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Gibt es wirklich eine Möglichkeit um keine Alimente zu bezahlen?

Gibt es wirklich eine Möglichkeit um keine Alimente zu bezahlen?

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Erstmal hallo an alle! Ich mache mir mächtige Sorgen um eine Freundin von mir. Is ne lange Geschichte - werne nur kurz die Fakten erwähnen. Ihr Ex war angeblich bei einem Anwalt oder Notar oder so. Er ist sich laut Auskunft dieser dass er in kürze keine Alimente mehr bezahlen muss. Er hat schon mal was von einem Vaterschaftsverzicht von sich gegeben (meiner Meinung nach reiner blödsinn), aber diesmal meinte er das irgendwie anders. Ich komm da nicht mehr mit! Bitte bitte bestätigt mir einer, dass es keine Möglichkeit gibt! Was mir Angst macht sind Bekannte, die ich habe, die keine Alimente erhalten, aber gerne welche erhalten würden und laut deren Aussagen muss er nicht zahlen, weil er das Kind auch nicht sieht. Das geht doch nicht oder? Ich mache mir auch große Sorgen, dass mein Ex von sowas erfährt - vielleicht kommt der dann auch auf so dämliche Ideen - na gut, er darf sein Kind ja sehen - von daher besteht wohl keine Gefahr oder? Danke für eure Hilfe Sammy


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Hi! Kindesunterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun (rechtlich zumindest). Mir fallen eigentlich nur sechs Möglichkeiten ein, keinen Kindesunterhalt zu zahlen: -Man verdient nichts oder nicht genug (Selbstbehalt so um 850 Euro). -Man setzt sich ins Ausland ab (muss aber schon wirklich weit weg sein). -Man beschwatzt die Ex, freiwillig darauf zu verzichten. -Man stirbt oder bringt sich um. -Wenn die Ex etwa doppelt bis dreimal soviel verdient, fällt der Kindesunterhalt weg. -Man bekommt so viele Kinder, dass für das einzelne eh keinen nennenswerten Betrag mehr übrigbleibt. Gruß, Sabri


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Hallo Sammy, ich warte seit drei Jahren (gestern hatte meine Tochter Geburtstag!) auf Unterhalt. Und seit dieser Zeit besteht auch eine Beistandschaft beim Jugendamt. Bisher existiert auch kein Unterhaltstitel, d.h. er muß auch den UHV nicht zurückzahlen. Er hat also wohl einen guten Weg für sich gefunden nichts zu zahlen und so wie es aussieht, hat er dass auch die nächsten Jahre nicht vor! Aber das alles hat natürlich nichts mit seinem Umgangsrecht zu tun, wenn er seine Tochter sehen wollte, könnte er das! Gruß von Cat


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Hallo mamivonrene, es gibt noch die Möglichkeit, das Kind selber zu mindestens 50% zu betreuen. MfG Richie


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Wie ist das, wenn der getrennt lebende Elternteil das anbietet, der Elternteil mit Kind das aber a) nicht will oder b) sich die Sache organisatorisch nicht umsetzen laesst (was weiss ich, warum, lange Wege, Ortsgebundenheit oder sowas)? Gruss, harmony


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Hallo harmony, ....,wenn ich hier so mitlese, so finde ich keinen einzigen Gedanken in Richtung eines Gesprächsversuchs mit einem (zukünftigen) KV über eine evtl. gemeinsame Betreuung des Kindes. Das mag natürlich auch daran liegen, daß sich die hier geschilderten KV durch (selbstgewählte) Abwesenheit und Vogel-Strauß-Verhalten auszeichnen. Im ue- und Nachtrennungsbereich finde ich ganz selten (hier) Gedanken und geäußerte Absichten, daß man/frau sich mal zusammensetzt und evtl. sogar fachlich beraten läßt, um eine gemeinsame Betreuung zuwege zu bringen. Ich lese hier immer nur: Wieviel steht mir zu, was bekomme ich unter der stillschweigenden Voraussetzung, daß ich (als Mutter) die Kinder alleine betreue und der KV bezahlt. Ich meine ja nicht, daß gemeinsame Betreuung immer ginge und von den KV auch gewollt sei, aber ich meine, daß so eine gemeinsame Betreuung viel zu selten gedanklich und planerisch als zu erörternde Möglichkeit fest ins Auge gefaßt wird. Eigentlich sollte gemneinsame Betreuung doch die Regel und Richtschnur für (werdende) Eltern sein. Ich finde es jedenfalls bedauerlich, daß dieser Gesichtspunkt viel zu wenig im Vordergrund steht. MfG Richie