Alleinerziehend, na und?

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Jobcenter bittet um Begründung für zu große Wohnung

Thema: Jobcenter bittet um Begründung für zu große Wohnung

Hallo zusammen, ich bewohne mit meiner Tochter (3) noch die eheliche Wohnung (mein Mann ist im August ausgezogen). Nun hat das Jobcenter mir ein Schreiben geschickt, das sie darum bitten, das ich begründe warum ich hier wohnen bleiben möchte. Für uns 2 wäre die Wohnung zu groß und zu teuer (74 m² und 520 € Bruttokalt). Die wichtigsten Gründe sind meine Tochter, die in die örtliche Kita mittlerweile integriert ist und gerne hingeht (von August bis Ende November gab es nur Geschrei morgens) und meine schwerbehinderte Mutter, die 10 Minuten von mir entfernt wohnt. Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit meiner Hilfe liegt dem Jobcenter vor. Aufgrund dessen wurde mir auch damals nur der Umzug von Duisburg nach Aachen genehmigt. Im Schreiben steht drin, das der Alleinerziehendenstatus und zu pflegende Angehörige auf die Entscheidung Einfluss nehmen können. Wie aber formuliere ich das nun? Vielleicht könnt ihr mir da ein paar Denkanstösse geben. Stehe gerade etwas neben mir, da ich Angst hab meine Wohnung zu verlieren :( In unserem Stadtteil sind keine Wohnungen derzeit frei (ausgenommen Wohnungen mit 40 m², die in die Höchstmiete passen). Die nächsten größeren Wohnungen würden einen Fahrtweg von ca. 45 Minuten zu meiner Mutter und zur Kita bedeuten und eine andere Stadt ist nicht möglich, da wir den Kita-Platz dann verlieren würden. Lieben Gruß chOcO

von -chOcO- am 08.01.2015, 21:35



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" Ich bin Alleinerziehende Mutter einer 3 jährigen Tochter die in die Kita in der xy Straße betreut wird während ich meine Schwerbehinderte Mutter pflege. Eine Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit meiner Hilfe bei der Pflege meiner Mutter wurde am xx.xx.xx bei Ihnen eingereicht".

von Soie am 08.01.2015, 21:48



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Bitte den behandelden Arzt deiner Mutter um einen aussagekräftigen Schreiben wo er ausführlich beschreibt warum wieso usw. ist es wichtig bzw. notwendig warum du deine Mutter pflegen sollst, warum das kein Pflegedienst machen kann usw. Denn die Wohnung ist in der Tat etwas zu gross.

von Marianna81 am 09.01.2015, 07:15



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was spricht denn gegen "...(ausgenommen Wohnungen mit 40 m², die in die Höchstmiete passen)..."

von stinelinchen am 09.01.2015, 11:08



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Ich empfinde 40 Quadratmeter mit Kleinkind als etwas zu klein

von -chOcO- am 09.01.2015, 12:33



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versteh mich nicht falsch, ich wohn mit meiner Tochter auch in einer 2raumwohnung, die nicht viel größer ist - nur in anbetracht dessen, dass die Wohnung vom Amt bezahlt werden soll, finde ich die Einstellung etwas fragwürdig.

von stinelinchen am 09.01.2015, 12:49



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ich bin damals in eine 68 qm Wohnung gezogen, drei Zimmer. Warmmiete bin ich bei 600 Euro. Kalt dürften das so 480 Euro glaube sein. Das war dem Amt auch zu teuer und zu groß. Ich musste ebenfalls nachweisen, dass ich in dieser Wohnung wohnen bleiben "darf" Auch hier waren die Gründe AE-Status, Schulnähe, Nähe zu den Großeltern, bereits aufgebauter Freundeskreis und bereits erfolgte Integration (ADHS-Kind), Fußballverein usw., die positiv auf die Entscheidung des Jobcenters EInfluss nahmen. Ich hab n kleinen Brief draus gemacht, die Situation geschildert. Dazu kommt und kam noch, dass es in unserem Wohngebiet tatsächlich nicht wirklich was preiswerteres oder kleineres gab! WEnn, dann hätte ich in einen komplett anderen Stadtbezirk umziehen müssen. Das sah man dann schließlich auch ein (wir wohnen immer noch da, nur, dass ich ein paar Monate nach dem Schreiben wieder einen Job fand...) Und mit Verlaub - 40 qm auf zwei Zimmer, mit einem Kind, was vielleicht so langsam auch in die Pubertät kommt, find ich ne Zumutung!

