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häusliche Gewalt- wie ist das mit Umzug

Thema: häusliche Gewalt- wie ist das mit Umzug

Hallo! Ich frag heute mal für eine Freundin. Bei denen liegt einiegs im Argen und sie hat vor sich von ihm zu trennen. Aus Erfahrung weiß sie aber,dass er sie nicht so einfach gehen lassen wird. Das er zu Gewalt neigt hat er schon oft gezeigt, indem er diverse Türe eingeschlagen hat,nur weil sie ihn beim telefonieren gestört hat. Seiner Ex-Frau hat er mehrfach ein blaues Auge gehauen... Wenn sie "flüchtet" und neu starten möchte,wie weit darf sie wegziehen? Sie haben das GSR. Sie wohnt ca 250Km von mir entfernt und würde gern in meine Richtung kommen. LG SIf

von Sif am 29.05.2011, 21:43



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Bei solchen Typen geht mir jedes aml das Messer in der Tasche auf.... nix Arsch in ner Hose aber die Frau verschlagen wollen... Schwach! Sry, hab da einiges hinter mir...inkl Ermittlung gegen mich wegen versuchten TS und KV. Immer schön Polizei rufen, Strafanzeige erstatten und einstweillige Verfügung und Sorgerecht beantragen...notfalls Anwalt hinzu ziehen, da Polizei und Staatsanwaltschaft öfters mal kein öffentliches Interesse sehen.

Mitglied inaktiv - 29.05.2011, 22:05



Antwort auf Beitrag von Sif

Sie soll ins Frauenhaus, ihn anzeigen... alles andere ist doch Unsinn... er wird dennoch Umgang mit seinen Kindern haben wollen und können. Seine Ex-Frau... mein Ex-Mann war ein Psycho und teilweise unberechenbar... mit der neuen Frau ist er seit über 15 Jahren glücklich zusammen.

von mf4 am 29.05.2011, 22:22



Antwort auf Beitrag von mf4

ja - KOMM mal in ein Frauenhaus, find mal da einen Platz, sooo einfach ist das nämlich nicht, wie ich Dir aus Erfahrung sagen kann... und selbst dann schieben sie Dir noch den schwarzen Peter zu, von wegen Kinder einfach vom Vater entfernt weil in ein Frauenhaus gegangen, ohne das anzukündigen. Kündigt sie es an und wird geschlagen, Polizei rufen und unbedingt Anzeige erstatten...

Mitglied inaktiv - 29.05.2011, 23:06



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Wie?? Ich dachte,dass man ins Frauenhaus gehen kann,wenn man in Not ist. Also kann es sein,dass sie Hilfe braucht ( sie hat dort niemanden) und selbst dort keine Hilfe bekommt? Und was ist das mit dem schwarzene Peter? Das kann ich mir ja kaum vorstellen! Also nicht,dass ich dir nicht glaube! Aber das muß man sich erstmal vorstellen!! Da gehst du also ins Frauenhaus,weil du Angst um dein Leben hast und bekommst dann noch Vorhaltungen??? Wow...das hätte ich nicht gedacht!

von Sif am 29.05.2011, 23:13



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Ich weiß nicht, ob es sowas noch gibt... ist bei mir lange her aber mein Anwalt sprach von einer Frauenschutzwohnung.

von mf4 am 29.05.2011, 23:14



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"Und was ist das mit dem schwarzene Peter?" Warum werd ich wohl hingeschrieben haben, dass gegen mich ermittelt wurde? Dieser Mensch, der mir und meinem damals ungeborenen Kind das antat hat nie seine Strafe erhalten...hat danach 2 Jahre ungestraft Stalken dürfen....Morddrohungen usw. habe ich ausm Knast heraus bekommen...in dem er übrigens nur wegen Unterhaltspflichtverletzung seiner anderen Kinder saß! Ich habe 2 Therapien hinter mir...und leide trotz allem an den Folgen...der ganze Mist ist jetzt 11 Jahre her.

Mitglied inaktiv - 30.05.2011, 09:19



Antwort auf Beitrag von Sif

klingt nicht so wenn sie nicht akut in gefahr ist, kann sie sich dennoch im frauenhaus beraten lassen. du, ich habe gerade einen gewaltschutzantrag für mich und die kinder (bei den kindern gab es einen anderen §) durch und mußte mir vom verfahrensbeistand der kinder vor gericht anhören, daß der KV wohl aufgrund meines partners vermehrt getrunken und geschlagen habe usw.. usf... vorwürfe bekommt man überall..aber daran soll es ja nicht scheitern

von 32+4 am 30.05.2011, 10:06



Antwort auf Beitrag von 32+4

Huhu! Nein,noch ist nicht passiert.Also in letzter Zeit... Aber sie geht halt stark davon aus. Gut,dann sag ich ihr mal,was ihr hier nettes geantwortet habt! Danke euch! LG Sif

von Sif am 30.05.2011, 11:17



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ich kann Dir sagen, dass ich mal für jemanden einen Frauenhausplatz "ermittelt" habe, ich bin damit durch zwei oder drei Bundesländer gezogen - die Antwort war immer die Gleiche "wir sind voll - alles mit Wartezeit - ist die Frau AKUT in Gefahr?" Ich sah die Frau damals mehr oder weniger akut in Gefahr, habe auch die Umstände erläutert, aber es "reichte" nicht, es gab keinerlei Plätze im Frauenhaus. Es hätte eine Möglichkeit gegeben, in einem anderen Bundesland die Frau mit den gemeinsamen Kindern unterzubringen, was aber rein logistisch gar nicht ging. Und es wäre auch nur eine "Notunterkunft" gewesen. Immerhin weiß ich jetzt, wo man sich hinwenden kann, wenn einem über Nacht die Bude unterm Hintern weggerissen wird (allerdings nur in München) UND die Adresse ist NICHT offiziell bekannt, eben um Leute in Gefahr zu schützen. Es hat mich mehrere Anrufe gekostet, um da überhaupt hin zu kommen.

Mitglied inaktiv - 30.05.2011, 12:29