sagt mal, wenn ein gericht die ganze post an mich, aber nicht an meine anwältin schickt und nun teilweise fristen vorbei sind (anwältin war eh im urlaub), kann man da was machen?
andere beteiligte personen (amtsarzt, kindergarten, awo, frauenhaus) verstehen gar nicht, warum es beim termin nicht ums umgangsrecht geht, sondern um die elterliche sorge (die habe ICH!) und um die wohnungszuweisung (da wohne ich alleine).
hier geht alles schief im eilverfahren
im beschluß steht auch, daß der beistand mit den kids und nahen bezugspersonen reden MUSS. er weigert sich jedoch mit dem kindergarten zu reden, der ja die anzeige wegen kindeswohlgefährdung gegen den KV machte.
habe morgen termin
von
32+4
am 11.05.2011, 14:29
Vielleicht mal hier nachfragen: Jurathek.de
von
taram
am 11.05.2011, 14:36
Ich weiß nicht wie es im Eilverfahren ist, aber was sagt denn deine Anwälting, geht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? War deine Anwältin nicht bestellt beim Gericht?
LG Mandy
von
Zweimäusemama
am 11.05.2011, 16:40
so ein Scheiß-Tag, so ein Scheiß-Leben
danke, Arschkarte
von
shortie
am 11.05.2011, 15:26
Warum sind Fristen vorbei, wenn DU die Post bekommen hast?
Mein Anwalt hat für Zeiten seiner Abwesenheit eine Vertretung.
Ich erinnere mich, dass ich gar nie Post vom Gericht bekam, die ging nämlich immer zum Anwalt. Ich glaube, dieser meinte mal, dass sei immer so, wenn man anwältlich vertreten ist und dies dem Gericht angezeigt wurde.
Um welchen Beschluss gehts denn? Verstehe die Zusammenhänge nicht so ganz.
Warum geht es um die elterliche Sorge, wenn du diese allein hast und gegen den Kindesvater eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährung läuft???
LG
S
von
suchepotentenmannfürsleben
am 11.05.2011, 18:24