Alleinerziehend, na und?

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Gerichtsvollzieher ohne Mahnung?!

Thema: Gerichtsvollzieher ohne Mahnung?!

Na so fängt der tag ja toll an... ich seh noch aus wie ne vogelscheuche und habe meine tochter grad nackt auf der kommode sitzen um sie tagfertig zu machen, als es an der tür klingelt... ganz unbedarft öffne ich dir tür, und denke, ich muss ein paket für meine nachbarn annehmen... und dann steht er da... der gerichtsvollzieher?! Toll, warum denn dass?! Also ich hatte eine gerichtsverhandlung gegen meinen lieben exschwiegervater und unglücklicherweise verloren :-( - so wie ich das bei gericht verstanden hatte, muss ich die nächsten 2 jahre 60 euro mont. abbezahlen und habe sonst keine kosten zu tragen... vor 2 wochen schneite mir ein schreiben vom amtsgericht ins haus, dass ich 51,13 gerichtskosten (plus zinsen seit dem 15.1. (gerichtsverhandlung) tragen müsse... stand aber nicht, wohin ich das überweisen muss und keine fristen... also dachte ich, das hat wohl noch mit der gesamtsumme zu tun, die ich abbezahlen muss... und das mal so abgeharkt... es kam auch keine mahnung oder so... und heute... nach nur 3 wochen, stand der gerichtsvollzieher vor der tür... 51 euro + zinsen... schwupps, durfte ich grad fast 90 euro abdocken :-( und steh hier und weiss nichtmals warum... gut, dass ich gestern meine letzten 100 euro abgeholt habe... bleiben mir nun noch 10... und gut, dass ich gestern noch gesagt habe, dass ich mit eminem geld gut über die runden komme... mehr als die 10 euro bleiben mir jetzt nicht mehr :-( Frustrierte grüße...

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 09:23



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Hallo, ich habe gelesen, dass Du Sommersachen brauchst. Welche Größe hast Du denn? Ich habe aussortiert und ehe ich es in den Kleidercontainer stecke, wollte ich bei Dir mal fragen. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 09:35



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Meinen Ex ist das passiert..ohne Mahnung. Ich muss gestehen, ich habe zwar nichts gesagt , ihm auch geholfen, aber gedacht, dass er bestimmt eine Mahnung bekommen hat und alles einfach aussitzt. Und ja, ich war sehr sauer auf ihn, aber das Mitleid übersteigte die Wut. So habe ich nichts gesagt. Jetzt lese ich bei Dir dasselbe und muss schlucken. Vielleicht hatte er ja doch recht. Dann scheint das in der Tat Gang und Gebe zu sein, wobei ich mir trotzdem nicht vorstellen kann, dass gesetzlich so korrekt ist, ohne Mahnung und Erklärung. Du Arme!!!Fühl Dich gedrückt.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 09:39



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hey... das ist ja wirklich lieb von dir... mh... meine größe... gute frage... ich habe noch gar nicht getestet, wo ich jetzt reinpasse... wenn ich ehrlich bin, habe ich mich meist in der kinderabteilung eingekleidet, weil ich nur 1,50 klein bin... und ich war immer sehr schlank... habe hier einige shirts von h u m in 140 *flöt* jetzt hab ich eben ein bissl zugelegt, und es ist einfach zu eng... also müsst ich jetzt wohl 152 oder so haben... und bei den erwachsenensachen... meine hosen sind in der länge 30er und in der weite 34...

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 09:52



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Hey, glaub mir, bis eben habe ich auch nicht glauben können, dass es sowas gibt... ich kann euch gern mal das schreiben abtippern, dass ich bekommen habe, für mich als leihe ist das vollkommen undurchsichtig... woher hätte ich denn wissen sollen, um wieviel die summe sich erhöht auf grund der zinsen (seit 4 monaten?!) - ich kenne den basiszinsatz doch gar nicht... Also... DAS ist alles was ich bekommen habe... (nach bestem wissen und gewissen... ich hatte noch NIE den GV vor der tür stehen... doch aber wegen meines exmanns, der sich damals noch nciht umgemeldet hatte) - aber ich lass mir da echt nix zu schulden kommen, das ist mir wichtig.-.. habe eben ja auch sofort bezahlt... aber hier, das stand drin: Im Rechtsstreit des Herrn W.B. gegen Frau M.B. sind auf Grund des Vergleichs vor der 12. Zivilabteilung des Amtsgerichts B. vom 15.01.2008 von der beklagten 50,13 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22.01.2008 an den kläger zu erstatten. im obigen sind 50,13 an gerichtskosten enthalten. der dieser kostenfestsetzung zu grunde liegende titel ist vollstreckbar... (ja, das habe ich grad gemerkt :-P ) - aber auf dem blatt war keine bankverbindung zu finden, und auch keine entgültige summe, die ich jetzt bezahlen muss... und wie gesagt, ich dachte, die sache sei mit meiner monatlichen zahlung vom tisch...

