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gemeinsames sorgerecht, was macht man wenn ein elternteil unauffindbar ist

Thema: gemeinsames sorgerecht, was macht man wenn ein elternteil unauffindbar ist

hi, jetzt frag ich doch mal im internet nach,d a beimjugendamt vor ort krankheits-urlaubswelle ausgebrochen ist und ich seit diensttag keinen rückruf bekommen habe bzw die auch gar nicht abnehmen. und zwar teile ich mir das sorgerecht mit meinem exmann. war auch nie ein problem bis jetzt. seit ostern 2011 hat er sich nicht mehr gemeldet und stellt sich tot. beistandschaft und unterhaltsvorschußkasse schreibt ihn ja auch öfter mal an und meinte, dass er in all den jahren noch nie geantwortet hätte. ich habe alle mir möglichen kontaktdaten (mail, social network, diverse handynummern, über seine mutter ausrichten lassen) mehrfach versucht, aber er reagiert nicht und scheint auch wiedermal umgezogen zu sein ohne sich umzumelden. 1. frage: wozu haben wir dann geteiltes sorgerecht, wenn er es nicht ausübt. 2. frage: wenn ich nun zwingend eine unterschrift von ihm bräuchte ( z.b. passangelegenheiten) was mach ich da? hab schonmal davon gelesen, dass man eine unterschrift von einem richter einsetzen lassen kann. wie geht man denn da vor? watschel ich einfach zum gericht und sag denen, dass ich in urlaub will und mein kind nen ausweis brauch, der vater dazu aber nicht unterschreibt, weil verschollen? muss ich meine kontaktversuche nachweisen . oder brauch ich dazu nen anwalt, der dann auch noch lange briefe schreibt die unbeantwortet bleiben? und wäre es nicht einfacher das alleinige SR zu haben? hätte ich chancen? es ist nix vorgefallen und ich habe komplett alle daten behalten. wir wohnen auch noch an bekannter adresse. lg

von Big Mamma am 23.07.2012, 14:47



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Würde ich in dieser Situation auf jeden Fall beantragen und sehe gute Aussicht auf Erfolg. Dazu wird er sich äußern müssen,wenn er da GSR beibehalten will. Wenn er das macht und Du das alleinige nicht bekommst, dann kann zumindest das Jugendamt ihn gleich mal wegen dem Unterhalt beikommen. Zu verlieren hast Du also nix.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 14:55



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Anwalt brauchst du nicht. Das Jugendamt übernimmt die Rolle. Auf jeden Fall würde ich JETZT dringend einen Ausweis für das Kind benötigen. *räusper* Ganz egal, wann ich ihn tatsächlich bräuchte. Das Jugendamt versucht meist noch einmal eine amtliche Zustellung bei der bekannten Adresse (das sind diese gelben Umschläge). Kommt dann nichts, werden sie ein entsprechendes Verfahren eröffnen. Ob das Jugendamt Dich auch beim alleinigen Sorgerecht unterstützt, muss dort entschieden werden. Wenn sie aufgrund der "Einmaligkeit" der nicht erfolgten Zustimmung noch nicht wollen, müsstest Du dafür auf jeden Fall einen eigenen Anwalt nehmen. Ich wünsche Dir viel Glück!

von shinead am 23.07.2012, 15:23



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Also zum Pass, ganz aktuell bei uns, brauchte ich keine Unterschrift vom KV. Die haben mich einen Wisch unterschreiben lassen, dass die Kinder bei mir leben und ich dauerhaft vom KV getrennt bin. Mit Rechtsbelehrung und so falls das nicht der Wahrheit entspricht.... Ist übrigens NRW und die Formulare bekommst du nicht im Internet, sondern musst vor Ort hartnäckig genau danach fragen, dann geht das. Falls du eine Unterschrift brauchst, kannst du die tatsächlich von einem Richter ersetzen lassen. Uns stand eine Herz-OP an, mit den üblichen Risiken und die wollten eine Unterschrift, hab ich mir dann vom Gericht geholt. Sonst ist mir das absolut noch nicht passiert, dass ich für irgendwas eine Unterschirft brauchte, weder Kiga- noch Schulanmeldung. Wozu aber meines Wissens eine Erfoderlich wird ist: Taufe/Kircheintritt usw. sowie Kontoeröffnung nur auf den Namen des Kindes. Beides haben meine Kinder nicht. Ich könnte aber jederzeit z.B. ein unterkonto zu meinem konto machen. Hach viel geschwafelt jetzt, versuchs mal mit dem ASR, ich hatte da kein Glück mit. So sei es.... Viel Erfolg!

von Misty am 23.07.2012, 15:24



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ach ja, da war ja noch was. konto. aber mei, da hab ich uns auch anders weitergeholfen und ist jetzt nich tso dringend. die passache allerdings schon eher. ich hatte extra angerufen, was man brauch, war mir nicht sicher ob normales passfoto genügt und die bestehen halt auf unterschrift. basta. lg mel

von Big Mamma am 23.07.2012, 15:29



Antwort auf Beitrag von Big Mamma

Macht die Beistandschaft denn etwas? Die muessten doch eigentlich Schritte eingeleitet haben, seinen derzeitigen Aufenthaltsort herauszufinden, um ihn vor Gericht zu zerren. Ich wuerde ein Gespraech mit denen vereinbaren, um herauszuinden was die genau machen. Wenn sich herausstellt, dass da keine Aktivitaet geschieht, koenntest du mit ihnen eine Klage vorschlagen und gucken wie sie darauf reagieren (genervt, erfreut, interessiert etc.). Falls sich herausstellt, dass die lediglich Unterhaltsvorschuss verwalten, koenntest du in Erwaegung ziehen, die Beistandschaft zu kuendigen und den Fall einem ordentlichen Anwalt zu uebergeben.

von Pamo am 23.07.2012, 16:15