Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von elody am 27.04.2005, 8:57 Uhr

Evtl. aufpassen...

Das mit dem Minijob ist so geregelt, dass mir erst das Arbeitslosengeld gekürzt wird, wenn die Bescheinigung vom Arbeitgeber da ist. Bin ja erst seit 3 Wochen am arbeiten.Ich lege das Geld von meinem Arbeitgeber eh beiseite, damit das Geld so verwendet werden kann, wie bisher. Mir würde daher eh kein Schaden entstehen.
Trotzdem Ralph herzlichen Dank.
Gruss Moni

 
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