Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schneckchen19 am 29.10.2003, 21:19 Uhr

Jetzt muss ich aber auch mal fragen...

Hallo,

ich kenne mich ja auch nicht so aus und werde nie richtig schlau aus dem was ich hier lese.
Zum Beispiel wenn ich lese, ab wann der Vater zahlen muss. Der Vater von meinem Sohn verdient ca 1200€ und Unterhalt zahlt trotzdem das JA und er zahlt nicht an die.
Dann habe ich gelesen das die den Unterhaltsvorschuss nur für 6 Jahre zahlen. Was passiert denn danach?
Und wenn ich erst Unterhalt bekommen habe als das Kind 3 Jahre alt war, zahlen die doch bis der 9Jahre alt ist oder? Viele sagen, nein, nur bis zu dem Alter von 6Jahren.
Und wie sieht es eigentlich mit Besuchsrecht aus? Ich verstehe mich eigentlich recht gut mit dem Vater des Kleinen, aber was mich auf die Palme bringt ist, wenn er dem Kleinen am Telefon sagt das er ihn abholen kommt oder besuchen kommt und dann nicht auftaucht. Dann soll er ihm das doch gar nicht sagen und ich sage ihm dann auch nichts. Er freut sich aber immer so auf seinen Papa und vermisst ihn ganz schrecklich. Wenn man Besuchsrecht einklagt, kümmern sich die Väter dann auch wirklich ums Kind??

LG
Sylvia

 
4 Antworten:

Re: Jetzt muss ich aber auch mal fragen...

Antwort von RainerM am 30.10.2003, 8:32 Uhr

Hi

"Zum Beispiel wenn ich lese, ab wann der Vater zahlen muss. Der Vater von meinem Sohn verdient ca 1200€ und Unterhalt zahlt trotzdem das JA und er zahlt nicht an die."

Das JA wird das sicherlich gründlich geprüft haben.
Es kommt auch darauf an, welche weiteren Belastungen er hat (Schulden, weitere Unterhaltspflichten etc).
Eigentlich muss er zahlen, wenn er über 840Euro verdient.
Hinzu kämen noch berufsbedingte Aufwendungen. Aber damit käme er nicht auf 1200Euro, also muss es weitere Gründe geben.

"Dann habe ich gelesen das die den Unterhaltsvorschuss nur für 6 Jahre zahlen."

Stimmt. Bzw. um genauer zu sein, für 72 Monate, das bedeutet, dass das nicht am Stück sein muss.

"Was passiert denn danach?"

Beide Eltern sind für den Unterhalt des Kindes verantwortlich.
Normalerweise zahlt der getrenntlebende Elternteil den Barunterhalt und der Betreuende erfüllt seine Pflicht durch seine Betreuungsarbeit.
ABER wenn der getrenntlebende Elternteil nicht leistungsfähig ist, dann muss der betreuende Elternteil auch den Barunterhalt aufbringen.

Früher, als es das Unterhaltsvorschussgeld nicht gab, sah das noch schlimmer für die Betroffenen aus.

"Und wenn ich erst Unterhalt bekommen habe als das Kind 3 Jahre alt war, zahlen die doch bis der 9Jahre alt ist oder?"

Ja, das ist richtig!
Insgesamt 72Monate Bezugsdauer bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

"Viele sagen, nein, nur bis zu dem Alter von 6Jahren."

Nein. Es sei denn von Geburt an.

"Und wie sieht es eigentlich mit Besuchsrecht aus?"

Das Recht hat der Vater - aber auch das Kind.
Im Namend des Kindes könnte man also eine Klage auf Wahrnehmung des Umganges führen, aber meistens wird da nicht viel passieren, weil es zu sehr ins Zwischenmenschliche geht.

Wenn er die Besuchsankündigungen am Telefon in Zukunft unterlässt, wäre dem Kind ja schon sehr weit geholfen.

Ich denke, besser ihr Eltern klärt das miteinander, auch wenn es erstmal so ausschaut, dass es schwer wird.... nachdem man sich vor Gericht gezerrt hat, wird es auch nicht einfacher.

"Wenn man Besuchsrecht einklagt, kümmern sich die Väter dann auch wirklich ums Kind??"

Ich glaube nicht daran, dass man einen Menschen durch Gerichtsbeschluss ändern kann.
Wenn er sich aufgrund des Druckes dann für eine gewisse Zeit zusammen reisst und dann doch in alte Gewohnheiten zurückfällt, dann ist das für das Kind viel schlimmer, befürchte ich.

Gruss

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RE: @Rainer auch mal kurz ne dümmliche Frage einwerfen muss:

Antwort von Nina3 am 30.10.2003, 9:19 Uhr

Ich bekomme seit der Geburt der Zwillis für beide Kinder UV. Also so wie es aussieht, würd ich das ja nur bekommen, bis sie 6 Jahre alt sind. Danach wohl gar nix mehr (vom Vater). Also folgende Frage, wenn ich wieder am arbeiten bin, kann ich dann für ein Kind auf den Unterhaltsvorschuss verzichten und das dann in Anspruch nehmen, wenn es beim anderen Kindern ausläuft?? Oder kann man nur für beide Kinder gleichzeitig entweder UV beziehen, oder nicht beziehen? Und könnte ich dann ggf. selbst ne Weile drauf verzichten und später wieder in Anspruch nehmen? Oder komm ich aus der Geschichte wirklich nur raus, wenn es abgelaufen ist?


LG Nina

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puuuuh...

Antwort von RainerM am 30.10.2003, 9:39 Uhr

... also das ist ja wirklich sehr speziell... da kann ich nichts zu sagen.

Wäre natürlich gut, wenn man von 0-6 das eine und von 6-12 das andere Unterhaltsvorschussgeld beommen kann.
Vielleicht ist das ja möglich.

Aber letztendlich kommt es auch darauf an, dass der Vater über ddie gesamte Zeit leistungsunfähig bleibt, was ichz nicht glauben kann/will.

Vielleicht solltest du diese spezielle Frage einmal bei Frau Bader ins Forum stellen.
Gruss

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Re: puuuuh...

Antwort von Ramona&Pascal am 31.10.2003, 10:00 Uhr

Ich hab mal auf den UV verzichtet, da der KV gezahlt hat, war zwar nicht soviel wie UV und die hätten mir auch die Differenz gezahlt, aber ich hab zum JA gesagt ich spar mir die Zeit bis er mal wieder gar nichts zahlt und das darauf musste ich gar nicht klange warten. Hab dann wieder UV beantragt, mittlerweile sind aber die 72 Monate abgelaufen.
Frag doch einfach mal beim JA nach.

LG Ramona

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