Alleinerziehend, na und?

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Wo ist der Sinn ? bitte um Erklärung

Thema: Wo ist der Sinn ? bitte um Erklärung

Hallo , Hätte gerne mal eine Erklärung zu folgendem Fall. Eine Bekannte hat vor ein paar Monaten ihr 2 Kind bekommen und lebt nicht mit dem Vater des Kindes zusammen. Nun hat sie bei dem Amt (lebt von Hartz4 , noch nie gearbeitet) einen Umzug beantragt .Sie möchte in die Stadt ziehen wo auch der Vater des Kindes lebt ,allerdings weiterhin alleine. Sie hat nun die Zusage sich eine Umzugsfirma zu nehmen und die Kosten (1000 Euro ) zahlt das Amt.Sie nennen das ,,Familienzusammenführung ,, !!! Wo ist das bitte eine Zusammenführung wenn sie weiterhin alleine dort von Hartz 4 weiter lebt? Meiner Meinung nach weiss das Amt das gar nicht daß sie dort weiterhin alleine lebt ,statt mit dem Vater zusammenzuziehen. Das Geld etc könnte man sich doch echt sparen. Auf meine Frage hin warum sie weiter da allein bleiben will meint sie nur daß sie sonst zuwenig Geld beide hätten ??? ...örgs Sorry ich verstehe das echt nicht und hätte gerne eine Erklärung ...! Vielleicht kann mir das hier ja jemand erklären ? lg yvonne

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 10:19



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in meinen augen. sie zieht mehr kohle vom amt, wenn sie weiterhin alleine lebt. der freund kommt wohl jeden tag - schläft auch dort und sie leben eine eheähnliche partnerschaft. meiner meinung gehört das gemeldet...............und das geld gestrichen! welche erklärung brauchst du da? sie bekommt noch viele kinder und wird niemals arbeiten gehen und wird weiterhin vom staat leben. für mich ist das assozial

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 10:24



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Kann ich mit den vorhandenen Informationen so nicht sehen. Sie zieht um, und wenn das Amt davon ausgeht, daß sie weiterhin alleine lebt, dann wird das Amt zusätzliche Gründe haben, dem Umzug zuzustimmen, andernfalls werden Umzugskosten in dieser Größenordnung nämlich gar nicht erst bewilligt. Einfach nur die Aussage "Juhuu, ich mag umziehen in meine Traumgemeinde!" reicht als Begründung nun wirklich nicht ganz aus... Familienzusammenführung kann es für die Kinder durchaus bedeuten. Sozialhilfebetrug wird es erst dann, wenn die beiden faktisch dann doch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Wenn Papa also dort schläft, seinen Lebensmittelpunkt dort hat und trotzdem woanders gemeldet ist. Dann verstößt er auch gegen das Meldegesetz. Nur, davon steht im Posting nichts, und deshalb bitte Vorsicht mit diesen vorschnellen Verurteilungen. So, nun aber weg Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 10:35



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was du ohne jegliche weiteren infos alles über die frau, ihr leben, ihre absichten udn ihre zukunft weißt, chapeau! wo lernt man sowas? intensivkurs bildzeitung und rtl-pseudodokusendungen?

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:10



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Hat eine Freundin von mir auch gemacht, weil der Vater ansonsten kaum Gelegenheit gehabt hätte, sich mit um sein Kind zu kümmern, für das Kind war es also eine Familienzusammenführung, zumindest an einen Ort, wo vernünftiger Umgang machbar ist. Das heißt aber nicht, daß die Eltern eine heimliche Beziehung führen, Vater hat ne Neue und Mutter ist weiter alleine, aber Kind provitiert davon und das ist wichtig! Warum wird immer sofort ein böser Hintergedanke vermutet?

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 10:28



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ich wollte auch das mein Ex hier her zieht, aber nicht damit wir eine heimliche Beziehung führen können (der Zug ist schon lange abgefahren), sondern damit er sich um sein Kind besser kümmern kann...

