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Hat er Chancen auf das GSR?

Thema: Hat er Chancen auf das GSR?

Eckdaten: Kind ist 8, Trennung vom KV schon als es ein Baby war da er gewalttätig war gab es immer nur betreuten Umgang es wurde niemals eine liebevolle Vater-Kind-Bindung aufgebaut Unterhalt hat er nie gezahlt, erst UHV, dann bekam die KM nichts mehr er hat keine dt. Staatsbürgerschaft Nun möchte der Erzeuger das halbe SR. Ziemlich sicher nur um endgültig in Deutschland bleiben zu können. Ernsthaftes Interesse am Kind hat er nicht, im Gegenteil er plant gerade einige hundert km zur neuen Freundin zu ziehen. Hat er eine Chance das halbe SR zu bekommen? Was meint ihr?

von mf4 am 31.05.2014, 18:08



Antwort auf Beitrag von mf4

Woher bekommt sie Hilfe, wenn es zu einem Prozess kommt? Vom JA hat sie nichts zu erwarten. Da denkt man nun könnte man den Umgang ausweiten (wie gesagt, eine Bindung gibt es nicht zwischen Vater und Kind). Sie arbeitet VZ, was hier in der Region nicht genug ist um allein ein Kind groß zu ziehen und nebenbei noch tausende Euro Anwaltskosten zu zahlen.

von mf4 am 31.05.2014, 18:41



Antwort auf Beitrag von mf4

Wie oft sehen sich Vater und Kind denn und woran hapert es mit der Bindung ? Meiner bescheidenen Meinung nach wäre es einfacher die Freundin zu ehelichen um an die Aufenthaltsgenehmigung zu kommen. Und nach allem was ich jüngst gelesen habe braucht es nach wie vor eine Kommunikationsebene um das GSR zu bekommen. Deine Freundin sollte anbieten zur Erziehungsberatung mit ihm zu gehen, wenn er das schmeißt weil kein Interesse, dann zeigt es deutlich worum es ihm wirklich geht und sie steht nicht als die Verweigerin da.

von Sternenschnuppe am 31.05.2014, 19:24



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

im Schnitt 1 bis 2 mal im Monat. Er sitzt rum und macht quasi nichts mit dem Kind. Da ist definitiv keine Bindung entstanden in all den Jahren. Der Gedanke mit der Hochzeit kam mir auch aber das kann man ihm ja nicht vorschreiben Erziehungsberatung? Wo bekommt man diese denn? Diese dient dazu um quasi Zusammenarbeit mit dem KV und dem Kind zu demostrieren?

von mf4 am 31.05.2014, 19:29



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich meine das falls er wirklich klagen sollte. Dazu kann sie sich wenn die Mittel nicht reichen beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen für den Anwalt, dann evtl. Prozesskostenhilfe. Also, falls es zum Prozess kommt, kann sie anbieten diesem zu vertagen um 6 Monate mit der Bitte ans Gericht Erziehungsberatung mit dem Vater in Anspruch zu nehmen, da bisher leider keine Kommunikation mit ihm möglich war. Gericht erkennt dass sie nicht komplett verweigert und die Anwälte verdienen bei einem Vergleich auch mehr. So wie Du ihn schilderst wird er das nicht durchziehen. Sollte er hingehen gibt es die Chance mithilfe der Berater vielleicht was zu verändern. Und ganz persönlich : das GSR wird überbewertet, alle Entscheidungen die er mitreden darf kann man einklagen und in der Realität interessiert es eh kaum einen. Wir haben es jetzt zum allerersten Mal beim SPZ. Kindergarten, Taufe, Schule, OP's, mich hat nie einer nach der Unterschrift des Vaters gefragt. Und da er wie es sich herausliest eh wenig Interesse hat, wird er es vermutlich auch nicht nutzen um ihr Steine in den Weg zu legen. Reisepass jetzt machen fürs Kind, Konto auch, bleiben noch der Wechsel in die weiterführende Schule und geplante OP's.

