Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Habt ihr alle einen TITEL?!

Thema: Habt ihr alle einen TITEL?!

Bin gerade dabei, meinen einzufordern... Bin gespannt, ob das alles reibungslos klappt...! Erfahrungsberichte?!

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 22:51



Antwort auf diesen Beitrag

Hab einen, der Richter hat die KM dazu aufgefordert und sie hat das dann gemacht..., hab da gar nichts dazugetan. Wußte damals nichtmal was das ist.

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 22:54



Antwort auf diesen Beitrag

und bitte neugierig um Aufklärung,ich kleines Dummerchen....grins Sandy

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 22:58



Antwort auf diesen Beitrag

Ja, hab ich und es war kein Problem. Ich hab meinen Ex mit zum JA geschleppt und er hats unterschrieben... Als wir da wieder raus waren, war ich sehr erleichtert! Hatte ich wohl Glück! Dir alles Gute! Britta

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 23:04



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, ich habe einen Titel máchen lassen, das erste mal wollte er nicht, da habe ich das Geld von der Arge bekommen, er muss nachzahlen, an die Arge. Und dann hab ich gesagt, wenn wir jetzt keinen Titel machst musste nochmehr nachzahlen, und er ging brav mit zum JA, weil er nicht mehr nachzahlen will, denn das wäre heftig geworden- L.G

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 23:16



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe glaub ich auch keinen und ich weiss noch nicht mal wirklich was das ist aber es hört sich immer so an als wenn der Erzeuger zahlen soll. Ich denke mal das macht wirklich nur Sinn wenn man eine Arbeit hat und mit keinen Ämtern was zu tun hat denn hat man mit denen was zu tun wollen sie ihr Geld wieder haben. Der Erzeuger meines Sohnes zahlt auch nichts aber ich habe es immer noch in den Ohren wie er bei meiner Mutter geprahlt hat"Ich habe meinen Vater verdonnert und er muss Unterhalt nachzahlen" Früher wusste ich nichts damit anzufangen weil ich kannte das nicht aber ER sollte sich doch im Klaren sein das es heute nicht anders abläuft. Ob ich das nun tue oder das JA oder das AA oder mein Sohn später. Aber mein Sohn wird es wohl nicht machen können da er ja UVS bekommt. Oder kann er den Unterschied von Unterhalt und UVS einklagen *G* Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 25.09.2010, 23:37



Antwort auf diesen Beitrag

Es geht dabei um den Unterhalt für Dein Kind, bislang bekommst du ja nur UVS und das auch nicht für immer sondern, ich glaube insgesamt 6 Jahre lang, dann ist Schluß! Erkundige Dich mal bei Deinem Jugenamt über Unterhaltsbeistandschaft, so hab ich das gemacht! Es werden dann erstmal 100% der entsprechenden Altersstufe veranschlagt, die genaue Höhe wird durch Einkommensauskunft usw ermittelt. Mit einem Titel kannst Du sofort in die Vollstreckung gehen, könntest damit also sozusagen gleich zum Arbeitgeber des Erzeugers gehen, wenn der seinen Unterhalt nicht zahlt und der MUSS Dir des Geld ausbezahlen... So meinte es zumindest eine Freundin... Es lebe das BGB!

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 08:31



Antwort auf diesen Beitrag

damit kannst du zum Anwalt gehen, der vollstrecken lassen darf, und der kann es dann direkt vollstrecken lassen

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 10:05



Antwort auf diesen Beitrag

hab nur die urkunde, im notfall vollstreckt das JA damit.

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 07:21



Antwort auf diesen Beitrag

Ja, wurde damals vor Gericht gemacht, und ich hatte damit nichts zu tun. Kosten dafür waren vom KV zu tragen.

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 07:34



Antwort auf diesen Beitrag

Bei mir läuft das alles über's Jugendamt und per Post, der KV wohnt 500km weiter... Ich bin gespannt ob das alles glatt läuft...!

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 08:32



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, es gibt ja einmal den freiwilligen und den unfreiwilligen Titel. Freiwillig: wird beim Jugendamt eine Urkunde ausgefertigt, in der sich der zur Zahlung verpflichtete Elternteil verpflichtet. Unfreiwillig: Nach der Klage vor Gericht wird ein Unterhaltstitel erstellt. Beide bedeuten, dass man 30 Jahre lang die Schulden pfänden kann. Mit dem 18. Geburtstag gehen die aufgelaufenen Unterhaltsschulden an das Kind über und es muss den Elternteil zur Zahlung auffordern. Ich kann nur jedem raten, diese Aufforderungen regelmäßig rauszuschicken, denn es gibt Urteile, wenn ein Elternteil nicht gezahlt hat, braucht das Kind im Sozialfall für dieses Elternteil auch nicht aufkommen. Ich möchte nicht, dass mein Großer jemals für seinen Erzeuger aufkommen muss, der sich nie gekümmert hat und auch nicht gezahlt hat. Dann soll mein Sohn lieber für andere Einrichtungen spenden.

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 08:54



Antwort auf diesen Beitrag

Was sind "aufgelaufene Unterhaltsschulden"?! Kann ich auch im Nachhinein was zurückfordern, wenn die letzten Jahre nur UVG gezahlt wurde?!

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 12:50



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn du einen Titel hast und nicht in dieser Höhe gezahlt wurde, läuft diese Summe auf. Sprich du musst dann nachweisen, dass nicht gezahlt wurde und kannst diese Summe pfänden. Bei UV zählt die Differenz!!!!

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 15:49



Antwort auf diesen Beitrag

kann mir einer sagen, wie es sich mit der Differenz gegenüber der Tabelle verhält, seit 2010 gibt es mehr Unterhalt, der Titel (Euro) ist richtig gem. alter Tabelle. Ich trau mich nicht nachzuforschen, kann doch auch sein, das KV weniger zahlen muss, oder? Wenn er sein ganzes Geld anderweitig untergebracht hat. Und jetzt einen auf 400 Euro Job macht.

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 17:01