Alleinerziehend, na und?

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Kann Kindsvater Wochenregelung erzwingen?

Thema: Kann Kindsvater Wochenregelung erzwingen?

Hallo, seit 05.2011 lebe ich mit meinen 2 Kindern von meinem Mann getrennt. Wir haben eine Regelung: jedes 2. WE und jeden montag hat er die Kinder. Nun habe ich bisher nur einen Anteil vom mir zustehenden Unterhalt genommen. Da ich aber eine größere Wohnung beziehen musste nehme ich jetzt fast den vollen vom Jugendamt titulierten Unterhalt. Nun plötzlich nach fast 20 Monaten fällt meinem Ex ein, dass er doch lieber die Wochenregelung im Umgang mit den Kindern wünscht. Sprich: 1 Woche er, 1 Woche habe ich die Kinder. Ich denke es geht ihm darum, dass er mir keinen Unterhalt mehr für die Kinder zahlen muss, das ist wohl bei der Wochenregelung so? Er verdient knapp 1000 Eu netto mehr als ich, kann er dann wirklich den UH auf null streichen? Er meint, dass ich nicht zu sagen habe wie oft die Kinder bei ihm zu sein haben, da wir beide zu 50% das Sorgerecht haben. Wobei im Scheidungsantrag (scheidung läuft seit 08.2012) seiner Anwältin steht, dass der Lebensmittelpunkt beider Kinder bei mir ist. Wie ist da die rechtliche Lage, hat er nur Anspruch auf jedes 2. WE oder kann wirklich durchgesetzt werden, dass die Kinder zu 50% bei ihm sind? Er will die Wochenregelung durch einen Richter durchsetzen lassen. Das Problem, aus seinem beruflichen Umfeld kennt er viele Richter, ich befürchte, dass er das sogar durchsetzen kann. Was habt ihr so für Erfahrungen gemacht? Ich mach mir große Sorgen!!! Viele Grüße an euch alle von einer Geknickten.

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 10:47



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Wir leben ja das WechselsystHem und ja, der Unterhalt hebt sich dann gegenseitig auf...also eigentlich macht man dann halbe halbe und somit zahlt keiner keinem was... Und ich denke schon, wenn sich das von seiner Seite aus machen lässt, das er das so durchbekommen kann... Was spräche denn dagegen? Außer die Sache mit dem Geld (wobei da eigentlich die Kinder im Vordergrund stehen sollten....)

von Fru am 02.11.2012, 10:56



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Ich habe das hier gefunden: Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann.

von LoveMum am 02.11.2012, 10:58



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Wenn er genau wie du den Alltag der Kinder mit Versorgung, Wohnung, Kita/Schule und seinem Job hinbekommt kann er wie du das gleiche Recht beanspruchen. Unterhalt fiele dann weg. Ich denke die Chancen stehen gut, dass es zu der 50:50-Regelung kommt. Anspruch auf jedes 2.WE klingt auch fies... wenn er die Kinder öfter bei sich haben möchte und das machbar ist... warum sollte er nicht öfter dürfen. Ich gehe davon aus, dass die Kinder gern bei ihm sind wie sie auch gern bei die sind. Offiziell gibt es hier jedes 2.WE aber das handhaben wir so, dass das 2.WE fest ist aber wenn es alle wünschen auch mehrere WEs bei Papa drin sind. In den Ferien regeln wir das so, wie es machbar ist, ob Papa Urlaub nehmen kann usw. Besuche unter der Woche werden hier spontan angekündigt und umgesetzt. Dazu brauchten wir (zum Glück) nie einen Anwalt.

von mf4 am 02.11.2012, 11:12



Antwort auf Beitrag von mf4

Das Problem ist, dass er die Kinder erst bei sich haben will, seitdem ich den höheren Unterhalt nehme. Den widerrum nehme ich nur, um mir die Wohnung mit 2 Kinderzimmern leisten zu können. Kinder sind 6 Jahre auseinander. Seine neue Freundin wohnt seit kurzem bei ihm, seitdem kommen auch die tollen Ideen seinerseits. Seit die Freundin da wohnt kommen Beschwerden meiner Tochter, dass der Papa anders ist. Das Wochenwechselmodell läuft bei meinem Freund, der Kleine hat nach einer Woche immer mächtig zu tun sich auf die neue Situation einzustellen. Als er seine Wohnadresse in der Schule angeben sollte wusste er nicht: mama oder papa? Das will ich nicht für meine kinder, sie sollen einen sicheren Heimathafen haben.