von Sternenschnuppe am 31.05.2014, 19:43



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich meine auch er mach viel Wind und wird es nicht tun aber sie ist natürlich besorgt. Dann bekommt der Typ womöglich das GSR und zieht hunderte km weg und sie rennt ihm dann für Entscheidungen nach. Ich glaube auch er tut nichts aber ich riet ihr auch schon zur Beratung, um ihm 1 Schritt voraus zu sein, falls er doch etwas tut. Er hat ihr sogar angeboten, den Umgang öfter mal ausfallen zu lassen aber sie soll sagen Umgang wäre gewesen. Zeigt eigentlich, dass es ihm nicht um das Kind geht.

von mf4 am 31.05.2014, 19:49



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja. Das zeigt es. Aber ich finde wirklich es wird überbewertet. Kind wird jetzt 8 und es ist die allererste Sache bei uns wo nach der zweiten Unterschrift gefragt wird. Der geplante Umzug hunderte Kilometer ist auch ein Argument dagegen wenn es keine gescheite Kommunikation gibt. Wie begründet er den Wunsch denn? Würde ihn auflaufen lassen wenn er eh nix vom Kind weiss. Will er Zeugnisse vom Kind sehen ? Weiss er wie die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer heisst? Alles Dinge die sie vor Gericht ansprechen kann.

von Sternenschnuppe am 31.05.2014, 20:00



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Er begründet nicht, er sagt er will... so weit ich weiß hat er sich für deine genannten Dinge nie interessiert. Der ist wirklich daneben. Ich denke der sitzt den Umgang nur ab um beleiben zu können und GSR will er um weiter bleiben zu können.

von mf4 am 31.05.2014, 20:09



Antwort auf Beitrag von mf4

Soweit ich weiß reicht aber eine anerkannte Vaterschaft und regelmäßiger Umgang aus, zwingend das Sorgerecht braucht es meines Wissens nicht. Ich meine er ist doch schon einige Jahre in Deutschland? Frag doch mal bei Frau Bader, ich meine da sind ein paar die sich damit gut auskennen. Wenn er nix von den von mir genannten Dingen weiß sollte sie ihn das in einer Verhandlung fragen, der Richter wird merken wie wenig er weiß und wie interessiert er wirklich ist. Ich meine das Kind ist 8, das kann ja nun schon sprechen und würde wohl auch antworten wenn er es fragt. Von daher :ruhig Blut. Und wünschenswert wäre es ja wenn er in Deutschland bleibt. Irgendwann hat der Junge vielleicht den Wunsch ihn näher kennenzulernen, würde die Suche erleichtern. Denn Umgang nach dem Umzug wird es wohl nicht mehr geben wie ich das einschätze.

von Sternenschnuppe am 31.05.2014, 20:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Frau Bader... gute Idee. Da werd ich mal fragen. Ich danke dir erstmal. Ich sagte der KM auch, dass da sicher erstmal nicht viel zu befürchten ist aber sie ist natürlich besorgt.

von mf4 am 31.05.2014, 20:49



Antwort auf Beitrag von mf4

Ausländerrrechtlich gesehen kommt es weniger auf das formale Sorgerecht an als vielmehr auf die tatsächliche familiäre Bindung zu dem Kind und Teilhabe an dessen "Alltag". Und DAS soll er mir mal begründen bei mehreren 100 km Entfernung. Für den Aufenthaltsstatus wäre wirklich einfacher, die Freundin zu heiraten. Vorausgesetzt natürlich, die Dame ist Deutsche oder verfügt zumindest über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht.

von Julie am 31.05.2014, 20:23



Antwort auf Beitrag von Julie

Danke auch dir, ich werde das mal alles so übermitteln um sie ein wenig zu beruhigen. Ich kenne die KM und das Kind gut und dieser Typ ist wirklich keine Bereicherung für deren Leben.

