Alleinerziehend, na und?

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habt ihr das betreuungsgeld für euch selbst angenommen ?!

Thema: habt ihr das betreuungsgeld für euch selbst angenommen ?!

so ich mal wieder :-D hatte nu mit meinem ex einen Termin beim Jugendamt bezüglich des gemeinsamen sorgerrechts ...wir haben das nu schon vor der Geburt unserer Zwillinge unterschrieben ...soviel dazu die gute Dame hat dann gleich das unterhalt für die beiden angesprochen und sie und mein ex haben halt anhand der Tabelle rechenbeispiele vorgenommen ( er verdient sehr gut ) er muss nu nicht wenig unterhalt für die beiden bezahlen soviel steht schonmal wird aber noch genauer berechnet sobald sie da sind anhand seiner Lohnabrechnung und einkommenssteuer .... die gute Dame hat ihn dann auch noch drauf hingewiesen das mir ja betreuungsgeld zusteht und ihm auch gesagt in welcher höhe in etwa ( wie gesagt anhand des rechenbeispiels ist ja noch nix festes ) da ist er ja bald geplatzt ...der hat mitm stuhl bald an der tür gesessen und hat sich ab da furchtbar peinlich aufgeführt und die frau auch dumm angemacht ...ich hatte ihm vor schonmal gesagt das mir sowas zustehen würde aber das hat er ja wieder nicht glauben wollen ...nu appelliert er an mich das ich darauf ja bitte verzichten soll ala wir verstehen uns ja so gut .... da bin ich nu in einer Zwickmühle ...einerseits hab ich ein schlechtes gewissen ihn so "auszunehmen" ihm bliebe am ende ein netto von etwa 1500€ für sich allein ...das haus was er hat ( und meines wissens nach auch noch abtragen muss ) ist plötzlich nicht mehr sein haus sondern das seiner Eltern und er wäre nur Mieter ....naja wie dem auch sei ... einerseits das schlechte gewissen andererseits hab ich aber auch mal meine Situation vor augen : ich bin gezwungen aus meiner mietfreien Wohnung auszuziehen weil zu klein ....und muss nu schauen ob mir überhaupt Wohngeld zustehen würde damit ich mir ne Wohnung leisten kann ...weiss ja nicht ob unterhalt und elterngeld usw darauf angerechnet wird ....und hab selber bis zum Mutterschutz nicht schlecht verdient ....was nach meiner elternzeit nicht mehr so sein wird ....ich kann nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen und werde weniger Geld haben als zuvor ....das betreuungsgeld bekomm ich wenn dann 3 jahre .... er schraubt nu weiter an seiner karriere und für mich ist die nächsten jahre erstmal stopp was das angeht wie habt ihr das gemacht ??? habt ihr das angenommen ?? oder vllt auch nur ein eil von dem Geld ( ist auch ne Überlegung von mir) oder wie auch immer

von bijou am 16.01.2014, 19:25



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Wenn er es leisten kann, dann würde ich den Betreuungsunterhalt annehmen. Und bevor du staatliche Leistungen bekommst, wird er sowieso auf seine Zahlungsfähigkeit geprüft. (und dann zeigt es sich sowieso wem das Haus wirklich gehört) Falls er sich wieder so aufregt, dann kannst du ihm trocken vorrechnen, was er für eine 24-Stunden-Betreuung von 2 Säuglingen zahlen müsste. Da bist du bestimmt billiger.

von Pamo am 16.01.2014, 19:28



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naja also leisten kann er es schon ....denke mal das betreuungsgeld wird sich so bei 300 einpendeln ...dann noch der unterhalt für die Kids das sind knapp 600 euro ....und dennoch hätte er noch 1500 oder sogar mehr für sich ganz allein über ...ich mein davon kann man ja sehr gut leben ...aber er meint ja das es nicht geht .... ich meine ich bin dann allein mit insgesamt 3 kindern ...meine ältere tochter hat zwar so nix mit ihm am hut aber ernähren und so muss ich sie ja auch ...und dann eben die Zwillinge ... er sagt ja nu schon das ich ja reich bin wenn er mir unterhalt zahlen muss ....plus elterngeld usw ....das elterngeld aber nicht für immer ist geht an ihm vorbei und das ich dann auch wieder verdienen rallt er auch nicht wirklich ....er denkt ich sitz nu da und lass mir von allen seiten Geld zuschieben und bin quasi König ...wenns mal so wäre nech :-D