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 10:01



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Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 10:07



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Hallo, na jetzt bin ich aber doch ein wenig neidig. Ich glaube, da passen Dir meine zu kleinen Sachen nicht. Ich habe Sachen in Größe 42/44 aussortiert. Das ist Dir ja viel zu groß. Da wirst Du wahrscheinlich eine Größe 36 bei den Erwachsenengrößen haben. Ich kann mich dann wieder bei Dir melden, wenn meine Tochter 18 ist. Dann habe ich Deine Größe über, aber das dauert noch 12 Jahre. ;-) Trotzdem liebe Grüße Sibs

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 11:38



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also ich finds nicht uuuuunbedingt toll, nur 1,50 groß zu sein... gaaaaaanz selten gehe ich abends mal aus... und ich vermeide es tunlichst, zur theke gehen zu müssen um zu bestellen, denn ich muss mich davor auf die zehen stellen, damit ich mit dem ganzen kopf drübergucke... (und das ist nicht die einzige sache, bei der klein sein nicht grad von vorteil ist) ...man behauptet zum beispiel, dass ich allerhöchstens aussehe wie 15... rate mal, wie die leute gucken, wenn meine 6-jährige in der stadt oder so mama ruft und ich mit "ja" antworte :-P aber einen vorteil hat das ja... meine zu klein gewordenen sachen dürften ihr so langsam passen - logischerweise sitzen die da sehr legere aber es müsste schon gehen :-P

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 11:50



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.... ob Dir das unangenem ist, aber Fumi ist aus diversen Sachen in 152 und 158 rausgewachsen, und auf dem Flohmarkt gehen die nicht weg. Wenn Du magst, mail mich an, dann schicke ich Dir ein Paket. Was Dir nicht gefällt kannst Du ja dann in die Kleidersammlung tun - oder für Deine Tochter aufheben ;-). Fumi hat übrigens inzwischen Größe 176 und ist 175 cm groß - und sieht auch aus wie 15 *kopfeinzieh*. Und manchmal trägt sie Damengröße 34. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 19:04



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.... wäre so 'ne Addy auch noch ganz niedlich, oder *heutesowiesonebenderSpurbin*. Ist jetzt oben. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 19:08



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"vor 2 wochen schneite mir ein schreiben vom amtsgericht ins haus, dass ich 51,13 gerichtskosten (plus zinsen seit dem 15.1. (gerichtsverhandlung) tragen müsse... stand aber nicht, wohin ich das überweisen muss und keine fristen..." Na ja, aber wenn Du da schon eine Zahlungsaufforderung bekommen hast, auf der auch noch Zinsen ausgewiesen waren, hätte man vielleicht doch auf die Idee kommen können, dass die Zahlung schon zum 15.01. fällig war, wenn von da ab Zinsen berechnet wurden, oder..? Ich würde das Schreiben also eigentlich schon als "Mahnung" ansehen, auch wenn es offensichtlich inhaltlich nicht so bei Dir angekommen ist. Wobei ich zugeben muss - ich denke auch oft, dass meine dienstlichen Schreiben "allgemein verständlich" formuliert wären, und dann kommen doch immer wieder phänomenale Missverständnisse auf... :-( Was die Gerichtskosten betrifft - ich kenne es so, dass von der Kostenstelle des Gerichts immer so innerhalb von zwei, drei Wochen nach Verhandlung der Kostenbescheid kommt. Hat mit der Verhandlung als solcher nicht wirklich zu tun und richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und der Entscheidung des Gerichts, wer welche Verfahrenskosten zu tragen hat.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 09:56



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also ich kann echt besten wissens und gewissens sagen, dass ich NIE ein anderes schreiben zur gerichtsverhandlung bekommen habe... das war das 1. was ich nach der gerichtsverhandlung am 15.1. überhaupt wieder zu dem thema gehört habe...(was mich sehr wundert... ich habe bis heute das urteil nciht schriftlich bekommen) und das sag ich wirklich nicht nur so...!