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 10:34



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hallo für mich liest sich das erstmal so,alsob die beiden noch einpaar sind, nicht zusammen ziehen,da sie dann als bedarfsgemeinschaft gelten und so weniger geld bekommen würden. wenn das so ist, dann find ich das schon schmarotzern. wenn sie getrennt sind und sie in die nähe zieht damit der vater sich kümmern kann ist es eine zusammen führung und das amt wird sie sicher auch irgendwann an arbeit bringen, der vater kann ja nun auch einen teil der betreuung übernehmen!

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 10:38



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Huhu Also die beiden führen eine Beziehung , sehen sich jedes Wochenende abwechselnd bei ihr oder bei ihm . Sie hat sich dazu extra ein Auto gekauft vom Elterngeld . Sie will nur zu ihm ziehen um mehr in seiner Nähe zu sein und somit die weiten Fahrkosten zu sparen. (sind immer so ca 80 km) Zudem wäre sie dann in einer Stadt und nicht mehr auf dem Land ! (wollte sie ja schon lange .) In meinen Augen ist es auch Betrug was sie da macht , und das das Amt ihr alles zahlt kommt wohl daher ,daß die davon ausgehen das sie dort mit ihm zusammenzieht. (dann würde es auch Sinn machen ) . So aber macht es keinen Sinn für mich ,da sie dort genauso ihr ,,faules Leben auf Staatskosten weiter lebt und mit Sicherheit in ein paar Jahren wenn der Zuschlag für Alleinerziehende oder UVG ausläuft sich ein weiteres Kind zulegen wird. Ich finds einfach zum Kotzen sorry......bin selbst alleinerziehend und hab 3 Kinder und bin immer am arbeiten , könnte mir aber keinen Umzug zu meiner Familie selbst leisten . Sowas ist echt ungerecht in meinen Augen...! lg yvonne

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:09



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Weiß deine Bekannte, in welchem Ton du über sie schreibst?

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:16



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Hi Ja sie kennt meine Einstellung !

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:19



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... wie sollen die davon ausgehen, dass sie mit ihm zusammen zieht? Wenn die Arge den Umzug bewilligt, dann hat sie Angaben z.B. über die Zimmerzahl der zukünftigen Wohnung und würde auch nur 2/3 der anfallenden Mietkosten bezahlen, wenn sie davon ausgehen würde, dass der Partner mitwohnt. Außerdem müsste der Partner sich für eine Antragstellung erstmal "nackig" machen, ganz so einfach ist "Sozialbetrug" halt doch nicht, auch wenn das Thema in den Medien ganz gerne ausgeschlachtet wird. 80 km hin und zurück, das sind im Monat eine ganze Stange Geld, wenn man das wöchentlich fährt. Und wie sie ihr Elterngeld einteilt, das darf sie ja Gott sie Dank allein entscheiden. Wer entscheidet denn, dass Eltern in einer Wohnung zusammenleben müssen, nur weil sie ein Paar sind? Vielleicht sind sie jung und/oder das Kind nicht geplant und sie müssen sich an die Situation erstmal rantasten? Das ist doch sehr sinnvoll, was die beiden machen. Immer dieser Argwohn gegenüber ALG-II Empfängern.

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:46



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das hättest du gleich zuschreiben sollen dann ist es natürlich was anderes... aber selbst das ist für mich verständlich... eine Bedarfsgemeinschaft erhält deutlich weniger Geld... das ist aber ein Fehler im System...

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:51



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Möchtest Du denn gerne selbst zu Deiner Familie ziehen? Hast Du schonmal wegen Umzugskostenbeihilfe angefragt? Mal davon abgesehen, dass ein Umzug mit Familienhilfe etc.nicht 1000 Euro kosten muss, kann ich nicht verstehen, dass es ALG II-Empfängern immer erst ganz schlecht gehen muss, damit sie nicht als Schmarotzer dargestellt werden. Ich finde es toll, in einem Land zu leben, in dem jungen Familien (trotz Hartz IV) UNTERSTÜTZUNG (nicht zu verwechseln mit Almosen) zukommt und wenn sich jemand daran so stört, liest es sich für mich eher als Zeichen dafür, das bei demjenigen etwas schiefläuft. Ich habe mal eine Studie gelesen, in der nachgewiesen wurde, dass die Sozialschmarotzerdebatte in der Presse immer dann gehäuft geführt wird, wenn sie aus wahlstrategischen Gründen sinnvoll ist. Neid schüren (auf die "Untersten" einer Gesellschaft) kann ja ein ganz brauchbares Instrument sein und man sollte aufpassen, dass man sich davon nicht manipulieren lässt. Grüße

