hallo zusammen,
wie ist das versicherungstechnisch wenn ich krankgeschrieben bin,darf ich trotzdem arbeiten?
hatte gestern einen autounfall und müsste eigtl. morgen wieder da ich sonst nicht auf meine stunden komme...
von
nicosmama
am 23.01.2013, 19:19
Nein denn wenn was passiert bist du nicht versichert! Der Arzt hat dich ja nicht um sonst krank geschrieben, die Stunden bekommst du ja trotzdem bezahlt!
von
CKEL0410
am 23.01.2013, 19:24
der AG muß die stunden trotz krankschreibung vergüten und anrechnen.Selbst bei nem 400€ Job (wo es gerne nicht gemacht wird).
LG Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 23.01.2013, 19:28
danke.das problem ist aber das ich keine täglichen festen zeiten habe,mal sind es 5,mal 7 stunden...keine ahnung wie die das dann berechnen sollen.
von
nicosmama
am 23.01.2013, 19:43
was steht dem im Arbeitsvertrag mit den zeiten?
LG Chrissie
von
Aprilscherz2000
am 23.01.2013, 20:11
wirst du direkt nach Stunden bezahlt? Oder hast du Festgehalt?
von
susafi
am 23.01.2013, 20:37
25 die woche und festgehalt
von
nicosmama
am 23.01.2013, 20:43
festgehalt,aber muss die 25 std die woche haben...
von
nicosmama
am 23.01.2013, 20:44
Festgehalt heißt immer Lohnfortzahlung
von
susafi
am 23.01.2013, 20:46
hm,ok...danke.
von
nicosmama
am 23.01.2013, 20:48
nein... habe auch letzte Woche eine Mitarbeiterin abgewiesen, die trotz Krankschreibung arbeiten wollte...
von
susafi
am 23.01.2013, 20:36
versicherungstechnich auch kein problem, der arzt kann nur schätzen wie lange du krank bist, wer entscheidet bist du
von
Milia80
am 23.01.2013, 20:41
Hallo,
auf einer Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung bescheinigt der Arzt lediglich, wie lange die Arbeitsunfaehigkeit voraussichtlich besteht. Steht auch so auf der Bescheinigung. Wenn Du vorab schon selbst einschaetzt, wieder arbeitsfaehig zu sein, dann darfst Du auch arbeiten gehen und bist trotzdem versichert. Solltest Du merken, dass Du doch noch nicht fit bist, kannst Du trotzdem wieder zu Hause bleiben, also die Zeit doch weiter in Anspruch nehmen, nur vorher dem Arbeitgeber Bescheid sagen.
Was die Zeiten im Arbeitsvertrag betrifft ist es schwierig, wenn nichts vereinbart ist. Hast Du eine 5-Tage-Woche waeren s 5 Stunden pro Tag, die zu leisten waeren und die von der arbeitgeberseitigen Lohnfortzahlung umfasst sind. Denn zahlen muss er schon. Sonst muesstest Du ja 25 Stunden an einem oder 2 Tagen arbeiten, was 1. nicht geht oder 2. gegen das Arbeitszeitgesetz verstoesst.
Viele Gruess
Betty71
von
betty71
am 23.01.2013, 21:03
Wenn du krank bist bekommst du bei deinem Vertrag vom Personalbüro 5h pro Tag eingetragen..., und auch bezahlt. So ist es bei uns...
von
bobfahrer
am 23.01.2013, 21:10