von Holzkohle am 09.01.2015, 13:39



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Danke schön. Du hast dann tatsächlich einen positiven Bescheid bekommen und die Kosten wurden übernommen? Ich bin derzeit in einer Maßnahme für AE, mit dem Ziel, wieder ins Berufsleben integriert zu werden. Ich bin seit Montag da und der Kursleiter ist hellauf begeistert von meinen Qualifikationen und meinte, ich soll es mir hier nicht zu bequem machen. Find ich natürlich super und bin voller Hoffnung, bald wieder im Job zu sein.

von -chOcO- am 09.01.2015, 13:46



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sorry, wurde doppelt gepostet. Ja, ich habe einen positiven Bescheid bekommen, der war auf... ich glaube ein Jahr befristet. Nur wie gesagt, als ich da eingezogen bin, war ich selbständig. Dann arbeitslos... nach drei Monaten kamen sie dann, die Wohnung wäre zu groß und zu teuer. Den Rest hab ich ja schon geschrieben :) - paar Monate später hatte ich dann aber auch wieder einen Job. Und Du... von MIR waren die auch begeistert. Egal, welchen Sachbearbeiter ich antraf.. WOW Frau S. bei DEN Zeugnissen und mit DEN Kenntnissen, da brauchen wir warhscheinlich nicht mal ne Akte anlegen hahaha... Hmmm ois klar. ich war schon ganz schön lange daheim :(

von Holzkohle am 09.01.2015, 14:02



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ihr Kind ist 3 - das kommt so schnell nicht in die Pubertät und bis dahin kann sich die situation auch noch dreimal ändern ;-) und meine mit ihren 6 jahren hat das größere Zimmer, somit ihr eigenes Reich... für mich persönlich vielleicht nicht immer optimal, aber eigentlich habe ich auch keinen grund, mich zu beschweren. Das es bessere Situationen geben mag, mag ich auch nicht bestreiten. ich geh voll arbeiten und trotzdem ist eine 3raum nicht drin. man mag es mir von daher nicht übel nehmen, dass ich es dann in Frage stelle, wenn es um die bezahlung vom Amt geht - uns fragt ja auch keiner ;-). Ich wollte damit auch niemanden zu nahe treten - bin halt in diesem punkt etwas empfindlich, weil es in bezug auf die arbeitende und nicht arbeitende gesellschaft leider große unterschiede gibt, was unterstützung angeht5. bestes beispiel - betriebskostenabrechnung. jetzt fragt keiner, wie ich es bezahlen kann, wir liegen nur knapp über der grenze... in der elternzeit, als ich aufstockend hartz4 bekam, bin ich damit zum amt marschiert und hab es bezahlt bekommen. von daher muss ich sagen, dass ich die frage nach einer 3raumwohnung für 2 personen als luxeriös und unangemessen halte, wenn man es selbst nicht finanzieren kann.

von stinelinchen am 09.01.2015, 16:07



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Diese von mir genannten kleinen Wohnungen wären aber auch in einem anderen Stadtteil und ich müsste erstmal knapp 45 Minuten zur Kita und meiner Mutter fahren. Das ist einfach nicht drin. Ich hab kein Auto und muss somit mit dem Bus fahren. Was die Strecke und Fahrtzeit im Notfall bei meiner Mutter bedeutet, möchte ich nun nicht aufführen. Sollte ich einen negativen Bescheid erhalten, muss ich die 130 € (geschätzt) selbst aufbringen. Irgendwie wird das gehen, aber hier ausziehen werde ich nicht. Und es wird ja einen Sinn haben, das man eine Aussage von mir haben möchte und ich lasse nichts untersucht.

von -chOcO- am 09.01.2015, 17:06



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ich bin damals in eine 68 qm Wohnung gezogen, drei Zimmer. Warmmiete bin ich bei 600 Euro. Kalt dürften das so 480 Euro glaube sein. Das war dem Amt auch zu teuer und zu groß. Ich musste ebenfalls nachweisen, dass ich in dieser Wohnung wohnen bleiben "darf" Auch hier waren die Gründe AE-Status, Schulnähe, Nähe zu den Großeltern, bereits aufgebauter Freundeskreis und bereits erfolgte Integration (ADHS-Kind), Fußballverein usw., die positiv auf die Entscheidung des Jobcenters EInfluss nahmen. Ich hab n kleinen Brief draus gemacht, die Situation geschildert. Dazu kommt und kam noch, dass es in unserem Wohngebiet tatsächlich nicht wirklich was preiswerteres oder kleineres gab! WEnn, dann hätte ich in einen komplett anderen Stadtbezirk umziehen müssen. Das sah man dann schließlich auch ein (wir wohnen immer noch da, nur, dass ich ein paar Monate nach dem Schreiben wieder einen Job fand...) Und mit Verlaub - 40 qm auf zwei Zimmer, mit einem Kind, was vielleicht so langsam auch in die Pubertät kommt, find ich ne Zumutung!