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:01



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wie deine bekannte ihr leben versucht zu managen? weißt du, ob sie wirklich faul ist? nicht jeder, der nciht arbeitet ist nur zu faul dazu. du bist über deine eigene situation gefrustet - das ist nachvollziehbar, aber dann bring das als DEINE baustelle rüber und mach ncith deine bekannte schlecht. kannst ja selbst arbeitslos werden und solche geschenke von der arge annehmen. weil arbeitslos, abhängig, misstrauischen mitbürgern wie dir gegenüber im legitimationszwang zu sein und bei der arge die hosen runterzulassen ja für jeden alg2-empfänger das non-plus-ultra der lebenswünsche darstellt.

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:14



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Wenn Du das ganze als Betrug einstufst, dann zeig sie doch an. Ein Schreiben an die Arge genügt... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:18



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Hi hm...nein ist nicht mein Ding. Ich wollte einfach nur mal eine Erklärung dafür wie sowas entschieden wird. Wie gesagt in meinem Augen macht das kein Sinn....!

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:20



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u.U. hat die jetzige Arge auch sehr wohlwollend den Umzugswunsch geprüft, da sie dann aus deren Zuständigkeit fällt und ihr Fall bei der neuen Arge aufs Konto geht :-)

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 11:46



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Wahrscheinlich hat sie in der Stadt auch mehr Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der Arbeitsaufnahme. Insofern kann das auch so sinnvoll sein. GsD hat die ARGE nicht zu entscheiden, ob man mit seinem Lebenspartner zusammenwohnen muß oder nicht. Sozialbetrug ist es erst dann, wenn man faktisch zusammenwohnt und es nicht meldet. Schon lustig: Weiter unten wird wild dafür gekämpft, daß man erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens als Bedarfsgemeinschaft gilt, weil man das Zusammenwohnen ja erst ausprobieren dürfen muß. Aber jetzt will man dann doch vorschreiben, wer wann zusammenzuziehen hat. UVG ist bei dem Ganzen übrigens komplett irrelevant. Wenn der Mann zahlen kann, dann gibt es keinen UVG - auch dann nicht, wenn sie getrennt wohnen. Wenn er sowieso nicht zahlen kann, dann ist das eine "Linke Tasche - Rechte Tasche"-Rechnung, denn für das Kind bekommt sie so oder so das gleiche Geld. Wenn der KV bei ihr wohnt, von der ARGE, wenn der KV nicht bei ihr wohnt, wird ihr der UVG von ARGE-Geld abgezogen - die Summe bleibt aber gleich. Und ansonsten finde ich vor allem Leute komisch, die "Schaut mal, was meine Bekannte alles falsch macht"-Postings in Foren setzen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:00



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WENN die Arge weiß, daß sie mit dem Partner zusammenzieht, dann wird VOR der Entscheidung, ob Umzugskosten übernommen werden oder nicht, sein Einkommen mit unter die Lupe genommen. Die Konstruktion "Die Arge geht davon aus, daß sie zusammenziehen und zahlt, dabei werden sie in Wahrheit getrennt leben..." ist nicht schlüssig? Bist Du ein Fake? Andersherum wäre es verständlicher: Die Bekannte hat gute Gründe für den Umzug vorgetragen, die außerhalb einer Beziehung liegen, für die Arge war dasa schlüssig und sinnvoll, die Frau bleibt mit den Kindern alleine, also werden Umzugskosten übernommen. In Wirklichkeit werden sie aber zusammenleben. Genau so liest sich Dein Posting aber eben gerade nicht! Sorry, da stimmt etwas nicht, und deshalb mag ich auch gar nicht in Dein Schmarotzer-Geschrei mit einstimmen. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:28



