Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nina3 am 15.09.2003, 15:13 Uhr

Ja, ich weiss

mir erging es ganz genauso! Ich regte mich also ganz furchtbar dolle auf und bekam meine Sparbücher letztendlich doch gleich mit - allerdings mit der Auflage dieses Schreiben vom Jugendamt nachzureichen. Ich hab meinem SB dann gleich eine E-Mail geschickt und 2 Tage später hatte ich den Schrieb. Ich fand es auch eine bodenlose Frechheit und man erzählte mir u.a. seltsame Geschichten über "Geldwäsche" und ähnliches. Folglich können auch Großeltern keine Sparbücher mehr für ihre Enkel eröffnen, ohne dass beide Elternteile unterschreiben bzw. man den Schrieb vom Jugendamt hat.
Ich hab mich auch wirklich furchtbar aufgeregt - nur ändern tut`s nichts und die "Sparkassenleute" können ja auch nichts dafür.

LG Nina

 
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