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Geschrieben von igeleyechery am 15.08.2013, 15:17 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Hallo!

Ich muss mal hier nachfragen. Beide Eltern haben das Sorgerecht und Umgangsrecht. Vater zieht aus. Kann die Mutter den Umgang einfach ohne irgendwas verbieten? Welche Rechte hat der Vater, wenn die Mutter jeglichen Kontakt zu den Kindern verbietet und wie ist das mit dem Unterhalt? Wonach berechnet sich der?Gehalt oder gibt es da feste Sätze?

 
5 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Antwort von LittleRoo am 15.08.2013, 15:28 Uhr

Warum möchte die Mutter den Umgang verbieten ? Der Kindsvater und besonders das Kind haben ein Recht darauf sich zu sehen. Davon mal abgesehen darf sie bei gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht den Umgang nicht einfach verbieten, das muß wenn gerichtlich entschieden werden.

Der Unterhalt richtet sich nach der "düsseldorfer Tabelle", bzw. auch nach dem Einkommen des Kindsvaters. Wenn er jedoch zu wenig Geld hat und den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, ist ves ratsam Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Antwort von Flightpiepenpaula am 15.08.2013, 15:34 Uhr

Hallo,

auch bei getrennt lebenden/wohnenden Elternteilen haben die Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Ohne einen gewichtigen Grund (akute Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung etc.) beim anderen Elternteil darf die KM den Kontakt nicht untersagen. Der Vater sollte sich schnell ans JA wenden und ein moderiertes Gespräch mit der KM beantragen. Versuchen die Situation zu klären und auf der Elternebene zusammenarbeiten. (Klingt einfacher als es ist...)
Der Unterhalt berechnet sich durch mehrere Faktoren, zum einen spielen Anzahl und Alter der Kinder eine Rolle. Zum anderen der Verdienst, finanzielleVerpflichtungen (wie etwa Kreditbelastungen, andere Unterhaltsverpflichtungen etc.) Wie hoch der Unterhaltsbedarf für die Kinder ist, ist in der Düsseldorfer Tabelle ersichtlich.
Ich empfehle allerdings eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten zu lassen. Dort werden die Einkommensnachweise des Unterhaltspflichtigen zu einer detallierten Berechnung herangezogen. Gerade bei mehreren Kindern kann der Unterhalt auf Grund eines geringen Verdienstes unter Beachtung des Selbstbehalts des Vaters geringer ausfallen als in der DD-Tabelle ersichtlich.
Ich hoffe die Fragen soweit beantwortet zu haben :-)

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Re: Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Antwort von igeleyechery am 15.08.2013, 18:27 Uhr

Hallo!

Danke für die Antworten. Das hilft weiter. Die Mutter nutzt die Kinder als Druckmittel für Unterhalt. Sie unterbindet jeglichen Kontakt. Sie dürfen nicht mit dem Vater telefonieren und er darf nicht vorbei kommen. Da wird wohl außer Jugendamt oder Gericht nicht viel bleiben für den Vater.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Antwort von Patti1977 am 15.08.2013, 18:54 Uhr

Er sollte umgehend zum Jugendamt und dort eine Umgangregelung mit gemeinsamen Gespräch fordern. Kann sehr klärend sein. Für beide Seiten.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht! Rechte und Pflichten

Antwort von nociolla am 15.08.2013, 20:26 Uhr

Und zwar schnell , wenn Er das erst eine bestimmte Zeit duldet heißt es nachher er hat sich nicht gekümmert und es gibt keine feste Beziehung zum Kind.

Gruß
Noci

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