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Hi hm...also ich komm mir hier nun vor wie an den Pranger gestellt,dabei wollte ich nur eine Erklärung wie oder warum man so etwas genehmigt! @Ralph...nein ich bin kein Fake...ich bin nur einfach unwissend ,da ich bisher meinen Lebensunterhalt und deren meiner Kinder allein verdient habe. Ich habe mich nicht nach Schulbeendigung nach potenziellen Erzeugern umgeschaut und mich dann 7 Jahre lang auf Staatskosten ausgeruht.Nie gearbeitet und keinen Cent Steuern gezahlt aber immer nur am meckern wie schlecht das Leben doch ist und wie wenig es doch vom Staat gibt ....! nach Wegfall von Alleinerziehenden Zuschlag etc mich dann wieder auf die Suche gemacht habe nach einem Erzeuger um bloss nicht arbeiten zu müssen. Genau so ist das nämlich bei ihr und ich wollte das hier gar nicht so ausschmücken. Ich kann sowas einfach nicht nachvollziehen und als ich das nun alles erzählt bekommen habe mit dem Umzug...Kosten etc hab ich echt gekocht. Für mich nicht nachvollziehbar . Ich gehe nicht davon aus das sie dem Amt gesagt hat auch dort in der Stadt allein zu wohnen . Oder die sind hier wirklich froh sie ,,übergeben ,, zu können . Ihr Freund ist zudem auch Hartz 4 Empfänger und wie gesagt ihre Aussage ist das wenn sie mit ihm zusammenziehen würde , es zuwenig Geld gäbe. Mehr sag ich dazu nun auch nicht mehr....!

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:53



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Faule H4-Damen die sich Besamer suchen? Oh Mann Was für ein Klischee.

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 15:11



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Ich freue mich immer sehr sowas zu lesen. Als ich nach der Trennung mit den Kindern mittel- und Möbellos dastand wurden mir 177€ auf Kredit bewilligt zum Aufbau einer neuen Existenz und sogar Kaution gleich verwehrt. Leider gehts offenbar nach Nase, ob und wenn ja wer wieviel bekommt Für sie, das Kind und den vater wird das aber sicher das beste sein (toll finden muß ichs ja nicht). lG mf4

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 12:45



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niemanden zwingen zusammen zu ziehen, nur damit ein H4 empfänger weniger dem staate zu last fällt... falls ich z.b jetzt jemanden kennenlerne (was ich gar nicht will) und über längere zeit eine beziehung führe in zwei getrennten wohnungen....würdet ihr mich "zwingen" wollen, mit ihm zusammen zu ziehen? und ansonsten müsste ich die beziehung beenden? oder was ich würde im leben NIE wieder mit jemanden zusammen wohnen...never ever.... manchmal muss ich echt den kopf schütteln..... muss doch jeder selbst wissen, ob er mit jemanden zusammen wohnen will..

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 15:46



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Ich würde auch mit keinem zusammenziehen, auch nicht wenn ich H4-Empfänger bleibe und er tausende verdient. Ich mache mich für nix und neimanden mehr abhängig von einem Partner um ein 3.Mal mit den Kids vor dem Nichts zu stehen.

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 15:51



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Hallo, Gegenstand der Diskussion, die die Gemüter erhitzt, ist immer die Frage, inwieweit und vor allem ab wann eine Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II entsteht, WENN man FREIWILLIG zusammenzieht. NIEMAND, auch kein Amt, zwingt irgendjemanden zum Zusammenzug. Das würde übrigens gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen. Das war auch nie Thema, Du kannst deshalb Dein Kopfschütteln beenden. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 16:36



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... verstehe ich manche Dinge auch nicht.... die einen kämpfen darum dass sie als PAAR gesehen werden, die anderen nicht....als ich damals mit dem Vater meiner jüngsten Tochter zusammengezogen bin hab ich ab Tag des Umzugs keine Leistungen mehr bekommen( und das war auch nicht nötig)....da hat keiner gesagt "ihr könnt erst mal ein Jahr testen ob ihr wirklich zusammen wohnen wollt" Als er mich nach 3 Monaten mit 3 Kindern und OHNE Möbel vor die Tür gesetzt hat hiess es dann wieder "Das ist ein Folgeantrag und da gibts keine Zuschüsse für Möbel"....also immer nach Lust und Laune des Sachbearbeiters???oder sind alle Regeln Auslegungssache??? Manchmal macht mich das alles sehr ratlos....

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 20:03