Alleinerziehend, na und?

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fragen über fragen und bin total verunsichert

Thema: fragen über fragen und bin total verunsichert

und zwar bin ich nun wieder alleinerziehend finanziell natürlich angwiesen auf alg2 da ich noch in elternzeit bin(elterngeld bekomm ich den mindestbetrag) so nun frag ich mich ob ich überhaut was bekomm ich werd ganz irre gemacht die einen sagen nein du hast doch kindergeld 773 euro(4kids) elterngeld 300,und dan noch unterhalt für 2 kinder bei 2 fällts nun weg durch den erhöhten selbstbehalt laut rechner online würd ich wen der unterhalt net angrechnet werd 804 griegen mit den unterhalt 671 aber was ist tatsache?

von tanja150784 am 08.01.2013, 09:07



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Ich gehe davon aus, dass der Bedarf mit deinem angegebenen Einkommen nicht gedeckt ist und ihr etwas bekommt. Ob und wie viel hängt natürlich von euren Mietkosten ab. Unterhalt wird wie das Kindergeld bei den Kindern als Einkommen angerechnet und wenn es "in ihrer Spalte" zu viel ist steht der Rest "in deiner Spalte" als Einkommen.

von mf4 am 08.01.2013, 09:11



Antwort auf Beitrag von mf4

bisher hab ich halt ohne arge knap 1500 rein nur unterhalt kigeld und elterngeld gehabt aber da durch das mein ex nochmal vater wurde und der unterhalt neuberechnet wird siehts mau aus da ja auch der selbstbehalt stieg also bin ich guter hoffnung was zu erhalten

von tanja150784 am 08.01.2013, 09:24



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Eure Miete wird der Posten sein, der das entscheidet. Der Bedarf fürs sonstige wäre sicher damit gedeckt.

von mf4 am 08.01.2013, 09:29



Antwort auf Beitrag von mf4

miete beträgt 467 euro und strom sind 281

von tanja150784 am 08.01.2013, 09:34



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Strom 281 im Monat oh... Strom zahlt das Amt nicht.

von mf4 am 08.01.2013, 09:36



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Warum ist der Stromverbrauch so hoch? Kann man das reduzieren?

von Pamo am 08.01.2013, 09:38



Antwort auf Beitrag von Pamo

Bin grad auch etwas vielleicht wird mit Strom geheizt? Die Miete erscheint mir dafür sehr gering für 5 Leute.

von mf4 am 08.01.2013, 09:40



Antwort auf Beitrag von mf4

ja die kann ich auch noch berappen das sind nachtspeicheröfen

von tanja150784 am 08.01.2013, 09:42



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Vielleicht kann sich Ralph hierzu äußern? Gas- und Ölheizkosten werden doch gedeckt, da muss es doch eine Möglichkeit für Nachtstrom geben.

von Pamo am 08.01.2013, 09:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

hab pn zurück geschrieben also als ich letzmalig ende 2011 alg 2 bekam wurde es so gehandhabt das die den strom von mir abzogen und gleich auch an stadtwerke bezahlt haben

von tanja150784 am 08.01.2013, 09:47



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Das du den Strom bezahlst ist völlig normal und okay aber wenn du damit heizt kann es schon sein, dass etwas in die Miet-Berechnungen einfließt.

von mf4 am 08.01.2013, 09:50



Antwort auf Beitrag von mf4

dan lass ich es einfach auf mich zu kommen mal sehn was raus kommt

von tanja150784 am 08.01.2013, 09:54



Antwort auf Beitrag von mf4

Nachtspeicheröfen laufen über Strom, deshalb die hohen Stromkosten.

von Birgit22 am 08.01.2013, 10:37



Antwort auf Beitrag von tanja150784

habe dir eine PN geschrieben

von mf4 am 08.01.2013, 09:39



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Je nach Alter Deiner Kinder schwankt natürlich der Bedarf, aber ich komme bei vier Kindern über den Daumen gepeilt auf rund 1.500,- € allein an Regelsätzen und Alleinerziehendenmehrbedarf. Das entspricht also ungefähr Deinen bisherigen Einnahmen. Alles, was in die Nachtspeicheröfen fließt, ist sogenannter Nachtstrom, der grundsätzlich Heizkosten darstellt und zwingend mit eigenem Zähler vom Haushaltsstrom getrennt abzurechnen ist. Diese Kosten müssen vom Jobcenter übernommen werden. Allerdings gibt es keine bundeseinheitliche regelung, deshalb kann Dir dazu konkret nur Deine gemeinde etwas sagen. Wenn Du mit Tagstrom heizen solltest, also mit Heizlüftern, Radiatoren o.ä., ist das privater Luxus, der vom Amt nicht finanziert wird. Tagstrom, also Licht, PCs, TV, Haushaltsgeräte sind grundsätzlich aus den regelsätzen zu zahlen, da gibt es vom Amt nichts zusätzlich. An Anspruch könnte sich also etwa die Größenordnung von Miete plus Nachtstrom ergeben. Das ist aber wirklich nur eine vage Einschätzung. Die Änderung Deiner Einnahmen sowie die genaue Regelsatzberechnung anhand des Alters Deiner Kinder läßt da noch Spielraum, sowohl nach oben, als auch nach unten.