von bijou am 16.01.2014, 19:40



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ich hab verzichtet, ich denke mir wenn man sich trennt dann sollte man auch sehen das man allein zurecht kommt. ich wollte nicht von meinem exmann abhängig sein!

von CKEL0410 am 16.01.2014, 19:37



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Das ist ja auch vollkommen okay, wenn du keine staatlichen Transfers brauchst. Oder auch wenn der KV im Gegenzug exakt 50% der Kinderbetreuung übernimmt. Quasi Wechselmodell für Säugling-Zwillinge - sehr coole Vorstellung dass das ein vollzeit berufstätiger Mann genau 3,5 Tage die Woche leistet. Also lass ihn schreien, und tue was du tun musst.

von Pamo am 16.01.2014, 19:42



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es geht ja nicht darum das ich mich von ihm abhängig mache ....das ist Geld was mir zustehen würde wenn ich wollte ....wie gesagt ich hab auch jede menge kosten zu tragen wenn sie dann da sind ....und es ist ja nicht für immer es sind nur 3 jahre die er mal den arsch zusammenkneifen muss und eben nicht von Gucci und co leben kann ....ich hab ja selber mit meinem gewissen zu kämpfen aber ich muss auch sehen das alles rund läuft

von bijou am 16.01.2014, 19:43



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Natürlich würde ich das Geld nehmen. Ich finde, wenn er am Ende noch 1500€ für sich allein hat, dann gehts ihm nicht schlecht. Und das Geld steht Dir zu. An VZ-Arbeit ist wahrscheinlich die nächsten Jahre bei Dir nicht zu denken mit so kleinen Zwillingen und dann musst Du schauen, wie Du über die Runden kommst.

von Sunny76 am 16.01.2014, 21:17



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Natürlich würde ich es annehmen! Du kannst schließlich nicht arbeiten, weil du EURE Kinder betreuen musst. Warum solltest du das allrin wuppen? Ihr habt euch gemeinsam für die Kinder entschieden, also wird die Suppe gemeinsam ausgelöffelt. Wenn er sich schon nicht um die Kinder kümmern muss, so sollte er wenigstens den finanziellen Beitrag leisten. Warum soll man was ablehnen, was einem zusteht?

von Helena83 am 16.01.2014, 21:58



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Auf die Aussage des Jugendamtes würde ich mich jetzt nicht verlassen. dein Einkommen wird angerechnet, also das elterngeld! Genau kann den Betreuungsunterhalt nur ein Anwalt berechnen, dafür ist das Jugendamt nicht zuständig. Das Jugendamt kann nur den KU feststellen!

von CKEL0410 am 16.01.2014, 22:13



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Hallo, nunja, die Aussage finde ich gewagt. Ein Anwalt kann gerne etwas ausrechnen, aber welche Aussage besitzt das? Genauso viel wie diejenige, wenn sie es selbst mit halbwegs Sachverstand ausrechnet. Nur ein RICHTER kann am Ende des Tages eine verbindliche Summe festsetzen. Und an die OP: Warum solltest Du auf das Geld verzichten? Wie viele schon schrieben: wenn er sich an der Betreuung zu 50% beteiligt, dann könnte man überlegen ob man verzichtet. Diese 50% bedeuten aber dass es nicht nach seinem Gusto geht, sondern dass auch er ggf. TZ arbeiten muss oder kürzere Arbeitstage einflechten muss weil die Krippe eben um 17 Uhr (z. B.) schließt. ... wird er nicht können/wollen. Deshalb sieht eben das GESETZ (nicht Du) vor, dass man zwischen den Eltern einen Ausgleich schafft. Ignoriere seine Wutanfälle, die werdennoch öfter kommen :-) Viele Grüße Désirée

