Tinkaellka
Hallo, meine Tochter ist 1 Jahr alt. Der KV und ich hatten ständig eine on-off Beziehung, da er süchtig ist. Nun sind wir getrennt und ich weiss nicht wie oft ich ihn unsere Kleine sehen lassen will. Mir geht es emotional schlecht wenn ich ihn sehe und tut auch weh. (Er hat mich "unbewusst" emotional missbraucht.) Meine Tochter kann nicht länger als 10 min mit ihm alleine sein, also muss ich eben auch immer da sein. Wenn ich durch JA etwas einrichte, dann reagiert er mit trotz. Also meldet sich dann gar nicht mehr.. Ich war schon Mal dort. Auch wenn er süchtig ist, hat er das Anrecht unsere Tochter zu sehen, wenn er nüchtern ist mehrmals die Woche. Nun ich weiss nicht wie ich das jetzt handhaben soll. Irgendwelche Tipps? Liebe Grüße
Ihr braucht eine Umgangsregelung. Feste Zeiten, feste Termine. Und dann kann er Euer Kind gerne sehen. Wie ist das Sorgerecht verteilt? Wie ist der Unterhalt geregelt? Und nich was: Umgang mit dem Kind, nur, damit Du ihn sehen kannst, ist keine so gute Idee. Du musst Dich von diesem Mann lösen.
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Er ist nur der eingetragene Vater. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Er war arbeitslos und konnte nichts zahlen. Seit dem er jetzt arbeitet, kommt auch nichts. Er meinte mir reicht der Unterhaltsvorschuss. Vielen Dank.
Tze, den Zahn würde ich ihm aber ziehen(lassen). Unterhalt kann er gefälligst zahlen, wobei ich es an deiner Stelle so machen würde, dass du das Geld vom anderer Stelle bekommst und er dorthin überweist. Hat zwei Vorteile: du hast das Geld sicher jeden Monat und die Unterhaltsvorschusskasse tritt ihm auf die Füße, wenn er nicht zahlt. Du hast damit gar nichts zu tun. Geh bitte zum Jugendamt, besprich das mit denen! Ebenso solltest du einen begleiteten Umgang erwirken. Du kannst das auf Dauer nicht leisten und dein Kind hat da 0 von, wenn Mama am Ende des Besuchtages emotional völlig am Boden ist.
‚Er meinte mir reicht der Unterhaltsvorschuss.‘ - Ähm - das entscheidet nicht er. Ich würde den Umgang und auch den Unterhalt mit dem JA zusammen klären. Wenn er dann bockig ist - sein Problem.
Hallo Tinkaelka, Deine Tochter kann nicht mit ihm allein sein. Du kannst nicht mit ihm zusammen sein. Ergo muss über das Jugendamt eine begleitete Besuchszeit eingerichtet werden, d.h. jemand anders ist dabei. Wenn er das nicht will, dann schmollt er eben. Für Dich wäre das doch gar nicht so schlecht, und wenn er gerade so aktiv seiner Sucht nachgeht, ist es auch für Deine Tochter besser, wenn sie ihn nicht sehen muss. Wo ist das Problem, wenn er sich nicht meldet? Dann kannst Du endlich zur Ruhe kommen, und damit Dein Kind auch. Lös' Dich von ihm! Dann wird es für Dich und für Dein Kind besser werden. Alles Gute! VG Sileick
Hey du, Wir haben momentan ein ähnliches Problem. Der KV ist ein absolutes Wrack. Ebenfalls Drogenabhängig. Mir wurde das selbe wie dir verkündet. KV hat Recht auf Umgang, totz allem. Finde ich persönlich ziemlich erschreckend und fragwürdig, aber so ist es nun mal. Würde dir empfehlen so schnell wie möglich einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Familienrecht zu machen! Solltest du dir Kosten dafür nicht tragen können, kannst du Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt. Würde dir auch raten mit dem Anwalt abklären zu lassen was im Fall von Krankheit und Tod deinerseits mit deinem Kind passiert, damit es abgesichert ist und nicht zum KV muss. LG
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