Thema:
Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Guten Abend, ich hab mal kurz zwei schnelle Fragen (vielleicht wisst ihr das ja aus eigener Erfahrung):
Wenn ich mit dem "Nichtvater" zusammen ziehe u ich aber Unterhaltsvorschuss bekomme,fällt der dann weg? Und wie sieht es mit dem Geld für Kindergarten aus?
Ich bin nicht "geldgeil",möchte nur vorher wissen was wir mit einplanen müssen
Danke und lg jjjt
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 19:55
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Meiner Meinung nach haben beide Dinge NICHTs mit dem neuen Partner zu tun.
Also UHV müsste das KInd weiter bekommen, sowie bei den Kigakosten wird nichts angerechnt, so wurde es mir zumindest gesagt.
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 19:57
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UHV fällt nicht weg. Ich glaube nur wenn man heiratet und das Kind adoptiert wird.
Kindergarten weiß ich nicht aber dürfte auch nicht, der neue Partner hat ja im prinzip mit dem Kind so nichts zu tun.
LG
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 19:57
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Hallo,
der Unterhaltsvorschuß fällt nicht weg, erst wenn ihr heiratet.
Die Einnahmen von Deinem Freund werden nicht bei der Berechnung der Kigakosten mit herangezogen. Aber die Ausgaben für die Wohnung werden anteilig von Deinen Ausgaben, welche Du beim Jugendamt angegeben hast, abgezogen.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 20:06
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ich danke euch
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 20:08
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normalerweise müßte der Kigabetrag, wenn es um den geht, doch neu berechnet werden nachdem jetzt zwei Einkommen im Haushalt sind, oder irre ich mich da?
Der Kindesunterhalt hat damit nichts zu tun.
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 21:07
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Sue, die Frage stellte ich damals auch, als ich mit Junas Papa zusammenziehen wollte.
Nein, wird nicht angerechnet, wenn der neue Partner nicht der Vater des Kindes ist.
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 21:15
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nicht hier danach, sondern bei der Gemeinde *g*
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 21:16
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Bei uns werden die Kiga-Kosten/Zuschüsse nach dem Einkommen aller Personen im Haushalt berechnet.
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 21:40
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Bei uns werden die Kiga-Kosten/Zuschüsse nach dem Einkommen aller Personen im Haushalt berechnet.
Mitglied inaktiv - 18.03.2009, 21:40
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Hallo!
Ich wohne mit neuem Partner und meinem Sohn zusammen in Brandenburg, Für den Hortbeitrag werden nur meine Einkünfte herangezogen, also mein Gehalt, Kindesunterhalt und KIndergeld.
LG Janka
Mitglied inaktiv - 19.03.2009, 22:03