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Geschrieben von reneb am 02.01.2023, 14:48 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Hallo ihr Lieben, ich bin neu hier und komme gleich mit einer spannenden Frage.

Meine Partnerin ist Mutter eines Kindes. Sie und ihr Exfreund üben das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind aus. Der Kindsvater hat sich vor einiger Zeit geweigert den Vertrag für die KiTa zu unterschreiben, weswegen meine Frau sich über das Familiengericht eine Vollmacht ausstellen lies, dass sie den Vertrag alleine unterschreiben darf. Es hat ein bisschen gedauert, aber am Ende geklappt.

Nun möchte der Kindsvater in die Vertragsunterlagen mit der KiTa Einsicht haben und diese ablichten.

Ist der Kindsvater, trotz dass er keine Unterschrift unter den Betreuungsvertrag geleistet hat, berechtigt in die Vertragsunterlagen Einsicht zu haben und diese abzulichten oder gar abholberechtigte Personen einzutragen?
Meiner Einschätzung nach ist meine Partnerin alleinige Vertragspartnerin mit dem Kindergarten. Vielleicht liege ich aber auch falsch und der Kindsvater hat wegen des gemeinsamen Sorgerechts ein Anrecht darauf und das Gericht hat quasi nur seine Unterschrift ersetzt, da er nicht unterschreiben wollte.

 
17 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von Lena_1922 am 02.01.2023, 15:38 Uhr

Aus welchem Grund möchte er eine Kopie ?
Und aus welchem Grund verweigert ihr eine Kopie?
Man kann sich jahrelang streiten - muss man aber nicht.
Geht es um den Mehrbedarf/Kosten?
Die Abholpersonen sind nicht von erheblicher Bedeutung - die darf der ET mit Alltagssorge selbst eintragen, ebenso kann er an seinen Umgangstagen natürlich auch Personen benennen, die dem Kind bekannt sind.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von reneb am 02.01.2023, 15:45 Uhr

An der Stelle geht es ein bisschen um's Prinzip. Er verweigert alles, was irgendwie mit dem Kind zu tun hat, torpediert jedwede Einigungen und verzögert alles bis zur letzten Minute, zahlt viel zu wenig Unterhalt, beteiligt sich nicht an den KiTa-Kosten und fordert aber für sich aber immer das Maximale.

Mir geht es hierbei aber nicht nur um das Prinzip, sondern auch darum, ob er es rechtlich darf in den Vertrag reinzuschauen, auch wenn keine Unterschrift geleistet hat.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von Lena_1922 am 02.01.2023, 15:48 Uhr

Warum zahlt er zu wenig Unterhalt?
Das wäre die Stelle an der ich ansetzen würde.
Da hilft die Beistandschaft beim Jugendamt gut und kostenlos und langfristig.

In den Vertrag darf er nicht schauen, wenn es ihn nicht betrifft - ist aber seine Umgangszeit betroffen oder werden Kosten anteilig gefordert - dann schon.

Grundsätzlich sollte man eine Strategie entwickeln, sonst werden das noch sehr teuere und mühsamen 20 Jahre - wenn man wegen jeder Kleinigkeit den Anwalt einschalten muss.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von desireekk am 02.01.2023, 16:02 Uhr

Hallo,

wenn er Einsicht in den Vertrag will, kann er ja über's Gericht einen Antrage stellen (= klagen). Dann sagt ein Richter wo es langgeht.

Aber:
Die Eltern werden noch mindestens weitere 18-20 Jahre zusammenarbeiten müssen.
Da kann man wegen so etwas ein Fass aufmachen.... oder eben nicht.

Wenn er zu wenig zahlt: klagen / Jugendamt beauftragen.

Er kann gerne noch 2-3 mehr seine Unterschrift verweigern, und damit de Mutter zum Gericht zur Unterschriftersetzung zwingen: das ist super, denn dann hat se sehr gute Chances auf das alleinige Sorgerecht zu klagen.

VG, viel Gelassenheit und einen langen Atem wünscht

D

(hab das alles durch.... Ich kenn' das "um's Prinzip gehen")

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Das Prinzip tragt ihr auf dem Rücken des Kindes aus

Antwort von Berlin! am 02.01.2023, 22:38 Uhr

EUCH geht es ums Prinzip. Ihr wollt gewinnen, Recht haben und behalten. Ihr Erwachsenen streitet Euch und schafft es nicht, Euch mal zurückzuhalten.
Soll er doch in den Vertrag schauen.
Habt ihr wirklich Befürchtungen, dass er dem Kind iwie schaden will? Oder warum streitet ihr Euch über "das Prinzip" und lasst das Kind darunter leiden?

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Re: Das Prinzip tragt ihr auf dem Rücken des Kindes aus

Antwort von reneb am 03.01.2023, 8:38 Uhr

@Berlin!:

Wenn er nicht in den Vertrag reinschauen darf, schadet es dem Kind?

