Alleinerziehend, na und?

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Was muss ich der ARGE geben ?

Thema: Was muss ich der ARGE geben ?

Die ARGE wollte von mir Nachweise darüber das ich nicht mehr für den Haus Kredit mit meinen Ex bezahlen muss . Dafür habe ich ihnen aus den Notar-Vertrag die Seiten kopiert in denen das Geregelt ist , den bei der Bank bin ich noch im Kredit und auch noch im Grundbuch beides wird umgeändert bei einer Rechtskräftigen Scheidung . Es gibt halt aber diesen Notar-Vertrag der mich im Innenverhältnis freistellt von den Raten , und dafür hat mein Ex im Innenverhältnis das Haus bekommen . Jetzt wollen sie nicht nur die Seiten die das Haus betreffen sondern den ganzen Notar-Vertrag . In diesen sind aber alle Dinge die unsere Ehe betreffen geregelt und ich denke das muss ich doch nicht für alle offen legen , oder ? Auf der einen Seite sagen sie sie dürfen nicht mehr meinen Personalausweis Kopieren aus Datenschutz da es Klagen gab das dort auch Daten stehen die nicht wichtig sind für die ARGE und das die Klage gewonnen wurde . Aber auf der anderen Seite soll ich ihnen alle persönlichen Regelungen meiner 10 jährigen Ehe geben . Die auch nicht relevant sind dafür . Muss ich das echt anstandslos machen ? Gruß Noci

von nociolla am 20.02.2011, 21:30



Antwort auf Beitrag von nociolla

Weißt Du warum sie den kompletten Vertrag sehen wollen? Frag doch mal nach vielleicht kann man den Nachweis dessen was sie sehen/wissen wollen auch anderweitig erbringen. Da müssen ja ganz interessante Sachen drin stehen... *pfeiff*

von shinead am 20.02.2011, 21:43



Antwort auf Beitrag von shinead

Hatte ja das gleiche wie Du und die ARGE wollte nie einen Notarvertrag sehen. Warum auch? Müssen die irgendwas bezahlen was das betrifft?

von Dinchen16012009 am 20.02.2011, 22:48



Antwort auf Beitrag von Dinchen16012009

Nein die müssen nichts bezahlen , ich muss damit nachweissen das ich das Haus nicht Geldlich verwenden kann . Die wollen sogar den Wert des Grundstücke , aber unsere Werte akzeptieren die nicht . Meinen das muss ein Gutachter bescheinigen .

von nociolla am 20.02.2011, 22:52



Antwort auf Beitrag von nociolla

Möglicherweise wollen die wissen, ob Du was dafür bekommen hast, daß Du mal eben einfach auf ein halbes Haus verzichtest. Ich finde das richtig, sorry. Sonst kann ja jeder sagen: "Hör mal, Schatzi, ich verzichte schriftlich auf das halbe Haus und beantrage Hartz4. Das Geld für meine Haushälfte zahlst Du an meine Eltern/meinen Freund/meine Tante/wen auch immer, damit das Amt das nicht merkt." Ich mußte meine Wohnung verkaufen und dem Amt haargenau vorrechnen, wo das Geld hinging. Der Erlös deckte gerade eben diverse Schulden - und das mußte ich nachweisen, mit Schuldverträgen und allem Pipapo. Ein Gutachten war auch erforderlich. Natürlich war das doof - hat gutes Geld gekostet, das ich gerne für anderes ausgegeben hätte. Aber im Grunde habe ich Verständnis dafür. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 20.02.2011, 23:13



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Da A ) der Notar- Vertrag über 2 Jahre alt ist und nicht mal eben gerade so gemacht wurde . B ) Das Haus bei der Trennung noch nicht mal fertig gebaut war und dementsprechend ich mich auch von nichts Ausbezahlen lassen könnte . Was auch in den gelieferten Seiten erläutert ist . C ) ich nur Hartz 4 beantragen musste zur Überbrückung und es wahrscheinlich am Ende gar nicht brauche / bekomme da ich Alg I bekomme . Aber die Beantragung dauert länger wie die Zeit der Überbrückung ohne meinen Freund der mir was geliehen hat hatten wir sein Wochen nichts zu essen und eine Kündigung von Wohnung , Strom , Telefon .... Und ein Gutachter zu bezahlen ohne Geld ist mal nicht möglich . Und ein Gutachten für was ? Ich habe doch per Vertrag das Haus + Grundstück + Schulden an meinen Ex abgegeben . Und der Vertrag ist 30 Jahre Gültig ! oder halt erfühlt bei Rechtskräftiger Scheidung . Ich kann das Haus + Grundstück nicht verkaufen , nicht beleihen und auch nicht zurückfordern .

von nociolla am 21.02.2011, 07:58



Antwort auf Beitrag von nociolla

Hast Du einen Anwalt?

von Dinchen16012009 am 21.02.2011, 08:40