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 11:19



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Verständlich, dass dich das wurmt aber so lange die Kinder nicht unter einer Neu-Regelung leiden würde kann er das sicher durchsetzen. Zu realisieren, dass die Kinder bei dir und ihm je 2 Kinderzimmer haben ist sicher schwer aber ich denke auch mit 1 Kinderzimmer wird es gehen.

von mf4 am 02.11.2012, 11:25



Antwort auf Beitrag von mf4

Klar ... und in der Pubertät ziehen sie dann voll zum Vater, weil sie da ja 2 Zimmer haben, da er ja mehr verdient und die Mutter kann sehen wo sie bleibt. Ich würd mich nicht drauf einlassen. Meine Freundin hat das jahrelang praktiziert mit der Konsequenz, daß obwohl der Sohn bei der Mutter und seinem Stiefvater leben möchte, welche jetzt von der Großstadt Berlin aufs Land gezogen sind, der KV der eh schon seit Jahren in Potsdam lebt (mit Frau und neuem Kind) dem nicht zustimmt. Tolle Sache.

von chartinael am 02.11.2012, 11:43



Antwort auf Beitrag von chartinael

Wo steht, das die Mutter das alleinige Anrecht auf die Kinder hat??? Dürfen die Kinder nur pro Mama entscheiden?? Das find ich ätzend! Tolle Sache...klar ist sie frustriert.. ist ja nicht so gelaufen, wie die Mama sich das vorgestellt hat...

von Fru am 02.11.2012, 12:17



Antwort auf Beitrag von Fru

... das Wechselmodell halte ich vielleicht bei Jugendlichen Kindern für brauchbar oder bei Eltern jenseits des Klimakteriums, die keine "neuen" Familien haben oder gründen wollen. Ich hätte mich nie auf ein Wechselmodell eingelassen, denn für mich ist klar, daß mein Kind bei mir aufwächst und mit seinen Geschwistern. Andere Frauen haben damit vielleicht kein Problem und finden ihre Exmänner patent und brauchbare Väter. Das ist schön. Auch ich kenne Väter, die die brauchbareren Eltern sind und auch Mütter, die selbst nicht so daran zu knabbern haben, wenn die Kinder beim Vater sind. Ich hab mich aber eben getrennt, weil ich finde, daß der KV nicht so das war, was ich als Partner und Vater für meine Kinder erhofft hatte. Ein Wechselmodell aufzukündigen ist mE jedenfalls schwieriger, weil dann diese Argumentation kommt, von wegen Vater voll eingebunden, kümmervater, blablablubb. Ich würde alles dran setzen, daß die Kinder weiterhin bei mir ihren Lebensmittelpunkt haben und dem Vater auch nichts hinterhertragen. Nimmt er Umgangstermine nicht wahr, sein Problem. Nach meinem Sorgerechtsprozeß seh ich das so, daß man als KM, bei der das Kind lebt, grundsätzlich die gearschte ist, wenn es zum Prozeß kommt. Die Gegenseite kann behaupten, was sie will, selbst wenn er sich in der Vergangenheit nen Dreck geschert hat, ist egal ... denn er hat ja jetzt ein Einsehen und man kann ihm das ja nicht vorhalten. Nee, echt.

von chartinael am 02.11.2012, 18:44



Antwort auf Beitrag von chartinael

Bei dir lese ich nur: Ich ich ich Hast du nur in deinem Interesse gehandelt oder auch im Interesse deiner Kinder? Lg sophieno

von sophieno am 02.11.2012, 19:49



Antwort auf Beitrag von sophieno

... alles andere bringt nämlich gar nichts. 10 Jahre lang praktiziert und mich verbogen, damit eine Kind-Vater-Beziehung existiert und dann kommt er mit Lügen, nur um das geteilte Sorgerecht zu erhalten. 2 Jahre lang durfte ich nun mit den Nettigkeiten des KVs zu leben lernen. Der Kerl kann mir nun gestohlen bleiben und wenn's nach mir ginge komplett verschwinden. Wer jedoch die ganze Zeit im Verfahren nur von sich und seinen Befindlichkeiten sprach, war der KV ... dem ging es nämlich mitnichten ums Kind. Geholfen hat es nichts. Hier wird so getan, als ob man etwas zum Wohle der Kinder tut, dabei geht es überhaupt nicht darum. Auch in diesem Fall sehe ich das nicht. Hier geht es einzig und allein um die Interessen des Vaters. Die Kinder sind nur Mittel zum Zweck.