Es geht darum, dass er nicht wollte, dass das Kind in den Kindergarten geht. Es gibt noch gefühlte 1000 andere Themen, die nicht funktionieren in dieser Elternschaft, die von unserer Seite aus gerichtlich erstritten werden mussten. Und dann macht er nur einmal "Schnipp" mit dem Finger und man soll sofort "Ja und Amen" sagen?

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Re: Gemeinsames Sorgerecht ist der entscheidende Satz

Antwort von cube am 03.01.2023, 8:53 Uhr

Das seine Unterschrift gerichtlich ersetzt wurde heißt nicht, dass er damit alle Rechte bzgl. Informationen an ihn verwirkt hat.
Das nur deine Partnerin den Vertrag unterschrieben hat, ändert nichts an der gemeinsamen Sorgeberechtigung.

Nur mal angenommen, er würde eine Unterschrift für zB Anmeldung in einem Schwimmverein benötigen. Ihr verweigert diese, er lässt sie ersetzen. Und dann erfahrt ihr nichts mehr über irgendwelche Termine dort etc - würdet ihr dann nicht eher auch auf das gem. SG pochen und Info´s verlangen?
Ich denke ja.

Ich finde tatsächlich auch, hier wird wieder das Kind bzw. das Kind betreffende Dinge genutzt, um einen elterlichen Kleinkrieg zu führen. Gibt es außer "unser Recht" einen triftigen Grund, weswegen der Vater diese Informationen nicht bekommen soll? Würde dies dem Kindeswohl schaden?
Wenn nein, dann informiert ihn halt und gut is.
Würdet ihr umgekehrt sicher auch wollen.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht ist der entscheidende Satz

Antwort von reneb am 03.01.2023, 9:01 Uhr

Danke. Das klingt nach einer vernünftigen Antwort. Und natürlich hast du Recht, was das Thema (Klein-)Krieg angeht. Nur wird man mürbe, wenn das seit Jahren so geht, man anfangs immer kleinbei gibt und trotzdem immer wieder in nahezu allen Themen torpediert wird.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht ist der entscheidende Satz

Antwort von cube am 03.01.2023, 9:11 Uhr

Das kann ich gut verstehen. Und auch, das man eben sagt "ich bin doch nicht der Depp, der immer .." und so weiter.
Aber weil das eben noch Jahre so gehen wird - macht es EUCH einfacher und steckt die Energie in Dinge, die wirklich wichtig sind.
Das ist kein Nachgeben/klein beigeben - das ist einfach nur klüger sein und seine Ressourcen vernünftig einsetzen ;-)
Er wird sich mehr "freuen", wenn er euch triggern kann mit solchem Kleinkram und ihr nehmt ihm den Wind aus den Segeln, wenn ihr ganz souverän drüber steht.
Kommt es dann mal zu einem größeren Thema, seid ihr diejenigen, die immer Kooperationsbereitschaft gezeigt haben und damit sicher eine bessere Ausgangsposition habt, um etwas Wichtiges durchzudrücken.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von mauspm am 03.01.2023, 10:36 Uhr

wenn er merkt dass er euch mit so einer simplen sache triggern kann weitet er das dann sicher aus, denn nur darum geht es. daher bleibt bei dieser angelegenheit gelassen und gebt ihm einsicht, er wird ja eh nix damit anfangen können, er wird nur merken er beißt sich die zähne aus an euch .
und ich verspreche es kommen noch situationen wo es notwendig wird dass ihr die stirn bietet, daher ist dieser kleinkram hier zu vernachässigen

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Re: Das Prinzip tragt ihr auf dem Rücken des Kindes aus

Antwort von Berlin! am 03.01.2023, 10:49 Uhr

Wie ich sagte: ihr streitet Euch, weil IHR Recht behalten wollt, weil IHR nicht nachgeben wollt und tragt offensichtliche Defizite im elterlichen Bereich dann auf dem Rücken des Kindes vor Gericht aus.
Ich lese wieder nirgendwo etwas davon, was für das Kind am besten, nur, was ihr wollt. Nämlich recht behalten und ja nicht nachgeben, schon aus Prinzip nicht.

Er ist nunmal der Vater des Kindes. Und auch, wenn er sich genau so daneben benimmt, wie ihr, hat er Rechte.
Zahlt er nicht genug Unterhalt, dann kümmert Euch vernünftig darum. Und versucht nicht dauernd,. dem KV eins auszuwischen oder ihm eines reinzuwürgen.
Übt er sein Sorgerecht nur aus, um querzuschießen, dann kümmert Euch darum, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Aber wie gesagt: er ist der Vater und ist damit eben nun mal Teil Eures Lebens. Deal with it.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht ist der entscheidende Satz

Antwort von Berlin! am 03.01.2023, 10:53 Uhr

Es ist doch kein "Keinbeigeben", wenn man sich nicht wegen jedem Käse vor Gericht trifft sondern einfach ruhig und gelassen gewisse Dinge einfach macht.
Überlegt doch bitte, was dieser Kleinkrieg mit dem Kind macht. Die Eltern werden noch sehr sehr lange miteinander auskommen müssen. Bitte kümmert euch darum, dass das vernünftig funktioniert.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von Lena_1922 am 03.01.2023, 11:28 Uhr

Diese kleinen Schauplätze würde ich verlassen. Vielleicht macht er das nur um Stress/Reibung zu erzeugen...

