Elternforum Alleinerziehend, na und?

frage: auch unterhaltsvorschuss

frage: auch unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

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ich habe post bekommen, soll einen gehaltsnachweis erbringen und/oder etwas vom jobcenter. warum das?


Möhrchen

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Voraussetzung für den Unterhaltsvorschuss ab 12 ist, dass das Kind nicht in H4-Bezug steht bzw. der AE auch nicht / mind. 600 Euro brutto verdient...


mf4

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Ich musste das auch... bei UHV ab 12 ist auch das Einkommen der KM ein Thema.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Und wie hoch darf das Einkommen des alleinerziehenden bei zwei Kindern sein? Jeckyll


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hab jetzt ewig gegoogelt und nur herausgefunden dass der alleinerziehende Elternteil nicht eklatant mehr verdienen darf als der Unterhaltspflichtige. Aber keine Angabe wie viel "deutlich mehr" ist. Ach, ich rufe heute einfach mal beim Amt an. Sicher ist sicher. Jeckyll


kevome*

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Es gibt beim Unterhaltsvorschuss keine Obergrenze beim Gehalt des alleinerziehenden Elternteils. Nur eine Untergrenze von 600€, wenn die Kinder älter als 12 sind. Und um auf das Ursprungspost zurück zu kommen. Die wollen einfach sehen, dass Du über 600€ monatlich verdienst. War bei mir auch der Fall und es dürfte sogar die gleiche Behörde sein, die unsere Anträge bearbeitet.


Sabri

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zwei bis dreimal soviel, dann kann der andere Elternteil klagen und es gibt ggf. keinen Unterhaltsvorschuss mehr (was bei mir so ist)


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Das kann ich nicht nachvollziehen - das andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt und kann dann verhindern, dass Du Unterhaltsvorschuss bekommst?! Und das nur, weil Du zwei bis dreimal soviel verdienst? Das würde ihn doch im Normalfall auch nicht von der Unterhaltspflicht entbinden?! Wo soll denn da die Rechtsgrundlage liegen? Für einen Prozess kann er Mittel locker machen, für die Kinder selbst nicht?!


LaLeMe

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Musste auch meine letzten 3 Lohn Abrechnungen einreichen


Mitglied inaktiv

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ich schick das mal hin....