von chartinael am 02.11.2012, 20:58



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Hallo Butterfly2008, es wird gerne behauptet, jemand wolle das Wechselmodell nur, damit er keinen Unterhalt zahlen müsse. Das ist eigentlich absurd, denn der Betreffende müsste seine Arbeitszeit reduzieren und hätte die Päns auch noch am Hals. Was hätte er davon? Der evtl. Unterhalt wird nach den Verdiensten der Eltern gequotelt. MfG Richie

von Richie am 02.11.2012, 11:23



Antwort auf Beitrag von Richie

Das Problem taucht halt jetzt erst auf, seitdem ich Unterhalt von ihm nehme und das auch nur wegen der größeren Wohnung. Er verdient 1000 Eu netto mehr als ich, also würde trotzdem Kindunterhalt fließen? Arbeitszeit muss er nicht reduzieren, er hat seine Freundin jetzt stets um sich, sie würde die Kinder dann holen und ich kann es nicht verhindern. Noch sein ein Geschwür in meiner Magengegend...

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 12:19



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Man könnte ihm unterstellen er will das um keinen UH zahlen zu müssen. Man könnte auch dir unterstellen du willst es nicht um weiterhin UH zu bekommen und weil dir die Freundin ein Dorn im Auge ist. Was ist denn mit den Kindern? Wollen sie das denn? Hier wohnt der Vater 40km weg. 160km Fahrt Schule hin und zurück täglich und seine Arbeitszeiten würden das nicht möglich machen. Wir haben unsere Regelung nun fast 6 Jahre und der Vater kennt den Alltag mit Schule morgens, Hausaufgaben nachmittags, Terminen usw. nicht wirklich. Kann dein Ex das denn alles abdecken?

von mf4 am 02.11.2012, 12:30



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich bin der Meinung, er kann das nicht stemmen. Er meint, es würde gehen. Es geht nicht nur um die Schulsachen. Es geht auch um die allgemeine Versorgung. Er will keine Winterstiefel kaufen, spart an allen Ecken und Enden, obwohl da 2 volle Einkommen da sind und ich mit meinem Teilzeitjob alles stemmen muss. Wenn es an einem WE nur 1 warmes Essen gibt uns sonst "nur" Salat finde ich auch nicht optimal. Die neue Freundin ist eine Sportlerin, Marathon usw. sie achtet sehr auf ihre Ernährung, isst gar nix oder wenig. Da essen die Kinder allein ohne die Erwachsenen usw. Aber das sind nur die kleineren Übel. Die Hauptbezugsperson bin ich für beide, so war es auch schon vor der Trennung.

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 12:37



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Wem sagst du das. Mein Ex zahlt gar keinen Unterhalt und natürlich kaufe ich alle Kleidung usw. allein. Er versorgt die Kinder zu den Umgangszeiten perfekt aber darüber hinaus kommt nichts hier an. Da ich auch nicht unbedingt täglich koche, wir auch einfach mal Brötchen einpacken und nicht da sind sehe ich beim Essen kein Problem. Ich weiß nicht wie lange dein Ex mit der Frau zusammenlebt, in wie weit sie sich da mit einbezieht. Ihr Essverhalten muss doch nichts mit den Kindern zu tun haben. Ich habe eben nichts gegessen und meine Kinder bekamen dennoch warmes Essen.

von mf4 am 02.11.2012, 12:43



Antwort auf Beitrag von mf4

Sie wohnt ca. 2 Monate bei ihm. Ich finde sich gemeinsam an Esstisch setzen das können Kinder schon verlangen. Aber wie gesagt, dass sind die kleineren Übel und bisher betraf es nurjedes 2. WE. Ich denke das Pärchen weiss noch gar nicht, auf welche Verpflichtungen sie sich da einlassen. Irgendwann wird da sicher auch noch was Kleines kommen, angeblich will sie schwanger werden. Da hab ich schon meine Bedenken, ob das alles so läuft.

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 13:08



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

tja, erpressung oder nicht. fies ist das aber leider wird das recht sicher auf seiner seite sein. ich an deiner stelle würde mich beim jugendamt nochmal kundig machen. wobei mit neuer freundin und jede zweite woche beide kids voll da, nun, ich glaub, das ist auch eine enorme umstellung mit der die beiden nicht wirklcih rechnen.