von desireekk am 17.01.2014, 09:21



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die frau vom JA meinte halt sie kann das alles berechnen ...und eben seine Abrechnungen prüfen er ist aussendienstmitarbeiter...bekommt ein Grundgehalt und Provisionen plus irgendwelche zuschläge ...er zeigt aber immer nu ne Abrechnung wo er nen schwachen Monat hatte und angeblich nur sein Grundgehalt bekam ... dann die Sache mit seinem haus was plötzlich nicht mehr seins ist ..er ist ja nu plötzlich Mieter ich mein wenn er schulden durch das haus hat kann es ihm ja nur zugute kommen ...er müsste ja dann auch weniger zahlen oder seh ich das falsch ?! find es jedenfalls seltsam sein Anwalt ist freund des hauses und von dem lass ich garantiert nix berechnen also macht es das Jugendamt und da wird es dann auch gleich amtlich gemacht alles

von bijou am 18.01.2014, 11:46



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Fang' am Besten gar nicht erst an, Dich auf die Erpresserschiene von ihm einzulassen. Ja, ihr versteht euch jetzt gut, aber m.E. sollten Deine Ansprüche (Kindesunterhalt UND ggf. Unterhalt für Dich) nichts daran ändern. Dir steht Betreuungsunterhalt bis zur Höhe Deines vorherigen Einkommens zu. Und das solltest Du auch in den nächsten Jahren nutzen. Deine Kosten werden steigen: Miete, Windeln, Kleidung, etc. Staatliche Hilfen wie z.B. Wohngeld wirst Du nur bekommen, wenn vorher geprüft ist ob und in welcher Höhe der KV leistungsfähig ist. Das ist er. Warum also sollte der Rest Deutschlands für ihn Dein Wohngeld bezahlen? Wenn eure Elternbeziehung jetzt schon an Deinem Unterhalt scheitert, wäre das m.E. so oder so niemals gut gegangen. Ich hätte es genommen, wenn mein Ex zahlungsfähig gewesen wäre. War er nicht - also gab es das nicht. Wende Dich an einen Anwalt und lass dort Deine Ansprüche durch setzen. Die 300 Euro Elterngeld werden da auch nicht als Einkommen angerechnet (BGH 10.11.2010, Az.: XII ZR 37/09). Nutze das, und spare die 300 Euro monatlich für die Zeit nach dem Betreuungsunterhalt an. Je größer die Kinder werden, desto größer werden die Ausgaben und ein Vollzeit Job wird lange Zeit mit Twins nicht oder nur schwierig möglich sein.

von shinead am 17.01.2014, 09:43



Antwort auf Beitrag von shinead

ja wie gesagt die frau vom JA hatte ja da nur anhand des Beispiels den unterhalt für mich errechnet ....der war echt hoch :-D der gute tat mir da ein bissel leid sie meinte aber auch das es weniger ist weil ich ja bis zum Mutterschutz im arbeitsverhältniss war und auch noch bin ...kündige ja nicht gehe ja "nur" in elternzeit ...nur eben meine vollzeitstelle kann ich dann abharken und somit ist auch meine stelle als stellvetretung für meine Chefin weg ( sie sucht sich schon wem neues :-( muss sie ja ) das bedeutet für mich jede menge lohnverlust sobald ich wieder dabin ja und wie gesagt wohne nu mietfrei in einer 2.5 zimmer Wohnung und sobald die Zwillinge da sind wohnen wir hier zu 4. !! ( hab ja noch ne ältere tochter ) also muss ich früher oder später eh hier raus mein neuwagen den mir ich anfang letztens jahres gegönnt habe muss ich auch entweder ersetzten weil zu klein oder eben abtreten ...alles so Kleinigkeiten die mein leben nu komplett ändern und bei ihm tut sich eigentlich nix ausser das er dann vllt finanziell den gürtel mal ein bisschen enger schnallen muss

von bijou am 18.01.2014, 11:57