Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tachpost am 05.09.2005, 17:52 Uhr

Ich komme mir sowas von blöde vor...

Nö,siehst Du völlig richtig.

Ich will jetzt hier nichts falsches wiedergeben,aber ich erinnere mich das es sowas gibt wie Mehrbedarf,das nennt sich wohl so.
und das kann man bei so einmaligen Sachen geltend machen,wie Einschulung,Kommunion,Klassenfahrt. etc.
Könnte auch Sonderbedarf heissen,ich weiss es nicht mehr so genau.
Meine Anwältin hat mir das mal so gesagt.
Weiss aber jetzt auch nicht,wo man sich da noch schlau machen kann.
Aber vielleicht weiss ja hier noch jemand was dazu,und kann Dir noch ein bißchen weiterhelfen.

Ich habe übrigens keinen Cent für die morgige Einschulung gesehen,und durfte alles alleine zahlen.

LG
Birgit

 
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