von mf4 am 31.05.2014, 20:51



Antwort auf Beitrag von mf4

ich möchte ungerne orakeln. Aber bei KV 1 hatte ich dasselbe. (gleicher Fall in Grün!) Und er hat geklagt, als ich meinen Ex verlassen habe, weil er seine Chance damit gekommen sah. Ergebnis: er HAT jetzt GSR. Und ich darf JEDEM, aber auch JEDEM Pups hinterherrennen, mir für AAALLLEEEES Unterschriften einsammeln (die er gerne auch mal verzögert) und immer mal wieder lustige 88 km fahren, um an diese zu kommen

von angry.me am 01.06.2014, 19:57



Antwort auf Beitrag von angry.me

wenn ich fragen darf ? Nach meinem Kenntnisstand sind es eine handvoll Entscheidungen die beide zusammen treffen müssen. Ich brauchte, als ich es noch alleine hatte bei drei OP's und 2 Kindergärten keinen Beleg. Und seitdem ich es nicht mehr alleine habe zu Schulanmeldung und Taufe auch nicht und Kindergarten 3. Daher meine Verwunderung.

von Sternenschnuppe am 01.06.2014, 21:16



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Viele dieser Entscheidungen sind halt "schwebend unwirksam". Solange der andere Elternteil sich nicht dafür interessiert, entscheidet man fröhlich vor sich hin und es ist komplett egal, ob man das ASR oder das GSR hat. Aber wenn der andere Elternteil meint, jedem Kleinscheixx widersprechen zu müssen, kann es lustig werden. Wobei JA und Richter mir mal in die Hand versprochen haben, daß der KV das genau drei Mal macht, dann ist er das SR los. Das ist zwar 10 Jahre her, aber ich gehe davon aus, daß das immer noch so wäre. Aber auch dafür braucht man die Nerven und - hmm, wie nenne ich es? - das taktische Geschick? Dennoch halte auch ich das SR für überbewertet. KindGroß wird jetzt 18 und ich brauchte die Unterschrift des KV genau zwei Mal - für eine Kontoeröffning und den Ausweis. Ich habe sie seit der Trennung an drei Schulen angemeldet, diverse Testungen wegen ADHS und Legasthenie inclusive nachfolgender medikamentöser und anderer Therapien machen lassen, sie bekam eine Zahnspange und eine Zahnfüllung, und erst letzte Woche habe ich sie gegen jede Vorschrift von seiner Adresse abgemeldet - alles ohne Unterschrift des KV. Streckenweise fand ich es fast schade, denn ich hätte ihm das SR zu gerne entzogen. Aber jetzt ist es ums Eck. Vielleicht ziehe ich es für das kleine Kind noch durch. Einfach aus daffke und weil er letzte Woche doch mal wieder ausfallend wurde am Telefon.

von Strudelteigteilchen am 01.06.2014, 21:50



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich finde es auch total überbewertet, denn soviel läuft unter Alltagssorge. Und KV müsste zum einen wissen wo er ein Mitspracherecht hat und zweitens auch noch gegen Entscheidungen vorgehen. Ist doch 90% viel zu anstrengend. Für Informationen finde ich es allerdings super. Mein Mann sah jahrelang kein einiges Zeugnis, hatte ja kein Sorgerecht. Kind schwer krank angeblich, aber kein Recht mit dem Arzt zu sprechen. Kind angeblich im Krankenhaus, keine Auskunft. Allergie, bitte Katze abschaffen , keine Chance auf Belege. Und und und ..... Sorgerecht kann auch sehr entspannt sein, denn ein interessierter Vater kann sich selbst informieren. Macht er es nicht muss die Mutter auch nichts hinterhertragen. Er könnte ja wenn er wollte......

von Sternenschnuppe am 01.06.2014, 22:58



Antwort auf Beitrag von angry.me

Puh das klingt fies und wäre bei hunderte km die er wegziehen will gar nicht prickelnd.

von mf4 am 02.06.2014, 16:25



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich habe einen KV an der Backe, der jede nicht von ihm unterschriebene Entscheidung anficht. Und das gnadenlos. Sehr blöd hinzukommend ist er mit dem halben Lehrerkollegium der Lehrer meines Sohnes befreundet, da er mit ihnen studiert hat. Und die machen einem das alleinerziehen äußerst schwer

von angry.me am 02.06.2014, 18:33



Antwort auf Beitrag von angry.me

Oha. Danke für die Antwort. So einen zweiten Erziehungsberechtigten braucht kein Mensch.

von Sternenschnuppe am 04.06.2014, 07:35