von Holzkohle am 09.01.2015, 13:39



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Hm...finde dieses Thema auch immer recht schwierig. Sohn (3 Jahre) und ich leben auch nur in einer 2Zimmerwhg. (Heißt, eine Wohnküche und ein extra Zimmer, jetzt seins). 3 Zimmer kann ich mir in der Gegend, super zentral gelegen und 10 Minuten vom Büro Weg, leider auch nicht leisten. Wäre doppelt so hoch wie jetzt. Dann sehe ich meine vom JC unterstützen Nachbarn, die nicht berufstätig sind, alle in größeren Wohnungen. Ich muss sagen ich finde es fair, wenn Du dein wohnen bleiben darfst. Allerdings finde ich es auch fair, wenn Du die Differez zahlst.

von SimplySingle am 09.01.2015, 22:08



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

oder es ist je Bundesland verschieden. Ich kenne Fälle da war es egal dass die betreuenden Oma und Opa (ohne ginge nämlich die Arbeit nicht) in der Nachbarstrasse wohnen, ebenso wars egal dass Kind in Kita geht, es war sogar egal dass die KM ok war und nur die Nebenkosten zu hoch, auch egal dass eine Arbeitsvertrag ab 3.Geburtstag schon da war und sogar schon TZ gearbeitet wurde. Warum sollte da ein zu pflegender Angehöriger eine Begründung sein dass das Amt höhere Miete zahlt? Weil irgendwann soll man ja an Arbeit kommen und dann geht die Pflege ja auch. Heißt ja jeder der Ae ist darf allein aus Ae Status raus ne größere Wohnung haben? Ich würde alles was du denkst rein schreiben und drücke dir die Daumen. Wie hoch ist die Differenz denn? Könntest du die stemmen?

von Milia80 am 10.01.2015, 14:02



Antwort auf Beitrag von Milia80

...sry, ich steh grad aufn schlauch :)

von stinelinchen am 11.01.2015, 20:12



Antwort auf Beitrag von stinelinchen

AE ist kurz für allein erziehend

von Pamo am 12.01.2015, 08:43



Antwort auf Beitrag von Milia80

ich sehe schon einen Zusammenhang für eine zeitweise Bewilligung (die gilt ja nicht für immer sondern ich glaube nur ein Jahr) und die aufgeführten Punkte. In unserem Fall habe ich ja alle aufgezählt. Gerade erst umgezogen, ADHS-Kind mit Großeltern direkt um die Ecke, Schule direkt vor der Tür, endlich mal ein gefundenes soziales Umfeld. Davon abgesehen gibt es tatsächlich in unserer Gegend KEINEN kleineren Wohnraum, der wirklich Sinn macht oder gar preiswerter ist. Bei uns besteht alles aus Wohnungsbaugesellschaften, wir haben hier zwei, denen ich sage mal... 85% der Bauten gehören. Der Rest ist sanierter Altbau und unbezahlbar. Sprich, wir hätten schon einen Stadtbezirk weiter ziehen müssen. Der Umzug mit all seinen Kosten hätte den Differenzbetrag um mehrere tausend überstiegen, bei mir ging es glaube ich um 40 Euro?

von Holzkohle am 12.01.2015, 17:14



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

huhu die Mehrkosten kannst Du doch vom Pflegegeld zahlen so macht das meine Bekannte auch dagmar

von Ellert am 12.01.2015, 08:49



Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine Mutter hat keine Pflegestufe. Dafür kann sie sogesehen noch zuviel alleine. Sie hat Fibromyalgie (Schmerzkrankheit) und Arthrose. Wenn sie aber Schübe hat (wie bei dem Wetter also ständig), dann ist sie froh wenn sie überhaupt aufstehen kann. Juckt aber niemanden (zig Gutachten wurden schon gemacht).

von -chOcO- am 12.01.2015, 13:15