von Patti1977 am 02.11.2012, 11:54



Antwort auf Beitrag von Patti1977

lass Dich nicht verunsichern, hier ein OLG-Urteil: Das dürfte auch übergreifend wirsam sein... http://www.anwalt-wille.de/news/ratgeber/familienrecht/details/beschluss-des-olg-duesseldorf-vom-09032011-8-uf-18910.html Ziff. 4 dazu ist eindeutig. LG fk

von FrauKrause am 02.11.2012, 12:12



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Nachtrag: Ich kenne leider nur Elternpaare (3 an der Zahl), denen das Wechselmodell - übrigens freiwillig durchgeführt - die komplette Familie kaputt gemacht hat. Lediglich bei den etwas älteren Kindern ist es etwas besser gelaufen. Ich wäre daher damit vorsichtig. LG fk

von FrauKrause am 02.11.2012, 12:15



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Leider kenne ich auch nur Modelle, bei denen es nicht gut läuft. Deswegen sträube ich mich so. Meine Große gibt mir auch mit ihren Kommentaren zu denken, seit die Freundin da ist schmust Papa nicht mehr mit ihr und alles muss so gemacht werden, wie die Freundin es will.

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 12:21



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Kannst du mal erklären, woran die Familien kaputt gegangen sind? Würde mich im Detail interessieren. Lg sophieno

von sophieno am 02.11.2012, 19:20



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Erzwingen kann er es nicht. Beim Wechselmodell gehe ich mal vom gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht aus und das geht nur, wenn ihr euch einig seid. Im Scheidungsantrag wurde bereits schriftlich fixiert, dass die Kinder bei dir leben sollen? Bisher lebten die Kinder bei dir? Dann hast du die besten Karten, dass die Kinder auch bei dir bleiben. Nach deiner Schilderung klingt es tatsächlich so als meine dein Ex dass er durch das Wechselmodell Geld spart. Eigentlich sollte man spaßeshalber mitmachen, und sei es auch nur um ihm diesen Zahn zu ziehen.

von Pamo am 02.11.2012, 13:17



Antwort auf Beitrag von Pamo

Aber es ist doch so, dass er Unterhalt spart, oder? Die Kinder leben seit knapp 20 Monaten (seit Trennung) bei mir, sind immer jedes 2. Wochenende und montags bei ihm. Er wohnt in der gleichen Stadt. Im Scheidungsantrag seiner Anwältin steht: "Die Kinder leben in der Obhut der Antragsgegnerin". "Die Kinder haben den Lebensmittelpunkt bei der Mutter". "Die elterliche Sorge wird für den Fall der Scheidung weiter gemeinsam ausgeübt." "Der Vater übt regelmäßigen Umgang aus."

von Butterfly2008 am 02.11.2012, 13:28



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Glaube ich nicht, dass er Unterhalt spart, wenn er die Kinder zu 50% hat und dementsprechend zu 50% alle Kleider, Lebensmittel, Kursgebühren, erhöhte Miete und Nebenkosten durch größere Wohnung, Zahnspangen, Klassenfahrten, Taschengeld, Fahrräder, Schultaschen, Bücher, Kinobesuche usw. zahlt. Viele Besuchsväter glauben ja, dass Kinder nichts kosten. Sollen sie es mal ausprobieren.

von Pamo am 02.11.2012, 13:49



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Du solltest dir mal überlegen, was für deine Kinder das beste Modell wäre, und nicht, wie du finanziell über die Runden kommst. Es geht schließlich darum, dass die Kinder einen guten Kontakt zu Mutter UND Vater haben sollten. Es geht nicht darum, ob du eine größere Wohnung finanzieren kannst oder nicht. Lg sophieno PS: ich lebe das Wechselmodell und finde es prima (Voraussetzung: beide Elternteile sind in der Lage an einem Strang zu ziehen)

von sophieno am 02.11.2012, 13:51



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Bei großen Einkommensunterschieden ist es möglich, dass der Unterhalt sich nicht vollständig gegeneinander aufhebt, sondern der besser verdienende Elternteil eben doch noch einen kleinen Obulus an den anderen Zahlen muss. Lass ihn einfach reden, gehe nicht besonders darauf ein. Bis etwas anderes schriftlich kommt, gilt das, was seine Anwältin schrieb, nämlich das der Lebensmittelpunkt der Kinder bei Dir liegt. Im Falle dessen, dass er es wirklich durchsetzen will, solltest Du sicherstellen, dass du einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem plötzlichen Wunsch des Vaters und der vollständigen Unterhaltszahlung herstellen kannst. Wäre es denn grundsätzlich möglich, dass er sich 50% um die Kinder kümmert? Kann er mit seinen Arbeitszeiten Termine bei Ärzten wahrnehmen und auch dafür sorgen, dass die Kinder ihren Freizeitaktivitäten (Turnen, Musikschule, etc.) nachkommen können?

