich Dir hamburger Zahlen nennen würde. Dem Beitrag von Mousy habe ich nicht wirklich etwas hinzuzusetzen. Ich würde jetzt mal abwarten, bis Du etwas handfestes in den Händen hältst (Bescheid, Zwischenmitteilung o.ä.). Wirklich belastbare Auskünfte kann Dir nur Deine Arge geben, oder, wenn Du kein ALG II sondern Wohngeld erhältst, die Wohngeldstelle. 98qm mit 3 Personen erscheinen mir bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht wirklich überkandidelt. Ohne Deiner Kommune vorgreifen zu wollen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß sie Dich zwingen werden, aus der Bude auszuziehen. Man muß das mal konsequent zuende denken: Du würdest ja innerhalb kürzester Zeit eine Sozialwohnung belegen, während auf der anderen Seite in Deine Hütte keine entsprechende Familie einziehen würde. Sozialwohnungen sind rar, überall in Deutschland. Du sagst selbst, daß Deine Zinsbelastung unterhalb des Kaltmietenniveaus einer 75qm-Wohnung in Eurer Gegend liegt, also selbst unter Haushaltsaspekten würde ein Auszug von Euch keinen Sinn machen, den Umzug mit all seinen Kosten müßte ja auch die Kommune tragen, ebenso evtl. einen nicht vorhandenen Herd zusteuern, ggf. Renovierungskosten, Beihilfe für Küchenteile etc.pp.. Das alles sind in meinen Augen übrigens alles Argumente, die Du im Falle eines Falles als Begründung für einen Widerspruch anführen könntest. Aber ich sehe es wie Mousy, Ruhe bewahren und erst einmal die Entscheidung abwarten. Viele Grüße Snoopy

von Ralph am 18.05.2011, 23:19



Antwort auf Beitrag von Ralph

von 32+4 am 19.05.2011, 09:58