Alleinerziehend, na und?

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ganz viele fragen....

Thema: ganz viele fragen....

Hallo zusammen, ich heiße mady, bin 27 jahre alt und habe einen 1,5jährigen sohn. zur zeit wohne ich noch mit meinem lebensgefährten und papa meines sohnes zusammen, allerdings kriselt es schon recht lange und auch heftig zwischen uns und ich bin immer weniger bereit für diese beziehung zu kämpfen, kind hin, kind her. ich bin noch im erziehungsurlaub. nun mal meine fragen. wie gehe ich denn vor wenn wir uns wirklich trennen?? können wir den unterhalt unter uns regeln, muss ich das jugendamt einschalten?? wie ist es mit einer wohnung??wie schnell würde das gehen??wo bekomme ich hilfe und unterstützung??ich weiss nicht wie schnell ich in meinen beruf zurückkehren kann, da ich 3jahre erziehungsurlaub eingereicht habe und mein chef mit sicherheit nicht so flexibel ist und mich von heut auf morgen wieder in den betrieb eingliedern kann. kann ich denn auch in teilzeit arbeiten oder muss ich direkt vollzeit??wir sind nicht verheiratet, also muss er doch für mich nicht aufkommen, richtig?? ich weiss das sind viele viele fragen, aber ich habe so überhaupt keine ahnung..... was ist mit meinem "stiefsohn", also dem halbbruder meines sohnes??habe ich auch sowas wie umgangsrecht weil die 2 den gleichen vater haben oder bin ich da komplett aussen vor?? vielen Dank schon mal im voraus lg

Mitglied inaktiv - 23.03.2011, 18:51



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1. Solange Du keine staatlichen Gelder beantragen mußt/willst, könnt Ihr das unter Euch regeln. 2. In den ersten 3 Lebensjahren Deines Kindes MUSST Du gar nicht arbeiten. Aber Du darfst natürlich :-). Vielleicht besser als abhängig sein - egal ob vom Freund oder vom Amt. 3. Dein Freund ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet - wenn er denn genug Geld verdient, der Unterhalt an die Kinder geht vor. 4. Eine gute Anlaufstelle für den Kindesunterhalt ist das Jugendamt. Die helfen auch bei einer Umgangsregelung. Auch geeignet sind die "üblichen Verdächtigen" wie Caritas, Pro Familia etc. Die können auch ausrechnen, ob Dir auch Unterhalt zusteht - das kann/darf das Jugendamt nicht. 5. Du hast kein Umgangsrecht mit Deinem Stiefsohn. Aber vielleicht läßt sich da was auf persönlicher Ebene regeln. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 23.03.2011, 19:00



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Hallo Mady, können wir den unterhalt unter uns regeln, muss ich das jugendamt einschalten?? Ja könnt ihr aber solltest du auf Unterstützung (z.B. ALG2 angewiesen sein) ist eine Unterhaltsberechnung vom Jugendamt hilfreich als Nachweis, Belege für Unterhaltszahlungen auch. UH ist dann angerechnetes Einkommen des Kindes wie Kindergeld auch. Bekommst du UH für dich vom Vater des Kindes, dnan ist das dein Einkommen. wie ist es mit einer wohnung?? Wenn der Mietvertrag auf euch beide läuft dann sollte der der auszieht ausgetragen sein sonst haftet er mit. Wenn es dazu kommt, daß du da bleibst und Wohnzuschuss mit ALG2 bekommst muss die Wohnung in Größe/Kosten angemessen sein. Wie viel das sein darf ist regional unterschiedlich, frage im Amt nach. wo bekomme ich hilfe und unterstützung?? Jugendamt, Caritas, Arge (wegen ALG2) kann ich denn auch in teilzeit arbeiten oder muss ich direkt vollzeit?? Wenn man ohne Job nur von ALG2 lebt ist antürlich ein Job anzustreben der Geld bringt und das wird ohne Vollzeit kaum möglich sein. wir sind nicht verheiratet, also muss er doch für mich nicht aufkommen, richtig?? Kommt auf sein Einkommen an, möglich, daß er auch Unterhalt an dich zahlen muss, weil du ja derzeit nicht arbeiten kannst und er als Vater "daran beteiligt" war. was ist mit meinem "stiefsohn", also dem halbbruder meines sohnes??habe ich auch sowas wie umgangsrecht weil die 2 den gleichen vater haben oder bin ich da komplett aussen vor?? Nein nicht wirklich, da du ja nicht die Mutter bist aber wenn du, er und das Kind Umgang möchten kann man das ja vereinbaren. Ich fände es toll, wenn die Geschwister sich sehen können. lG mf4

von mf4 am 23.03.2011, 19:03



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Hallo Mady, lebts du in einer größeren Stadt?Möglicherweise gibt es dann ganz viele Anlaufstellen, die für dich interessant sein könnten. In unserer Stadt gibt es z.B. bei der Diakonie eine eigene Familienberaterin, daneben natürlich Pro Familia, Donum Vitae... Es kann von Vorteil sein, sich an so eine Stelle zu wenden, weil die sich zum einen in der Beratungslandschaft auskennen und dich weiterleiten können, andererseits du nicht allein bist, wenn du z.B. ALG II beantragen musst. Das ist oft nicht nur hart, weil es so kompliziert ist, sondern eben auch sehr unpersönlich. Beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten, ist unkompliziert und kann sinnvoll sein. Wenn der Unterhalt unkompliziert geregelt werden kann, muss der Beistand ja nicht tätig werden. Ich wollte das damals nicht, um meinen Ex nicht zu schocken, musste aber von der Arge aus und bin nachträglich froh, weil es eine gewisse Distanz zwischen und geschaffen hat. Auch wenn der Beistand nie tätig werden musste. Viele Grüße

von rabukki am 23.03.2011, 23:08