Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suityourself am 27.03.2023, 8:41 Uhr

Ja und Nein

We auch schon im Rechtsforum erklärt:

Nein, man hat keinen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien - gleichwohl soll der AG aber soziale Belange berücksichtigen und natürlich auch Gleich behandeln.
D.h. dass er einerseits nicht allen Eltern immer die Ferien geben kann und anderen dafür nie - aber eben auch nicht umgekehrt immer deinen Urlaubswunsch ablehnen.

Auch Kinderlose können gute Gründe haben, in den Ferien Urlaub nehmen zu wollen oder müssen. zB weil man auf die Nichten aufpasst, weil deren Eltern gerade keinen Urlaub bekommen haben. Angehörige pflegen, etc.

Ja, der AG handelt hier nicht richtig - weil er eben genau nicht Urlaube VOR dem für alle geltenden Abgabetermin bereits vergeben darf.


Üblich finde ich aber auch, dass man sich mit Kollegen im Vorfeld abspricht bzgl. der Urlaube, wenn man diesen zu bestimmten Zeiten unbedingt braucht.
Also davon ausgehen, dass man schon den Urlaub so bekommt wie gewünscht weil man ja Kinder hat, heißt eben auch, dass es einem ziemlich egal ist, was andere evt. an Wünschen oder Notwendigkeiten haben.

Das größte Problem wird aber jetzt sein, dass der AG bereits genehmigte Urlaube auch nicht einfach wieder zurückziehen kann.
Du solltest mit deinen Kollegen sprechen, wie man evt. tauschen könnte und dann mit dem AG darüber, dass eine Vergabe der Urlaube vor dem Termin so nicht rechtens (und auch nicht fair) ist und das beim nächsten Mal anders laufen muss.

 
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