Hallo,
wer bekommt Hartz4 und ist von der Praxisgebühr befreit?
Ich frage deshalb, weil bei mir es abgelehnt wurde. Ich kenne einen, der hat die Befreiung.
Wie ist das möglich? Ich bin noch in der BKK Heilberufe, er in der AOK.
Kommt das auf die Krankenkasse an?
Würde mich mal interessieren.
LG
M&G
Mitglied inaktiv - 12.04.2008, 09:29
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Bei mir gilt Regelbetrag x 12 und davon muß ich 2 % selber bezahlen, Zuzahlung zu Medikamenten, Praxisgebühr und jetzt Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt.
Lt Auskunft meiner AOK gestern liegt mein Eigenanteil bei ca. 83 €.
Roland
Mitglied inaktiv - 12.04.2008, 09:59
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Ich bin auch befreit, aber musste im Vorfeld nachweisen das ich bereits mehr als 83 € zugezahlt hatte....danach sollte die Befreiung kein Problem mehr sein.
LG
Mitglied inaktiv - 12.04.2008, 10:40
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Hallo,
die Zuzahlungbefreiung wird erst dann erteilt, wenn man 2% des Jahreseinkommens an Zuzahlungen geleistet hat (per Quittung nachzuweisen). Chronisch kranke Menschen müssen 1% des Jahreseinkommens an Zuzahlungen leisten. Die chronischen Krankheiten müssen aber nach bestimmten Kriterien anerkannte Erkrankungen sein und vom Arzt attestiert werden.
LG Kerstin
Mitglied inaktiv - 12.04.2008, 13:39
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Es scheint wirklich von der Krankenkasse abzuhängen. Ich bin in der GEK, habe noch nicht die Zuzahlungsgrenze erreicht und bin trotzdem befreit.
LG Christine
Mitglied inaktiv - 12.04.2008, 20:09