Mitglied inaktiv
Hallo,mir brennt was auf der Seele.Da es wohl bei uns zur Trennung kommt muß ich dringend wissen was eine Wohnung kosten darf in der ich mit meinen 2 Kindern wohne.Das die 75qm haben darf das weiß ich.Ich danke euch,Gruss Camilla
Ich glaube dass ist davon abhängig wo du wohnst. Das wird alles in verschiedene Bereich unterteilt. Bei uns ist es zb. unmöglich für den zulässigen Preis auf dem freien Wohnungsmarkt was zu finden. Nur Sozialwohnungen. Frag einfach mal nach beim Amt was bei dir zulässig ist.
Das hängt vom Bundesland ab. Erkundige Dich bei der zuständigen Ortsverwaltung, die haben Richtlinien, aber glaub mir, es ist nicht einfach, eine Wohnung zu finden. Meist nur Sozialwohnungen in irgendeinem sozialen Brennpunkt. In ländlicheren Regionen hast Du zwar mehr Glück, bist aber auf ein Auto angewiesen, was Du Dir dann als Sozialhilfe-Empfänger eh nicht leisten darfst (da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz). Mehr im Zentrum hast Du mehr Glück mit der Kinderbetreuung und findest vielleicht eine Krippe für Deine Kinder (obwohl das bei mir auch nicht so war, da waren noch viele AE auf der Warteliste vor mir). Wenn es die bei Euch gibt: versuch es mal bei der Wohnbau. LG Tanja
Hallo, jawoll, du darfst die 75 m² für 3 Personen behalten. In NRW liegen die Mietsätze wie folgt: 3,94 € pro m² Kaltmiete plus 1,79€ pro m² Betreibs/Nebenkosten plus Heizungslkosten Ich glaube aber nicht, das die Sätze sich in anderen Bundesländern extrem unterscheiden. So hast Du vielleicht eine Orientierungshilfe. LG Tamee
bei der ersten kannst die mietstufe für deine stadt raussuchen... http://www.alleinerziehend.net/download/mietstufen.pdf und bei der zweiten kanns dann ungefähr berechnen was dir an geld zusteht.. http://www.lilienkelch.de/Alleinerziehend-ALGII-Rechner.html lg sona
Gruss Camilla
..hab ja meinen ALGII Bescheid schon bekommen und jetzt nochmal online die Berechnung über den o.g. Link gemacht. Mit den gleichen Angaben. Lt. Onlinerechner habe ich Anspruch auf 440 Euro und das Amt hat mir ausgerechnet 305 Euro, mit den gleichen Angaben. Wie kann sowas sein, ist ja doch ne erhebliche Differenz....? LG Elkelein
... das steht auch immer in der Erklärung, dass Abweichungen zwischen Onlinerechnung und Realität geben kann. Der Onlinerechner ist nur ein "Anhaltspunkt" und es gibt keinerlei Gewähr für die Berechnungen. Wenn Du aber meinst, das Du vom Amt zu wenig bekommst, bestehe auf eine neue Berechnung. LG Tamee
Das die Rechner nicht ganz genau sind, dessen bin ich mir bewusst, aber ich finde diese Abweichung halt schon irgendwie nicht gerade wenig, immerhin 135 Euro. Das gibt mir halt schon ein wenig zu denken. Neuberechnung gibt es sowieso Januar da der Unterhalt dann weniger wird wegen Lohnsteuerklassenwechsel meines Mannes. Zahlen die eigentlich nach wenn doch zu wenig gezahlt worden wäre und sich das rausstellt?
... die müssen nachzahlen wenn Du zu wenig bekommen hast. Du kannst die Berechnung auch unabhängig prüfen lassen. Kostenlos z. Bsp. bei etlichen Einrichtungen wie Caritas oder so. Mach das mal ...
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