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hochzeit und adoption

Thema: hochzeit und adoption

hallo ihr lieben,ich hab wiedermal eine frage die mir auf der seele brennt wenn wir heiraten u der leibliche vater die adoption bewilligt heißt jani dann wie wir oder behält er meinen familiennamen?

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 14:32



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also soweit ich das in erinnerung habe - sowohl als auch, beides ist möglich. dass das kind den namen der mutter behält ODER dass das kind den namen des vaters annimmt... ansonsten macht es doch so, dass dein freund erst adoptiert und ihr dann heiratet...

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 14:57



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und wie heißt er dann?also ich möchte gerne das wir drei dann nach der hochzeit alle gleich heißen u nicht mein sohn als einziger mein familiennamen trägt

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 15:11



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??? dein sohn kann, sofern ich richtig informiert bin !!!, den namen deines freundes/bald-mannes ab adoption annehmen, egal ob ihr schon verheiratet seit oder nicht. hat meine freundin auch so gemacht (nur, dass der typ nicht adoptieren mußte sondern der vater war) - beide heißen L und meine freundin heißt W. sprich am ende werdet ihr irgendwann alle gleich heißen !

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 15:17



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danke das wollte ich hören

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 15:29



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das kind heißt so wie du momentan, oder? also nicht so wie der leibliche vater?

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 15:36



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Als mein jetziger Partner und ich geheiratet haben, haben wir eine sogenannte "Einbenennung" gemacht, d.h. mein Kind konnte unseren neuen Familiennamen direkt annehmen. Ging relativ problemlos, da ich alleiniges Sorgerecht hatte (musste das durch Bescheinigung des Jugendamtes nachweisen) und das Kind meinen bisherigen Nachnamen hatte. Beim gemeinsamen Sorgerecht oder beim Namen des Vaters wäre das nur mit Zustimmung des Vaters gegangen, bzw. die Einwilligung hätte ggf. gerichtlich ersetzt werden können... Den Adoptionsantrag für die Stiefelternadoption konnte mein Mann dann nach rund einem Jahr Ehe stellen, vorher nicht. Die Adoption dauerte dann rund 9 Monate vom Antrag beim Notar über zwei Termine beim Jugendamt samt Stellungnahme bis zum Termin beim Richter.

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 17:16



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ja das kind heißt wie ich...der leibliche vater hat sich nicht einmal blicken lassen

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 17:33



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Adoption ohne verherige Heirat geht nicht. Außerdem muss man mindestens ein Jahr verheiratet sein, bevor man auch überhaupt daran denken kann, ans Vormundschaftsgericht heranzutreten. Einbennen kannst du dein Kind jederzeit, aber ich würde mir scharf überlegen, ob man wirklich ohne vorherige Heirat dem Kind den Namen vom Freund geben will. Wir heiraten im Oktober, lassen meinen Sohn einbenennen und werden dann nach nem Vierteljahr beim Jugendamt vorstellig werden und uns Unterlagen, Erkundigungen bezüglich der Stiefkindadoption einholen.

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 19:33