Geschrieben von elody am 27.04.2005, 8:57 Uhr |
Evtl. aufpassen...
Das mit dem Minijob ist so geregelt, dass mir erst das Arbeitslosengeld gekürzt wird, wenn die Bescheinigung vom Arbeitgeber da ist. Bin ja erst seit 3 Wochen am arbeiten.Ich lege das Geld von meinem Arbeitgeber eh beiseite, damit das Geld so verwendet werden kann, wie bisher. Mir würde daher eh kein Schaden entstehen.
Trotzdem Ralph herzlichen Dank.
Gruss Moni
- @ Ralph - elody 26.04.05, 21:38
- Evtl. aufpassen... - Ralph 26.04.05, 22:56
- Re: Evtl. aufpassen... - elody 27.04.05, 8:57
- Evtl. aufpassen... - Ralph 26.04.05, 22:56
Lebens/Liebesberatung Partnerrückführung
Möchte mich auch Vorstellen und dazu gesellen und habe eine Frage ;-)
Die Supermamas
Frisch getrennt und nächste Woche Geburtstag von meinem Kurzen!
Gemeinsames Sorgerecht - Krippenplatz
Liebe auf den ersten Blick? Muß das so sein?
Nochmal offiziel ... möchte hallo sagen
Sonnenschein und gute Laune :-))
Jetzt mal rein informativ.....