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 10:03



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Dann ruf am besten mal beim Gericht an und frag nach, dass die dortigen Sachbearbeiter Dir das Ganze dann mal gescheit erklären! So klingt das wirklich etwas merkwürdig... Soweit ich das verstehe, hat Dein teurer Ex-Schwiegervater seinerzeit Dich verklagt und es wurde dann im Januar vor dem Gericht ein Vergleich geschlossen, oder? Na ja, Vergleiche sind halt immer so eine Sache, normalerweise heißt das ja, dass keine Seite so richtig gewonnen oder verloren hat - oder dass das Gericht sich mal wieder vor einem Urteil drücken wollte, Vergleiche sind für die Richter sehr viel einfacher und viel weniger arbeitsintensiv, da sparen sie sich nämlich die Arbeit, ein Urteil schreiben und begründen zu müssen. Ich kenne es bei Vergleichen jedenfalls so, dass irgendwann nach der Verhandlung (bei uns so innerhalb von eins, zwei Wochen) ein Schreiben des Gerichts kommt, dass die Parteien sich darauf geeinigt haben, dass xyz... und dass das Verfahren damit erledigt ist. In einem weiteren Schreiben wird dann noch die Kostenentscheidung des Gerichts mitgeteilt, d.h. wer welche Verfahrenskosten zu tragen hat. Und dann kommt noch, in einem separaten Schreiben und meist etwas später, der Kostenbescheid des Gerichts. Macht also mindestens drei gerichtliche Schreiben... So ist jedenfalls das Prozedere bei unserem Finanzgericht, und ich hätte eigentlich gedacht, dass es bei anderen Gerichten so ähnlich abläuft... Von daher, wenn Du weder einen Beschluss des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens noch eine Kostenentscheidung noch eine Festfestsetzung der Gerichtskosten bekommen hast, würde ich an Deiner Stelle wirklich beim Gericht anrufen, die haben da eine Geschäftsstelle und da sitzen Sachbearbeiter, die Dir in Deinem konkreten Fall weiterhelfen können, also geh ihnen höflich auf die Nerven und frag sie, bis sie es Dir so erklären, dass Du es verstehen kannst aus als Laie, und lass Dir das auch mit den Gerichtskosten erklären.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 10:29



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hey, danke für deine antwort... wenn ich ehrlich bin, habe ich da auch etwas meinen anwalt in verdacht... ich bin sehr unzufrieden... ich bin wirklich eine rechtschreibkatastrophe und besonders hier im forum achte ich nicht sonderlich pingelig auf die korrekte schreibweise... aber wenn cih die schreiben lese, die von meinem anwalt, bzw. von seinem büro (in meinem namen) dann verschickt werden, schäme ich mich in grund und boden... sie strotzen vor rechtschreibfehlern, daten sind falsch, namen stimmen oft auch nicht... ausserdem habe ich das gefühl, dss schreiben, die von der gegenseite kommen, mich erst unheimlich spät erreichen... und noch so ein beispiel nebenbei... ich habe im DEZEMBER die scheidung eingereicht, und bis HEUTE (!) noch nix von meinem anwalt dazu gehört... ich habe ein schreiben bekommen, dass sie mein stammbuch brauchen, dass ich ihm reingereicht habe, im dez. - das kam im januar per post mit dem vermerk: "zu unserer entlastung zurück" - seitdem habe ich in punkto scheidung NIX mehr gehört... und ich mein, ich habe mcih noch nie scheiden lassen... also ahbe ich keine ahnung, was die abläufe einer scheidung angeht... und frage mich, wie es jetzt wohl weitergeht... bzw. was so lange dauert...

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 10:39



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Hätte dieses Schreiben auch nicht verstanden, aber vermutlich empört angerufen was das soll. Dennoch rate ich Dir, wechsle den Anwalt wenn Du kannst. Ansonsten musste ich leider feststellen, das Richter/innen nicht immer unparteiisch sind. Viel Glück!!!Hast mein volles Mitgefühl.

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 10:55



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Wegen Scheidung, es ist normal dass das manchmal dauert! Warum rufst Du denn den Anwalt nicht an und fragst nach dem Stand der Dinge? Hab ich immer gemacht, alle 4 Wochen, warum nicht, dann bist Du schlauer! LG

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 11:30



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Hmm, aber wenn schon Verzugszinsen drin standen, war das doch eine Mahnung. Komisch eher, dass dem keine normale Rechnung vorrausging. Aber vielleicht landete die ja wirklich bei deinem Anwalt, kenn mich mit den Formalitäten nicht aus. Doch wenn ich eins am Beispiel eines Bekannten gelernt habe: leg Rechnungen nie einfach so zur Seite, immer reagieren, ob nun mit Widerspruch oder Bezahlen oder zumindest Anrufen und Nachfragen. Ansonsten endet es wirklich beim Gerichtsvollzieher. Wenigstens hattest du genug Geld dabei, sonst hätte er noch deine Wohnung gefilzt :-/ Tut mir echt leid für dich! Ich hoffe, du kommst irgendwie über die Runden. LG Berit

Mitglied inaktiv - 14.05.2008, 14:49