Alleinerziehend, na und?

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Isch versteh das nicht (ALG II)??

Thema: Isch versteh das nicht (ALG II)??

Ich verdiene ja jetzt seit März Geld als TAMU. Ich habe immer brav meine Bescheide und Rechnungen, also mein Einkommen, bei der ARGE abgeliefert. Jetzt hatte ich heute einen Termin bei meinem SB wg der Neuberechnung. Da sag er doch zu mir, dass das Geld, das ich vom JA bekomme, nicht als Gehalt sondern als Aufwandsentschädigung gilt. D.h. es wird mir nicht angerechnet. Ich verstehe das nicht!! Mir wird nur das angerechnet, was mir die Eltern dann noch privat dazuzahlen. Ich habe dann gesagt, dass ich ja theoretisch 5 Kinder betreuen und damit 1000 Euro monatlich vom JA bekommen könnte und mir das dann trotzdem nicht angerechnet werden würde. Da hat er gesagt:" Ja liebe Frau G., anders wäre uns das auch lieber." Ist das denn wirklich so?

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 18:37



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ja ist so... jedenfalls kenne ich das hier auch. betrifft z.B. auch das Elterngeld.... geld vom amt ist uns egal, pritvatgezahltes von eltern rechnen wir als einkommen an.... sei doch froh und freu dich drüber

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 18:40



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also wenn die es dir so sagen, dann kannst dich ja riesig drüber freuen...

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 18:48



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Ja, aber ich trau dem Frieden nicht so ganz. Der SB ist immer leicht überfordert, was solche Berechnungen angeht und er musste erstmal seinen Kollegen am Telefon fragen, wie das bei mir dann läuft. Aber wenn es stimmen sollte, dann

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 19:19



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ich drück dir die Daumen, allerdings würde ich dieses Gespräch noch einmal schriftlich zusammenfassen und bestätigen lassen..... Mündliche Aussagen könntest du niemals beweisen! Liebe Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 19:20



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stimmt, das wäre nicht verkehrt da schriftlich zu haben,,, fürs elterngeld könnt ich es dir zukommen lassen *g*

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 19:22



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Hochkompliziert und ein Buch mit sieben Siegeln... ich bin mir sicher, daß das kein Sachbearbeiter aus dem Ärmel geschüttelt drauf hat und neu nachlesen müßte, insbesondere weil es dafür eine mehrere hundert Zeilen lange Excel-Tabelle als Berechnungshilfe gibt. Ich hatte das sehr, sehr lange nicht mehr und möchte micht deshalb nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen, zumal da auch immer wieder dran gedreht wurde. Ich würde Dir dringend raten, JEDEN Bewilligungsbescheid des Jugendamtes über das Betreuungsgeld jedes einzelnen Kindes immer in Kopie einzureichen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 19:54