Alleinerziehend, na und?

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Freunde, leiht mir Euer Ohr oder wie hieß der Film...

Thema: Freunde, leiht mir Euer Ohr oder wie hieß der Film...

...von Monty Python's? Ich brauche mal euren Rat. Der Vater meines 3-Jährigen will jetzt von mir folgendes schriftlich: - jeder ausgefallene Umgansgtermin wird GENERELL am nächsten Wochenende nachgeholt und hier liegt die Betonung auf Termine, die wg. Urlaub ausgefallen sind - Pfingsten, Ostern und Weihnachten je ein zusätzlicher Termin und das länger als unsere eigentlichen Umgangstermine (10-16 Uhr, 14tägig, Vergleich vom letzten Jahr, d.h. er war mit dieser Regelung einverstanden.) Also: Was kann ich dafür, wenn er in Urlaub fährt und Termine ausfallen? Was mache ich dann, wenn er nächstes Jahr vier Wochen am Stück Urlaub macht? Geht der Kleine dann den Rest des Jahres jedes Wochenende, denn ab und an machen auch wir bescheidenen Urlaub... Punkt 2: Ich habe mit meinem Arebeitgeber eine schriftliche Dienstvereinbarung, dass ich nur in den Schulferien Urlaub machen darf. Wenn ich das also unterschreibe -ich weiß, dass diese Feiertagsregelung eigentlich üblich ist- dann darf ich ja die nächsten 15 Jahre nur noch im Herbst Urlaub machen. Wenn ich nämlich dann im Sommer drei Wochen fahre, ist er ja auch nicht einverstanden, weil ja dann ebenfalls Umgang ausfällt. Also heißt, ich bin eigentlich mit Feiertag einverstanden, wenn wir nicht in Urlaub sind. Damit gibt er sich aber nicht zufrieden und er ist der Typ, der für jeden von mir abgesagten Termin bisher einen Zwansggeldantrag gestellt hat. Habe ich auch noch ein Recht auf ein eigenständiges Leben oder diktiert er jetzt alles?! Ach so, wenn ich bis Ende der Woche nicht unterschreibe, beantragt er ein Gutachten zu meiner Erzeihungsfähigkeit??? Bitte Input, freue mich auf Eure Meinungen!! LG und ist das Erpressung oder wie muss ich das verstehen?

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 14:52



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Meine Güte, was ist das für ein Prozesshansel? Also in der Situation würde ich mir professionelle Hilfe holen, Jugendamt oder wenn die nicht in deinem Sinne handeln, einen Anwalt. Unterschreiben würde ich erstmal gar nichts. Ich finde, wenn der KV Umgang ausfallen lässt, dann hat er entweder Pech gehabt oder man einigt sich kurzfristig gemeinschaftlich über Ausweichtermine, die beiden Parteien gerecht werden. LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 17:08



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Also mein Anwalt hat mal gesagt Termine die Ausfallen egal warum Urlaub , Krankheit haben kein Anrecht auf Nachholung . An den hohen Feiertagen stehen sie den ersten und zweiten Tag den zu wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben und zwar jedes Jahr .( Wenn man sich nicht einvernehmlich anders einigt ). Also Weihnachten erst am 26.12 und da auch nur am Tag ohne Übernachtung. Ostern klar am Ostermontag . Am Geburtstag hat er ein recht sie zu sehen , aber nicht zu haben . Also er muss sich den Kindern anpassen Was er da möchte ist ja voller Quatsch. Anja

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 17:41



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Grüß Dich! Ich habe das alleinige Sorgerecht und der KV wollte ganz zum Anfang auch mal sowas ähnliches von mir haben.. Ich hab mich beim JA erkundigt, hab dort eine echt nette Betreuerin, die meinte nur"bloooß nix unterschreiben"! Er hätte gar kein Recht, solch Forderungen zu stellen... Bei ihm fielen damals auch ständig Termine aus...Entweder mußte er seinen Rausch ausschlafen, weil er am Tag zuvor feiern war, oder hatte irgendeine Ausrede... .. Wenn Du Dir zu 100% sicher sein willst, frag einfach beim JA nach . LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 19:27