von Ralph am 08.01.2013, 10:49



Antwort auf Beitrag von Ralph

also ich lege es mal offen kind 1: 10 jahre bekommt nur kindergeld 184euro kind 2: 8 jahre bekommt kindergeld 184+264 unterhalt kind 3: 7 jahre bekommt kindergeld 190+ 180 unterhalt was sich ändert da der papa nochmal vater wurde kind 4: 8 monate kindergeld 215+133 uvgsatz vom vater+elterngeld das sind die einnahmen momentan

von tanja150784 am 08.01.2013, 11:56



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Sicher, dass der Unterhalt wegen dem höherem Selbestehalt komplett weg fällt? Normalerweise gibt es dann noch eine Mangelberechnung...

von shinead am 08.01.2013, 12:00



Antwort auf Beitrag von shinead

die sachberabeiterin meinte das da er dan 3 kinder hat es schlecht aussieht dazu hat er die frau geheiratet mal sehn was rauskommt

von tanja150784 am 08.01.2013, 12:07



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Der KV meines Sohnes hat ebenfalls 3 Kinder, aber der Unterhalt ist deshalb nicht gestrichen, sondern nur gekürzt worden. Auch verheiratet, wobei die Frau die ersten ca. 9 Jahre nicht gearbeitet hat.

von Birgit22 am 08.01.2013, 12:51



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Der KV hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Es kann ihm sogar ein 400 Euro Job zugemutet werden, damit er seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann. Sag' das mal der Sachbearbeiterin...

von shinead am 08.01.2013, 13:39



Antwort auf Beitrag von shinead

erhöhte Erwerbsobliegenheit.... das lese ich hier sehr oft... kennt jemand NUR EINEN KV, der einen Zweitjob annehmen musste um den UH abdecken zu können?

von mf4 am 08.01.2013, 13:44



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Wenn er sie geheiratet hat und jetzt in Steuerklasse 3 ist, wird auch der Unterhalt danach berechnet.

von Ani_k am 08.01.2013, 13:50



Antwort auf Beitrag von Ani_k

ich halt euch auf dem laufenden bin ja gsannt wie lang die trulla vom jugendamt braucht um das zu bearbeiten den die dame ist schon wieder im urlaub...die vertretung am telefon heut sehr unhöflich

von tanja150784 am 08.01.2013, 14:16



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, kenne ich - sonst wäre er in den Knast gegangen. Ist der Ex einer guten Freundin von mir. Er hatte "spontan" auf Nachtschichten verzichtet, die aufgrund der guten Vergütung vorher gerne genutzt wurde.

von shinead am 08.01.2013, 14:58



Antwort auf Beitrag von tanja150784

von Ralph am 08.01.2013, 15:39



Antwort auf Beitrag von Ralph

ja entschuldigung aber die dame mag mich nicht

von tanja150784 am 08.01.2013, 15:43



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich kenne keinen und auch keine regelmäßigen vollständigen Unterhaltsbuchungen... dann war/bin ich sicher mal wieder ein Einzelfall.

von mf4 am 08.01.2013, 17:16



Antwort auf Beitrag von mf4

einen kenne ich der 2 jobs hat aber meiner is es net mein 2.ex von dem ich frisch getrennt bin würd ich laut jugendamt 88 euro bekommen weil es ein mangelfall ist und er für 2 kinder zahlen muss er zahlt aber freiwilig den uvg satz von 133 euro damit wir ihm net ans bein pissen so seine aussage

von tanja150784 am 08.01.2013, 17:42



Antwort auf Beitrag von tanja150784

Na immerhin... meiner zahlt trotzt Klage und Urteil erst 0% und nun immerhin 20% des Unterhalt. Job hat er, Kohle geht aber für das Auto drauf, Zweitjob musste er nie machen... selbst laut Richter nicht. Alles easy.

von mf4 am 08.01.2013, 18:30