Aber beim Thema Unterhalt würde ich nicht locker lassen - warum zahlt er zu wenig...

Geht ihm "ordentlich auf die Nerven" - so das er irgendwann froh ist, von euch nichts zu hören....

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von luvi am 04.01.2023, 13:01 Uhr

Hallo reneb,

Was mir noch auffällt, ist, dass du als Partner der Mutter des Kindes schreibst.

DIR geht es ums Prinzip, schreibst du.
Aber eigentlich hast du mit dem ganzen Papierkram, den Vertragsunterlagen usw. gar nichts zu tun.
Es ist eine Angelegenheit der Eltern des Kindes.
Stört das deine Partnerin /Frau auch, oder geht das von dir aus?

Ich hab das Gefühl, hier geht es auch noch um was ganz anderes.

LG luvi

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von Mary261185 am 04.01.2023, 21:20 Uhr

Hi reneb. Ich verstehe eure Lage und denke, dass jemand, der noch nie in so einer Situation mit Art von Mensch war, nicht mitreden kann.
Haltet die Ohren steif.
LG

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - KiTa-Vertrag Unterschrift verweigert - Auskunftsrecht

Antwort von Cydney1 am 01.02.2023, 13:52 Uhr

Hallo,

bei den meisten Aussagen bin ich ziemlich bei Cube. Und ja, ich kann euch Verstehen, das ihr einfach mal eine Grenze setzen wollt.
Aber das funktioniert in dieser Situation 0. Ihr müsst da dieses Frontendenken versuchen raus zu nehmen. Wie andere schon schrieben, jede Situation zu einem Kriegsschauplatz machen wird über die Jahre zermürbend.
Rechtlich gesehen darf er denke ich ziemlich sicher sich im Kiga informieren, den Vertrag sehen etc. Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und müsst eine Ebene finden, wo ihr ZUSAMMEN mit ihm an EINEM Strang zieht FÜR das GEMEINSAME KIND!!!
Und das versuchen auch immer in Ruhe kommunizieren. Er scheint ja zumindest Interesse an dem Kind zu haben ( hört sich zumindest so an). Bedenkt immer, daß das mehr ist wie viele andere Väter tun.
Ich selber bin alleinerziehend mit 3 Buben. Der Papa kümmert sich regelmäßig, Geld bekomme ich *nur* Unterhaltsvorschuss, da ist 0 zu holen, ebenso bleiben schulische/ärztliche Sachen komplett an mir hängen. Allerdings haben wir da auch die stillschweigende Absprache, daß er mir da auch nicht reinfunkt.
Bei uns vermeiden wir Stress, indem wir frühzeitig Dinge/Zeiten absprechen.

Und ja, auch mich bringt er manchmal auf die Palme, allerdings hilft es da tatsächlich, sich (und ihm) immer wieder klar zu machen, daß man in einem Boot sitzt und versuchen sollte zusammen eine Lösung FÜR das Kind zu suchen.

Wenn ihr das nach ner Weile schafft wird es einfacher, wenn er kein kompletter Depp ist, hoffe ich für Euch, das es ruhiger wird. Das Ziel sollte sein, einen Kriegsschauplatz wenn möglich, frühzeitig abzuwenden.
Sonst werden das anstrengende Jahre für Euch....und fürs Kind ein fürchterliches Tauziehen.

Viel Glück

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Re: Das Prinzip tragt ihr auf dem Rücken des Kindes aus

Antwort von Cydney1 am 01.02.2023, 14:05 Uhr

@ reneb

Es geht darum, dass er nicht wollte, dass das Kind in den Kindergarten geht. Es gibt noch gefühlte 1000 andere Themen, die nicht funktionieren in dieser Elternschaft, die von unserer Seite aus gerichtlich erstritten werden mussten. Und dann macht er nur einmal "Schnipp" mit dem Finger und man soll sofort "Ja und Amen" sagen?



GENAU!!!
Dem Kind zu liebe. Mach eine Kopie vom Vertrag, sagt ihm nett wie das da so ist und (ich gehe mal davon aus das es dem Kind gefällt) das sein Kind sich da wohlfühlt.

Streit braucht immer 2 Parteien.....macht da einfach nicht mit und sei scheiße freundlich entspannt. Das ist erstmal nicht einfach, aber der einzige vernünftige Weg. Wichtige Dinge, wie den Kiga, ruhig, nüchtern und notfalls per Gericht durchdrücken und ansonsten immer versuchen zu deeskalieren.

Braucht Nerven, wird aber mit der Zeit einfacher.

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