Anne92
Hallo, Der KV und ich trennen uns ja nun grad. Wenn es um die kleine geht verstehen wir uns gut und sind vernünftig. Wir haben ein GSR, sie ist 15 Monate alt und wird bei mir leben. Er kann sie dann jeder Zeit besuchen kommen und das wars erstmal, weil sie auch noch ganz viel gestillt wird und einfach ein Mama Kind ist. Ist ok für uns. Nun meine Frage, welche vor und Nachteile habe ich denn jetzt wegen dem GSR? Morgen muss ich zB ein Erbe ausschlagen gehen. Für mich und die kleine... Da muss der KV auch mitkommen? Wann kommt bei euch das GSR zum Einsatz? Will wissen was mich so erwartet.. Danke euch LG
Ausser beim Ausweis und Sparbuch beantragen in 10 Jahren für nichts gebraucht
Auch nicht für Kita und Schule?
Hier auch: In 10 Jahren bei zwei Kindern nur für Ausweise und Bankkonten, nie für Schule, KiGa, Hort, Arzt o.ä. Gerade gestern habe ich mit einem KKH telefoniert, weil KindKlein zur Abklärung diverser Dinge teilstationär aufgenommen werden muß. Es reicht, wenn ich unterschreibe, daß ich den KV informiert habe.
Beide Sorgeberechtigten müssen das Erbe ausschlagen. Das ist eine der wenigen Gelegenheiten, in denen das GSR zu spüren ist. Ansonsten - wie schon geschrieben bei Kontoeröffnung, Anmeldung bei Schule und Kindergarten, Ummeldung, etc. Häufig verzichten Schulen und Kindergärten allerdings auf die Unterschrift des anderen Elternteils und auch beim Ummelden ist das für den ein oder anderen Sachbearbeiter nicht ganz so wichtig.
Ich habe es bisher nur für den Reisepass gebraucht (Kinder sind 8 & 2). Bankkonten haben die Zwerge nicht auf ihre Namen. Hab aber auch für beide ASR. Meine große Tochter war schon vielfach im Ausland unterwegs, auch ohne mich. Da habe ich meinem Vater immer eine Vollmacht mitgegeben und für diesen Zweck noch eine Kopie des Schreiben vom Jugendamt bezgl. alleinigem Sorgerecht begefügt. Nur bei der Einreise in die USA wurde er dazu befragt, aber war alles in Ordnung. Krabbelstube, Kita, Schule, Hort, Sportverein, Ärzte, Krankenhäuser.....Ich muss überlegen...Ich habe wirklich noch NIE im Alltag das Sorgerecht nachweisen müssen, es hat schlicht nie jemand danach gefragt. Ggf. kann Dir der Vater ja eine Vollmacht ausstellen, die du dann im (Not-)Fall wenn er nicht erreichbar ist vorzeigen kannst (am besten gleich mehrfach). GLG Boots
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