von shinead am 02.11.2012, 15:07



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

such hier im forum mal nach erdnusslove und schreib sie an, sie ist wegen dem thema in anwaltlicher beratung. und lies mal hier nach: http://www.scheidung-online.de/beibeiden.html ich dachte auch, der unterhalt fällt beim wechselmodell automatisch und immer weg - dem ist aber nicht so.

von mama.frosch am 02.11.2012, 15:14



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

zitat: "seit 05.2011 lebe ich mit meinen 2 Kindern von meinem Mann getrennt. Wir haben eine Regelung: jedes 2. WE und jeden montag hat er die Kinder. Nun habe ich bisher nur einen Anteil vom mir zustehenden Unterhalt genommen" Äh Frage - WARUM?!!! Warum hast Du nur anteilig den Unterhalt genommen, weil die Kinder alle zwei Wochen bei ihm sind?! Das hättest Du ja nicht mal tun brauchen. Dass man sich den Unterhalt teilt oder Unterhaltsansprüche wegfallen, wenn die Kinder im Wechselmodell leben - DAS ist richtig. Aber nicht, den Unterhalt nur anteilig zu "nehmen", wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei DIR haben und "nur" alle zwei Wochen mal beim Papa sind...Da steht Dir nämlich der komplette Unterhalt zu... Oder sehe ich das falsch?!

von Holzkohle am 02.11.2012, 16:58



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

... tja, weil ich zu gutmütig, blöd oder was auch immer war. Einerseits weil der KV eine eigene Wohnung zu finanzieren hatte, aber hauptsächlich weil ich mich getrennt habe und er gelitten hat, da wollte ich ihn nicht noch finanziell belasten. Nun sind aber mit seiner neuen Freundin 2 volle Einkommen bei ihm da und ich muss größere Wohnung finanzieren, von daher will ich nun den vollen Unterhalt.. den Titel hab ich ja da, kann also jederzeit aufstocken. Mein Verdacht daher, dass er nun ins Wochenmodell plötzlich wechseln will, da er nun höheren UH zu zahlen hat.

von Butterfly2008 am 03.11.2012, 11:15



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Was hat denn das Einkommen seiner Freundin mit dem Kindesunterhalt zu tun???

von sophieno am 03.11.2012, 11:54



Antwort auf Beitrag von sophieno

Ich wüßte auch gern, wass die Kohle der Freundin damit zu tun hat. Mein Ex hat momentan auch eine Flamme und vielleicht kann sie ja nun Unterhalt zahlen, weil er es nicht tut.

von mf4 am 03.11.2012, 16:16



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

das wechselmodell ist eh auf dem absteigenden ast, da wuerde ich mir keine sorgen machen. nimm dir einen anwalt und dann ist der durchsichtige kaese bald gegessen. quelle: jugendamt muenchen.

Mitglied inaktiv - 02.11.2012, 19:18



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

rechtlich hat freundins kohle sicher nichts damit zu tun sie hat sich getrennt, er gelitten, schlechtes gewissen wegen trennung und dass er soviel zahlen muss. durchaus legitime gefühle, menschlich eben nun 2 .gehalt und neue liebe, er wieder glücklich + jemand der mit die miete etc. übernimmt, daher hat kv automatisch mehr geld wie vorher (ausser er zahlt alles, dann aber selber schuld)

von Milia80 am 03.11.2012, 21:09



Antwort auf Beitrag von Milia80

Er nahm sich eine Wohnung, dachte immer er kann irgendwann zurück zu uns ins Haus. Zurück wollte ich ihn nicht, Haus konnte ich allein nicht halten, nach 1 Jahr verkauft, Wohnung genommen. Da die Kinder fast immer bei mir sind ist die nun mal teurer als seine. Bisher habe ich weniger UH genommen: schlechtes Gewissen wg.Trennung, wir konnten halbwegs gut miteinander (da es so bleiben sollte: weniger Kohle genommen), nun war ich gezwungen mehr UH zu nehmen, immer noch 170 Eu unter dem mir zustehenden.. Nun plötzlich muckt er auf. Seine neue Flamme trägt sicher zu seiner Miete bei, daher dachte ich wo ist das Problem, wenn da ein Haushaltseinkommen von 4500 Eu netto vorliegt? Alle in meinem Umfeld meinen ich sei schön bescheuert nicht den vollen UH zu nehmen, lt. Anwalt stünden mir auch noch 350 Eu Ehegatten-UH zu. Nun bin ich echt am überlegen doch a l l e s zu nehmen, da er sich nun auch wie ein Idiot verhält.

von Butterfly2008 am 04.11.2012, 13:55