Alleinerziehend, na und?

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ich habe eben einen interessanten artikel gefunden! (HARTZ4)

Thema: ich habe eben einen interessanten artikel gefunden! (HARTZ4)

hallo, das habe ich eben gefunden. http://www.tagesschau.de/inland/hartz116.html besonders dieser satz fand meine erstaunte aufmerksamkeit: "Alleinerziehende erhalten zur Regelleistung von 351 Euro noch einen Aufschlag von 36 Prozent. Somit käme eine Mutter mit einem Kind auf etwa 690 Euro." weiß jemand von euch mehr darüber oder ist es evtl nur eine medienwirksame "ente"? oder habe ich nur einen denkfehler? wenn man bei AE´s den mehrbedarf zurechnet (ich glaub 125 euro), dann komm ich trotzdem noch nicht auf die 690 euro. danke für eure antworten!!! LG, mandy

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:08



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also ich weiss auch nur vom ae mehrbedarf von 125 euro....

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:09



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hast dir den artikel mal durchgelesen? der ist doch aktuell. warum hört man davon dann nichts? und die quelle ist: Arbeitsagentur Kassel

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:12



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Hallo, man kommt so auf die ca. 690 Euro: Regelsatz Kind Regelsatz Mutter Alleinerziehendenzuschlag LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:13



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Ich verstehe es so, daß wir AE's ab Juli diesen Jahres nicht mehr wissen, wohin mit dem ganzen Geld Im Ernst: Keine Ahnung, was damit gemeint ist und ich glaube erst daran, wenn es soweit ist und ich es schwarz auf weiß sehe. LG Heike

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:12



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ja mich wundert es auch gerade sehr. da bekommt man doch glatt wieder ein wenig lebensmut. ich meine, man kommt zurecht mit dem geld, vorausgesetzt man leistet sich keine sachen wie klamotten oder freizeitaktivitäten wie kino, weggehen, leben.*ironieoff* naja, mal abwarten und (aldi)tee trinken. LG, mandy

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:15



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Regelsatz Kind Regelsatz Mutter Mehrbedarf alleinerziehend haut es dann hin?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:13



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also ich bekomme nur für mich ALG2, für meinen sohn wohngeld. das ist zusammen 600 euro. das wär dann aber nicht neu, und der artikel handelt doch von neuerungen?!

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:18



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Alleinerziehende erhalten ZUR REGELLEISTUNG von 351 Euro noch einen AUFSCHLAG von 36 Prozent.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:20



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Ich glaube, damit ist einfach der AE-Mehrbedarf gemeint. 36% von 351€ sind 124,50€? Hab gerade keinen Taschenrechner hier.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:28



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Na das wäre doch mal wieder ne Aktion :)

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 22:25



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...sollte ich mir das mit dem Heiraten vll. überlegen, Egon wieder vor die Tür setzen, nicht mehr arbeiten und nett leben mit Hartz IV :-(

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 08:12



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der regelsatz ist 351 euro (davon bekommt man als verpaarter mensch 90%, das sind 316 euro). kinder bekommen bislang 60% (211 euro; soll für 7-14jährige wohl auf 70% aufgestockt werden). 36% vom regelsatz sind 126 euro, und das macht zusammen 351+126+211= 688 euro. was daran neu sein soll frag ich mich allerdings. ist ja wohl eher eine beschreibung des langgegebenen ist-zustandes. kommt also hin, als alleinerziehendeR knapp 690 euro zzgl. kosten für unterkunft und heizung; abzgl. kindergeld und unterhaltsvorschuss.

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 09:45



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Hallo, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat, gibt es nur noch 42 oder 43 Euro Alleinerziehendenzuschlag. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 17:10